FAQ zum Thema Praxissemester (M.Ed.)
Praxisphasen sind Praktika, welche alle Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen.
- Welche Praxiselemente gibt es im Masterstudium?
Das Praxissemester (5 Monate) findet im 2. Semester (spätestens im 3. Semester, vgl. GPO §10, Abs. 3) des Masterstudiums statt. Das Praxissemester wird am Lernort Schule bzw. am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in universitären Begleitveranstaltungen absolviert.
Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden für das Praxissemester entnehmen.
- Wie ist das Praxissemester strukturiert?
Diese Informationen können Sie hier nachlesen:
- Muss ich 4 Tage in der Woche in der Schule anwesend sein und den 5. Tag dann in der Uni?
Im Praxissemester lernen Sie an drei Lernorten. Neben der Praktikumsschule werden Sie von dem ZfsL und der Universität (Unterrichtsfächer, BiWi, ggf. DaZ/DaF) betreut.
Die Seminartermine der Universität sind im Blocktagemodell organisiert. Im Downloadbereich des Leitfadens zum Praxissemester finden Sie die Termine für Ihre Kohorte.
- Wann und in welchem Umfang muss ich die 5 CP am Lernort „Universität zusätzlich zum Modul Praxissemester“ leisten?
Das hängt von den Fächern selbst, den Semesterferien etc. ab. Die Veranstaltungen dazu sind Teil des blended-learning Konzepts und der jeweilige Präsenzteil soll auch an dem jeweiligen Blocktag des Faches stattfinden (siehe Blocktagemodell).
- Wann und wie melde ich mich für das Praxissemester an?
Die Anmeldung für das Praxissemester im WiSe 2022/23 wird vorraussichtlich im SoSe 2022 stattfinden (s. hier). Informationen hierzu finden Sie auch auf der Informationsseite Fristen zum Platzvergabeverfahren (1. Semester M. Ed.). Zudem finden Sie auf der Seite zum Praxissemester des ZLB Informationen zum Anmeldeverfahren.
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung werden auch hier beantwortet.
- Wann beginnt das Praxissemester?
Das Praxissemester wird sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten und sollte jeweils im 2. Fachsemester des Masterstudiengangs absolviert werden.
Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf des Praxissemesters und den genauen Beginn für Ihren Durchgang finden Sie hier.
- Wie läuft die Platzvergabe für das Praxissemester ab?
Die Anmeldung findet über das „Praxissemestertool“ statt. Wie die Platzvergabe abläuft wird hier erklärt.
Der Anmeldezeitraum ist zeitlich begrenzt. Es besteht damit eine Ausschlussfrist. Über die Termine können Sie sich hier informieren.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit den AusbildungslehrerInnen in der Praktikumsschule habe?
Zunächst sollten Sie sich an einen Praxissemesterbeauftragten der Schule oder die Schulleitung wenden. Danach am besten noch an Ihren ZfsL-Betreuer, sowie das ZLB.
- Muss ich das Praxissemester dokumentieren?
Diese Frage wird unter anderem in den FAQs des Lehramtswikis beantwortet.
- Kann Vertretungsunterricht auf das Praxissemester angerechnet werden?
Nein, das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat hiervon abgeraten.
- Gibt es einen Leitfaden zum Praxissemester?
Ja, der Leitfaden ist hier zu finden.
- Was ist, wenn ich weitere Fragen zum Praxissemester habe?
Häufig gestellte Fragen werden in den FAQs des ABZs oder des Lehramtswikis beantwortet.
Bei weiteren Fragen zum Praxissemester können Sie sich an das Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro wenden.
- Muss ich die einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Masterstudium absolvieren?
Für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) bis Antritt des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit (27 Wochen) sollte bis zur Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden, spätestens aber muss der Nachweis bis zur Anmeldung der Masterarbeit vorliegen. Die restlichen Wochen sind bis zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen. Es ist grundsätzlich möglich Berufsausbildungen als fachprakitsche Tätigkeit anrechnen zu lassen.
Informationen zur Anrechung finden Sie auf der Seite des LPA.
- Bis wann muss ich im Master eingeschrieben sein um das Praxissemester im darauffolgenden Fachsemester ablegen zu dürfen?
Dieser Zeitpunkt ist an die Anmeldephasen für das Praxissemester gekoppelt und kann jedes Semester anders gelegt sein. Informieren Sie sich also frühzeitig (mindestens ein Semester im Voraus). Weitere Fragen dazu richten Sie bitte direkt an das Ressort Schulpraxis & Praktikumsbüro. Informationen über die Anmeldefristen finden Sie auch hier.
- Wie gebe ich an, in welchen Teilstudiengängen ich meine Studienprojekte im Praxissemester absolvieren möchte?
In welchen Teilstudiengängen die Studierenden die Studienprojekte im Praxissemester absolvieren bzw. nicht absolvieren möchten, müssen sie über das HISinOne angeben. Die Anmeldung für die Studienprojekte in den gewählten Teilstudiengängen muss als Prüfungen über das HISinOne stattfinden. Auch für den unbenoteten Modulteil (Grundschullehramt: die beiden unbenoteten Modulteile) muss eine Anmeldung erfolgen. Die Anmeldungen erfolgen während der globalen Prüfungsanmeldephase für alle Studiengänge, die immer in der 5. und 6. Semesterwoche angesetzt ist.
Für weitere Informationen siehe auch hier.