Informatik - Lehramt Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
AKTUELLES
Liebe Studierende,
hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
Matrikelnummer - UDE-Mailadresse - Abschlusszeugnisse
Abschlussfeier Master Lehramt
Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. Mai 2025
Teilprüfungen Praxissemester
Abgabe von Abschlussarbeiten
Klausureinsicht/Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten
Umschreibung in den Master
Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen
Weitere aktuelle Hinweise
Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.
Prüfungen (Termine / Informationen)
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation Terminverschiebungen möglich sind!
- Auf einen Blick: Die aktuellen Prüfungstermine für das laufende Semester.
GLOBALE ANMELDEPHASE
Wintersemester 2024/25
4. November bis 15. November 2024
Sommersemester 2025
5. Mai bis 16. Mai 2025
Wintersemester 2025/26
10. November bis 21. November 2025
Sonderprüfungen
Informationen zur Raumzuweisung
Prüfungsan- und -abmeldungen
Vorziehen von Masterleistungen
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
- Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Vorziehbare Leistungen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung genutzt wird.
Das Anerkennungsverfahren
Onlineformular
Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit
Antrag auf Zulassung
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach an, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten. Füllen Sie dazu den Antrag elektronisch aus und senden ihn an Ihren Erstgutachter. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die erfolgte Anmeldung in HisInOne einsehen.
Auf der Homepage der Fakultät für Informatik finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Abschlussarbeiten.
Bachelorarbeit
Masterarbeit
Begleitmodul zur Masterarbeit
Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest
Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.
Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.
Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen
BAföG-Bescheinigung
Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.
Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.
BAfög-Regelung Lehramt Bachelor