FAQ zum Thema Studienplatzvergabe (M.Ed.)
- Studienplatzvergabe
Bisher sind (laut Rektoratsbeschluss) die Master of Education-Studiengänge zulassungsfrei. Um einen Studienplatz zu erhalten, müssen Sie jedoch die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Master of Education-Studiengangs erfüllen. Diese sind in den Gemeinsamen Prüfungsordnungen unter §1 Geltungsbereich und Zugangsberechtigung geregelt:
- Lehramt an Grundschulen (G)
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
- Lehramt an Gymnasien u. Gesamtschulen (GyGe)
- Lehramt an Berufskollegs (BK)
Die Fachprüfungsordnungen der entsprechenden Fächer des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.