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Auf dieser Seite möchten wir die Fragen, die uns häufig zu der Funktion des Brandschutz- und Evakuierungshelfer (BEH) gestellt werden, beantworten. Bitte schauen Sie gerne regelmäßig vorbei, da wir diese Seite in unregelmäßigen Abständen aktualisieren.

Vielleicht finden Sie auch hier schon die Antwort auf Ihrer Frage.

Falls nicht, kontaktieren Sie uns gerne unter Fragen zum BEH

BEH: Funktion/Amt übernehmen

Wie werde ich BEH?

Prozess-Übersicht

Der Prozess läuft folgendermaßen ab

  1. Übereinkunft innerhalb der Abteilung
    Sie und Ihre Führungskraft
    - kommen überein, dass Sie das Amt des Brandschutz- und Evakuierungshelfers (BEH) übernehmen sollen.
  2. BEH-Einverständniserklärung:
    SIe
    - senden uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene BEH-Einverständniserklärung (siehe "BEH-Einverständniserklärung") zu
  3. Schulung:
    Sie
    - melden sich selbstständig zu einer BEH-Schulung ("Ausbildung zum BEH" - siehe "BEH: Schulungen") an.
  4. BEH-Bestellvorschlag:
    Brandschutz:
    - Wenn alle erforderlichen Bedingungen zu einer Bestellung erfüllt sind, wird für diejenigen BEHs das BEH-Bestellverfahren durch die Einreichung des Bestellvorschlags beim Personalrat (PR) vom Brandschutz angestoßen
  5. Zustimmung PR:
    Die Personalräte (PR)
    - stimmen über den jeweiligen BEH-Bestellvorschlag ab
  6. Bestellurkunde:
    Brandschutz
    - bei positiven Entscheid der PR über den BEH-Bestellvorschlag wird eine unterschriftsreife BEH-Bestellurkunde durch den Brandschutz erstellt
  7. Bestellung durch Kanzler:in:
    Kanzler:in
    - prüft die Zustimmung der PR und unterschreibt die BEH-Bestellurkunde
  8. Zustellung der Bestellurkunde:
    Brandschutz:
    - versendet die BEH-Bestellurkunden per Hauspost - inkl. einer BEH-Warnweste
  9. Aufbewahrung/Ablage der Urkunde
    Sie
    - senden bitte Ihrer zuständigen Abteilung-Sachbearbeitung eine Kopien der Bestellurkunde zur Ablage in Ihre Personalakte zu,
    - das Original verbleibt bei Ihnen.

BEH: Einverständniserklärung

Bitte teilen Sie uns Ihr Einverständnis zur Übernahme der Funktion als BEH folgendermaßen mit:

Diese Einverständniserklärung dient

  • uns, dem Brandschutz, zur Dateneingabe in unsere BEH-Liste 
  • den Personalräten als Entscheidungsgrundlage über den BEH-Bestellvorschlag

 

Kolleg:innen, die befristet beschäftig sind,

  • können an den BEH-Schulungen teilnehmen
  • werden nicht zum BEH bestellt, da die Personalräte dem Bestellvorschlag z.Z. nicht zustimmen

Das Formular BEH-Einverständniserklärung finden Sie auch unter Formulare zum Brandschutz

BEH: Bestellung

Das BEH-Bestellungverfahren wird 1- bis 2-mal jährlich vom Brandschutz organisiert.

Für den aktuellen Bestellvorschlag werden die BEHs berücksichtigt, bei denen

  • die BEH-Einverständniserklärung vorliegt und
  • an der (Erst-)Ausbildung zum BEH erfolgreich teilgenommen haben und
  • das Beschäftigungsverhältnis “unbefristet“ ist.

Zurzeit stimmen die Personalräte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis dem Bestellvorschlag leider nicht zu.

Sofern die Personalräte keinen Einspruch gegen den eingereichten Bestellvorschlag erheben, werden Sie durch den/die Kanzler:In zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer:In bestellt.

Die Bestellurkunde wird Ihnen per Hauspost zugestellt.

Eine Kopie senden Sie bitte Ihrem Personalsachbearbeiter zur Ablage in Ihre Personalakte zu.

BEH-Änderungsbestellung

Wenn sich Ihre Einsatzort (Gebäude und/oder Geschoss/Flur/Campus) ändert, ist eine Änderungs-Bestellung notwendig.

Bitte teilen Sie uns die Ändungen folgendermaßen mit:

 

Die Änderungen geben wir den Personalräten zur Kenntnis und die Änderungsbestellung wird von der Kanzlerin/dem Kanzler unterzeichnet.

Diese wird Ihnen dann, wie bei der Erst-Bestellung auch, per Hauspost zugestellt.

Eine Kopie senden Sie bitte Ihrem Personalsachbearbeiter zur Ablage in Ihre Personalakte zu.

BEH: Schulungen

Vor der Übernahme der Funktion des BEH müssen Sie eine Schulung »Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer:in« absolvieren. Durch diese Schulung erhalten Sie das notwendige Wissen, damit Sie die Funktion gut und sicher ausüben können.

Das Wissen der Schulung sollte Sie alle 2 bis 3 Jahre auffrischen.

Seit 2024 werden Sie NICHT mehr automatisch durch die  Schulungsfirma (aus Datenschutzgründen) zu den Auffrischungsschulungen eingeladen.

Bitte behalten Sie Ihren Fortbildungsbedarf im Blick und melden sich selbstständig zu der Erstausbildung sowie Auffrischungschulungen über das interne Fortbildungsportal (Dez. P&O/PE) unserer Hochschule an.

Kopien aller Fortbildungsbescheinigungen senden Sie bitte Ihrer zuständigen Abteilung-Sachbearbeitung zur Ablage in Ihre Personalakte zu.

Wie kann ich mich zu einer BEH-Schulung anmelden?

Über folgenden Link können Sie im internen Uni-Fortbildungsportal sich für die Schulungen anmelden:

Fortbildungsportal (Dez. P&O/PE - Login bitte über »Login Shibboleth«!):

Unter: “Interne Fortbildungsangebote“ | “Sicherheit am Arbeitsplatz“ |

  • DEUTSCHE Schulung:  “Ausbildung für Brandschutzhelfer:innen (BEH) - Erstausbildung sowie Auffrischung“ (DE)
  • ENGLISCHE Schulung: “Training for fire safety and evacuation assistants – initial training and refresher course“ (EN)

Bei Problemen beim Login und/oder der Dateneingabe wenden Sie sich bitte DIREKT an das Fortbildungsteam (Dez. P&O/PE) unter  Fortbildungsteam_Probleme.

(SHKs (Bibliothek) können sich wie folgt anmelden - siehe unter #SHKs - Anmeldung zur BEH-Schulung)

Das Wissen der Schulung sollte Sie alle 2 bis 3 Jahre auffrischen.
Bitte behalten Sie Ihren Fortbildungsbedarf im Blick und melden sich selbstständig zu den Schulungen an.

Die Schulungs-/Teilnahmebescheinigungen erhalten wir (der Brandschutz) automatisch durch die Schulungsfirma nach erfolgreicher Teilnahme. Diese benötigen wir nicht zusätzlich durch den/die Mitarbeiter:in.

Kopien aller Fortbildungsbescheinigungen senden Sie bitte Ihrer zuständigen Abteilung-Sachbearbeitung zur Ablage in Ihre Personalakte zu.

Ich habe Probleme bei der Anmeldung der BEH-Schulung

Die Kollegen aus dem Fortbildungsteam (Dez. P&O/PE) helfen Ihnen gerne weiter:

Bei Problemen beim Login und/oder der Dateneingabe wenden Sie sich bitte DIREKT an das Fortbildungsteam - unter Fortbildungsportal_Probleme.

(SHKs können sich wie folgt anmelden: Siehe unter #SHKs - Anmeldung zur BEH-Schulung.)

(Web: Fort- und Weiterbildung (uni-due.de))

SHKs - Anmeldung zur BEH-Schulung

SHKs können sich nicht direkt über das Fortbildungsportal der UDE anmelden.

Bitte teilen Sie zuerst uns, dem Notfallmanagement, Ihr Einverständnis zur Übernahme der Funktion und Ihren Einsatzort als BEH folgendermaßen mit:

Nachdem wir Ihnen unser Einverständnis für die Übernahme der Funktion als BEH gegeben haben

Wie häufig muss ich die BEH-Schulung absolvieren?

Vor der Übernahme des BEH-Amtes müssen Sie zunächt eine (Erst-)Ausbildung zum BEH besuchen.

Das Wissen der Schulungen sollte Sie alle 2 bis 3 Jahre auffrischen.

Bitte behalten Sie Ihren Fortbildungsbedarf im Blick und melden sich selbstständig zu den Schulungen an.

BEH-Teilnahmebescheinigung

Sie erhalten direkt im Anschluss an die Schulung Ihre Teilnahmebescheinigung durch den/die Dozent:in.
Dieses Original verbleibt bei Ihnen.

Die Schulungs-/Teilnahmebescheinigungen erhalten wir (der Brandschutz) automatisch durch die Schulungsfirma nach erfolgreicher Teilnahme. Diese benötigen wir nicht zusätzlich durch den/die Mitarbeiter:in.

Eine Kopie Ihrer Teilnahmebescheinigung senden Sie bitte Ihrer zuständigen Abteilung-Sachbearbeitung zur Ablage in Ihre Personalakte zu.

BEH: Pflichten + Aufgaben

Welche Pflichten/Aufgaben habe ich als BEH?

Die Pflichten/Aufgaben als BEH können Sie in

Brandschutzordnung Teil C

Dieses Dokument beschreibt die Aufgaben und Pflichten zur Brandverhütung, zur Vorbereitung auf Brandereignisse sowie für den Gefahrenfall von Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall (s. Brandschutzordnung, Brandschutzordnung Teil C).

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.

Hierbei handelt es um folgenden Personenkreis:

  • Führungskräfte
  • Veranstaltungsleiter / Dozenten
  • Brandschutzbeauftragter
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer (BEH)
  • Rufbereitschaft
  • Hausmeister
  • Sicherheitsdienst / Pförtner

Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere betriebsspezifische Kenntnisse im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich.

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Hier für die BEHs:

" ... 2.4 Brandschutz- und Evakuierungshelfer

In den einzelnen Bereichen sind gemäß § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 Nr. 6.2 (ASR) Brandschutz- und Evakuierungshelfer bestellt.

Sie haben folgende Aufgaben:

Tägliche Aufgaben:

Unterstützung des Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz.

Unterstützen Ihren Vorgesetzten bei der jährlichen Brandschutzunterweisung.

Aufgaben im Brandfall:

Unterstützen bei der Evakuierung des zugewiesenen Geschosses.

Folgen den Anweisungen der Feuerwehr und Polizei ..."

BEH-Bestellurkunde

Auch in der BEH-Bestellurkunde sind Ihre Aufgaben als BEH wie auch die Haftungsausschlüsse aufgeführt:

„... Sehr geehrte/r Frau/Herr  ,

hiermit bestelle ich Sie im Einvernehmen mit den Personalräten zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer für den/die Bereich(e)

Flur/Geschoss (Campus E/D)

Als Brandschutz- und Evakuierungshelfer unterstützen Sie den Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz. Im Brandfall oder in einer anderen Notfallsituation unterstützen Sie die Evakuierung des Ihnen zugewiesenen Geschosses. Die Evakuierung erfolgt organisiert und zielgerichtet.

Den Weisungen der Feuerwehr und Polizei ist dabei Folge zu leisten.

Sie unterstützen die jährliche Brandschutzunterweisung Ihres Vorgesetzten.

Aus Ihrer Tätigkeit als Brandschutz- und Evakuierungshelfer entstehen Ihnen keine Nachteile oder zusätzliche Verantwortung. Haftungsansprüche gegen Sie sind ausgeschlossen. Ihre Tätigkeit ist beratend. Sie haben keinerlei Weisungsbefugnis.

Sollte sich Ihr Dienstort ändern oder Sie aus dem Dienst ausscheiden, benachrichtigen Sie bitte das Notfallmanagement.

 

(Signatur des/der Kanzlers/Kanzlerin) ..."

Jährliche Brandschutzunterweisung (BSU)

Sie unterstützen als BEH Ihrer Führungskraft bei der jährlichen Brandschutzunterweisung.

Diese Unterweisung wird anlassbezogen (z.B. bei neuen Mitarbeitern im Bereich, bauliche Veränderungen), aber MINDESTEN 1-mal jährlich für alle Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Führungskraft durchgeführt und dokumentiert.

Unterweisungshilfen

Auf der Webseite des Brandschutzes (Brandschutz (uni-due.de)) finden Sie u.a.

Der Unterweisungsnachweis

  • ist abteilungsweise zu dokumentieren und abzulegen.
  • Bei einer gleichzeitigen Unterweisung mehrere Abteilungen wird pro Abteilung ein seperates Dokument ausgefüllt und wie weiter unten beschrieben verfahren.
  • Die SAP-Kostenstelle und
  • der Name der Abteilungsleitung der jeweiligen Abteilung ist auf dem Unterweisungsnachweises aufzuführen, um die bessere Zuordnung und Ablage der Dokumente bei der Stab A&U zugewährleisten.

 

Aufbewahrung/Zusendung des Unterweisungsnachweises

Das Original:

  • legen Sie bitte im roten Arbeitsschutzordner Ihrer Abteilung ab und bewahren es fristgerecht auf

Eine Kopie

BSU: Tipps zur Planung der "Jährlichen Brandschutzunterweisung" (BSU)

Hier ein paar Tipps, die Ihnen bei der Planung und Durchführung der "Jährlichen Brandschutzunterweisung" (BSU) helfen können:

Sie
Am Anfang des Kalenderjahres
Sie sprechen Ihre Führungskraft auf die Notwendigkeit der Brandschutzunterweisung für ALLE Mitarbeiter (aus dem Verantwortungsbereich Ihrer Führungskraft) an.

Sie und Ihre Führungskraft
Terminplanung
Sie und Ihre Führungskraft legen mindestens 1 Termin für die BSU in diesem Kalenderjahr fest.
(Die Termindauer beträgt erfahrungsgemäß 30 - 45 Minuten.)

Sie/Führungskraft
Raumplanung
Bitte reservieren Sie einen ausreichend großen Raum für die Unterweisung.

Ihre Führungskraft
Verpflichtende Einladung
Ihre Führungskraft läd ALLE Mitarbeiter der Abteilung verpflichtend zu diesem Vor-Ort-Termin für die BSU ein.

  • Home Office: HO ist kein Grund, diesem Termin fernzubleiben.
  • Urlaub/Krankheit: Die Kolleg:innen, die sich im Urlaub oder im Krankenstand befinden, müssen an einem gesonderten Termin nachgeschult werden.

Sie
Herunterladen des PDF-Dokumentes "Unterweisungshilfe" (incl. "Unterweisungs-Nachweisbogen")

Laden Sie sich das PDF Unterweisungshilfe herunter und speichern Sie es auf Ihren PC.
In diesem Dokument finden Sie auch das Formular "Unterweisungs-Nachweisbogen".

Vorbereitung "Unterweisungs-Nachweisbogen" - DIGITAL

Das Formular "Unterweisungs-Nachweisbogen" bereiten Sie digital gerne so vor:

Sie füllen bitte ALLE benötigten Felder (bis auf Unterweisender, Datum der Unterweisung und Signaturen) voraus:

#Abteilungsname + (Nach-)Name der Führungskraft

#SAP-Kostenstelle

Für jede Abteilung-/SAP-Kostenstelle ist ein gesonderter "Unterweisungs-Nachweisbogen" zu führen, da

  • das Originals im roten Arbeitsschutzordner der Abteilung abgelegt wird
  • eine Kopie an den Brandschutz gesendet wird.
    Der Brandschutz legt die Kopien mit Hilfe der SAP-Kostenstelle ab, um eine eineindeutige Zuordnung der jeweiligen Abteilung gewährleisten zukönnen. Ihnen entstehen KEINE Kosten!

#SAP-Kostenstellen der übergeordneten Dek./Fak/Abteilung

Diese Angabe dient uns, dem Brandschutz, später der besseren Zuordnung des Dokumentes.

#Inhalt der Brandschutzunterweisung (wenn nicht schon vorausgefüllt)

#Namensliste: ALLE Namen der Kolleg:innen pro SAP-Kostenstelle

  • Lassen Sie sich von Ihrer Führungkraft ALLE Namen (Nachnamen, Vornamen) der Kolleg:innen pro SAP-Kostenstelle geben.
  • Diese Namensliste tragen Sie in den Unterweisungs-Nachweisbogen (alphabetisch) - in Druckschrift - in die linke Spalte ein

Speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC.

So können Sie schnell bei (Nach-)Unterweisungen schnell das Dokument anpassen
(Unterweisender, Datum der Unterweisung, Namenslisten anpassen) und ausdrucken

Sie/Ihre Führungskraft
Am Tag der Unterweisung
füllen die fehlenden Felder aus

  • "Datum der Unterweiung"
  • "Name des Unterweisenden" aus
  • führen ggf. Dokumente/Materialien auf, die Sie an die Kolleg:innen ausgeben
  • speichern das Dokument und
  • drucken das Dokument aus.

