FAQ zum Thema Lehramt an Berufskollegs (M.Ed.)
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs.
- Wie sieht der Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in dem Lehramtsstudiengang (Master) mit Lehramtsoption Berufskollegs aus?
Im Lehramtsstudium (Berufskollegs) müssen Sie im Masterstudium 120 Credits (pro Semester 30 Credits) erwerben.
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination aus 2 Unterrichtsfächern bzw. 2 beruflichen Fachrichtungen oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 1 29 Credits Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 2 29 Credits Bildungswissenschaften/Berufspädagogik 17 Credits Praxissemester 25 Credits Masterarbeit 20 Credits Credits im Masterstudium insgesamt 120 Credits Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (Bautechnik/Tiefbautechnik)
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 1
31Credits
Berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach 2
18 Credits
Bildungswissenschaften/Berufspädagogik
21 Credits
Daz/Daf 6 Credits Praxissemester
25 Credits
Master-Arbeit
19 Credits
Credits im Masterstudium insgesamt
120 Credits
Studienumfang des Masterstudiums für das Lehramt an Berufskollegs mit der Kombination einer großen und einer kleinen beruflichen Fachrichtung (Wiwi)
Große berufliche Fachrichtung 29 Credits Kleine berufliche Fachrichtung 29 Credits Bildungswissenschaften/Berufspädagogik 17 Credits Praxissemester 25 Credits Masterarbeit 20 Credits Credits im Masterstudium insgesamt 120 Credits - Sind im Lehramt an Berufskollegs fachpraktische Tätigkeiten vorgesehen?
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit (27 Wochen) sollte nach Möglichkeit bis zur Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden, spätestens muss der Nachweis von mindestens 27 Wochen fachpraktischer Tätigkeiten bis zur Anmeldung der Masterarbeit vorliegen. Die restlichen Wochen sind bis zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
Eine erfolgreich absolvierte Berufsausbildung kann als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden (LZV 2016). Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesprüfungsamtes.