Abstrakte Turnusdarstellung inkl. der konkreten Daten für die Beantragungsfristen in 2023 und 2024

Lehrveranstaltungen:

Turnus Fristen WS 2023/2024 Fristen SoSe 2023 (Änderungen vorbehalten
4. Vorlesungswoche: Gemeinsame Antragsfrist von Raumbedarfen für alle Lehrveranstaltungen des Folgesemesters 03.11.2023 03.05.2024
12. (bis 14.) Vorlesungswoche: Frist für die Rückmeldung der Raumzuweisungen für Lehrveranstaltungen des Folgesemesters 12.01.2024 28.06.2024
15. (bis 17.) Vorlesungswoche: Freischaltung des LSF zur freien Raumbuchung für das Folgesemester 02.02.2024 19.07.2024
 

 

Prüfungen:

Turnus Fristen WS 2023/2024 Fristen SoSe 2023 (Änderungen vorbehalten
7. Vorlesungswoche: Gemeinsame Antragsfrist für Raumbedarfe von Prüfungen des laufenden Semesters (für BA Lehramt aus dem Prüfungswesen, für alle sonstigen Studiengänge aus den Fakultäten) 24.11.2023* 24.05.2024
9. Vorlesungswoche: Rückmeldefrist für die Raumzuweisungen für Prüfungen des BA Lehramtes 08.12.2023 07.06.2024
11. (bis 13.) Vorlesungswoche: Rückmeldefrist für die Raumzuweisungen für Prüfungen aller sonstigen Studiengänge 05.01.2024 28.06.2024
 

 

* Vergabeverfahren fü PC-gestützte Klausuren, bei der eine PC-Hall (A-003/70 Plätze, A-009/150 Plätze bzw.R11 T08 C98/196 Plätze) benötigt wird.

Die Daten des prioritär zu berücksichtigenden Lehramtes erhalte ich in der 2. Vorlesungswoche des WS 2023/2024 bzw. des SoSe 2024 von der Koordinationsstelle des Zeitfenstermodells. Die Prüfungsämter sind gebeten worden mir alle Termine für das WS 2023/24 (ohne Angabe der Teilnehmerzahl) bis zum 20.10.2023 bzw. bis zum 19.04.2024 zu melden. Alle weiteren Termine für PC-gestützte Klausuren bitte ich mir ebenfalls bis zum 20.10.2023 bzw. bis zum 19.04.2024 vorzulegen. Eine Angabe der Teilnehmerzahl ist nicht erforderlich. Die formlos einzureichenden Meldungen beziehen sich ausschließlich auf PC-gestützte Klausuren im WS 2023/24 ab dem 03.02.2024 bzw. für das SoSe 2024 ab dem 20.07.2024. Ab dem 23.10.2023 bzw. 22.04.2024 werde ich nach Vorlage Ihrer Daten in das Vergabeverfahren eintreten. Sie erhalten, falls erforderlich, umgehende über prioritär zu berücksichtigende oder konkurrierende Anträge Informationen um eine zeitnahe Klärung herbeizuführen.