Sie/Ihre Führungskraft
Unterweisung durchführen

Sie und/oder Ihre Führungskraft vermitteln den Kollegen die Inhalte der Brandschutzunterweisung (Inhalt: siehe PDF Unterweisungshilfe).

Sie/Ihre Führungskraft
NACH der Unterweisung

  • NACH der Unterweisung lassen Sie bitte alle anwesenden Kolle:innen unterschreiben.
  • Namen der NICHTANWESENDEN streichen Sie bitte durch (dies dient zu besseren Übersicht, welche Kolleg:innen zu einem späteren Termin noch nachunterwiesen werden müssen).
  • Der Unterweisende unterschreibt den Unterweisungsnachweisbogen (+ Datum!).
  • Erstellen Sie eine Kopie dieses unterschriebenen Dokumentes.

Sie/Ihre Führungskraft
Ablage/Aufbewahrung

  • Das Original erhält die Führungskraft zur Ablage im roten Arbeitsschutzordner der Abteilung
  • Eine Kopie behalten Sie bei Ihren Unterlagen und
  • eine Kopie senden Sie an den Brandschutz

Evakuierung: Wo finde ich die Angabe zu meinem mir zugewiesenen Geschosses?

Diese Angabe Ihres Ihnen zugewiesenen Flures/Geschosse entnehmen Sie bitte Ihrer BEH-Bestellurkunde.

In der Regel ist es der Flur/Gang, wo sich Ihr Büro befindet.

Daher ist es wichtig, dass Sie uns über Änderungen informieren, damit wir

  • Ihre Daten in unserer Liste aktualisiern können und
  • ggf. eine Änderungsbestellung oder
  • ggf. eine Entpflichtung Ihrer Funktion ausstellen können

Bitte teilen Sie uns die Ändungen folgendermaßen mit:

Unterstützung des Brandschutzbeauftragen

Was bedeutet: Unterstützung des Brandschutzbeauftragten im vorbeugenden Brandschutz?

Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte DIREKT Kontakt zu den Brandschutzbeauftragten auf:

Kontakt:
Brandschutzbeauftragte: Brandschutzbeauftragte (uni-due.de)

Mitteilung von Mängeln/Störungen an Brandschutzeinrichtungen

Wie/wem teile ich Mängel/Störungen z.B. an Brandschutzeinrichtungen mit?

  • Wem: Der Leitwarte

              Bitte teilen Sie den Mangel/die Störung derjenigen Campus-Leitwarte mit, wo (an welchem Campus) Sie den Mangel/die Störung entdeckt haben.

              Die Leitwarte leitet Ihre Meldung der entsprechenden Abteilung weiter, die sich dann um die Mängelbeseitigung kümmern wird

  • Wie: Per Telefon oder Mail

              Den Mangel können Sie per Telefon oder Mail der Leitwarte mitteilen:

  • Wo: Wo genau befindet sich der Mangel/die Störung?

              Tipp: Wenn sich der Mangel nicht in einen Raum, sondern z.B. auf einem Flur/Gang befindet, geben Sie den nächstgelegenen Raum an.

  • Was: Um welchen Mangel/Störung handelt es sich?

  • Wer: Wer meldet den Mangel/Störung?

      Geben Sie bitte Ihren Namen und auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.

 

Kontakt Leitwarte

Dezernat Gebäudemanagement (uni-due.de)

Störungsdienst Ihre ersten Ansprechpartner

Dezernat Gebäudemanagement
Technisches Gebäudemanagement (TGM)

Zentrale Leittechnik Duisburg

Leitwarte Dui_Mängel-Störung
Tel.: 0203 379 2211

Zentrale Leittechnik Essen

Leitwarte E_Mängel-Störung
Tel.: 0201 183 2200

Mitteilung von Änderungen der Kontakt-Daten/des Beschäftigungsverhältnisses

Änderungsmitteilung

Eine BEH-Änderungsmitteilung ist immer dann notwendig, wenn sich Änderungen

  • bezgl. Ihren (Kontakt-)Daten und/oder
  • bezgl. Ihrem Einsatzort ergeben oder
  • wenn Sie Ihr Amt als BEH niederlegen wollen oder
  • wenn Sie die Universität verlassen

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

BEH: Entpflichtung/Amtsniederlegung

Sie können Ihr Amt als BEH niederlegen

  • auf Wunsch
  • bei Verlassen der Uni (Ruhestand/Kündigung)

Bitte teilen Sie uns diese Änderung folgendermaßen mit:

Wir lassen Ihnen dann eine offizelle Entpfichtung zukommen.

BEH: Haftungsausschlüsse

Hafte ich als BEH und/oder
      habe ich sonstige Nachteile durch die Übernahme des Amtes als BEH zu erwarten?

Nein, Sie haben

  • keine Nachteile, 
  • keine zusätzliche Verantwortung und
  • keine Haftungsansprüche zu erwarten.

Siehe auch: "BEH-Bestellurkunde"

Dort steht:

" ...Aus Ihrer Tätigkeit als Brandschutz- und Evakuierungshelfer entstehen Ihnen keine Nachteile oder zusätzliche Verantwortung. Haftungsansprüche gegen Sie sind ausgeschlossen. Ihre Tätigkeit ist beratend. Sie haben keinerlei Weisungsbefugnis. ..."

BEH: Änderung der (Kontakt-)Daten/des Beschäftigungsverhältnisses

Änderungsmitteilung

Eine BEH-Änderungsmitteilung ist immer dann notwendig, wenn sich Änderungen

  • bezgl. Ihren (Kontakt-)Daten und/oder
  • bezgl. Ihrem Einsatzort ergeben oder
  • wenn Sie Ihr Amt als BEH niederlegen wollen oder
  • wenn Sie die Universität verlassen

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Meine Kontaktdaten haben sich geändert (Nachname/Mailadresse)

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Meine Einsatzort hat sich geändert (Büro/Flur/Gebäude/Campus)

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Ich habe die Abteilung gewechselt

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Meine Beschäftigungsverhältnis hat sich geändert

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Mein Beschäftigungsverhältnis wird sich ändern (Unbefristung/Befristung)

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

Ich verlasse die Universität (Ruhestand/Kündigung)

Bitte teilen Sie uns die Änderungen folgendermaßen mit:

BEH: Brandschutzhelfer vs. Brandschutzbeauftragten

Was ist der Hauptunterschied zwischen einem “Brandschutzhelfer“  und einem “Brandschutzbeauftragten“?

Brandschutzhelfer

Ein Brandschutzhelfer ist eine Person, die in Unternehmen oder Einrichtungen geschult wird, um im Notfall erste Maßnahmen einzuleiten, Brände zu bekämpfen und andere Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Er unterstützt in seinem Bereich den organisatorischen Brandschutz und den Brandschutzbeauftragten in seiner Arbeit.

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter hingegen hat eine größere Verantwortung und sorgt dafür, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Er überwacht und dokumentiert die Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen und berät auch die Geschäftsführung.

Siehe auch: Brandschutzordnung Teil C

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Kontakt

Brandschutzbeauftragte:                   Brandschutzbeauftragte (uni-due.de)

Formulare/Webseiten etc. zum Brandschutz

Formulare zum Brandschutz

Hier auf der Webseite Brandschutz- und Evakuierungshelfer (uni-due.de) finden Sie u.a. Formulare wie

Webseiten zum Brandschutz

Weitere Informationen rund um den vorbeugenden Brandschutz finden Sie auf den untenstehenden Webseiten:

Webseiten

Brandschutz (uni-due.de)

Weitere wichtige Informationen unter den Punkten “Themen“ und “Arbeitshilfen“ (oben in der blauen Leiste) -
und zur “jährliche Brandschutzunterweisungen“ mit Links zu:

 

Formulare

Hier auf der Webseite Brandschutz- und Evakuierungshelfer (uni-due.de) finden Sie u.a. Formulare wie

Organisation "Vorbeugender Brandschutz"

Organisation des vorbeugenden Brandschutzes / zur Arbeitssicherheit:

Informationen/Kontakt

Informationen (weitere)

Hier finden Sie weitere Informationen:

Arbeitsschutzorganisation vor Ort in den OE‘s:

Führungskräfte (Organisationseinheiten (uni-due.de))
Brandschutzordnung Teil C (Brandschutzordnung Teil C) |

Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit - Unterweisung (uni-due.de)

Brandschutz:
Brandschutz (uni-due.de)

Kontakt/Unterstüzung

Hier finden Sie weitere Kontakte/Unterstüzung

Webseiten

Informationen & Kontakt Ihre Ansprechpartner

Brandschutzbeauftragte:

Campus Duisburg:

Campus Essen:

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Fragen zum BEH und/oder Unterstützung bei der
Ausübung Ihres Amtes haben, kontaktieren Sie uns gerne -
unter Fragen zum BEH

 

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