Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G12

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

AKTUELLES

 

Liebe Studierende,

hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise!

Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-Mailadresse erfolgt!

Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. Alternativ können Sie Ihre Abschlussdokumente jedoch auch gerne persönlich entgegennehmen.

 

Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. November 2024

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. November 2024 in den Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!


Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.

Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen und nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!

Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben bis Dienstag, 10. Oktober 2024, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden!

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
 

•        Dienstag, 1. Oktober 2024

•        Mittwoch, 9. Oktober 2024 

•        Mittwoch, 16. Oktober 2024


Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Dienstag, 10. Oktober 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.


Landeskirche/ Bistum:

Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im Oktober auch automatisch an die Kirchen.

Vereidigung

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

Stand: 23.7.2024

 

Teilprüfungen Praxissemester

Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet:

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.

Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei Teilprüfungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

Allgemeine Informationen rund um das Praxissemester hat das ZLB – Zentrum für Lehrerbildung einmal zusammengefasst.

Weiterführende Informationen zu den Veranstaltungen und Terminen rund um das Praxissemester erhalten Sie hier.

 

 Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.

Was Sie dabei beachten müssen, wo und in welcher Form die Abschlussarbeit abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier!

 

Klausureinsicht/Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten

Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.

Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten für Abschlussarbeiten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de


Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
 

Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail im Bereich Prüfungswesen anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an.

Füllen Sie dann den Ihnen vorliegenden Antrag elektronisch aus und senden diesen zur weiteren Bearbeitung an Ihren Erstgutachter. Im Anschluss daran erhält der Bereich Prüfungswesen den Antrag zurück.

Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen – ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).​

Auf der Homepage der Fakultät für Informatik finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Abschlussarbeiten sowie ein elektronisches Zuteilungsformular.

 

Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen

Liebe Studierende,

für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Weitere aktuelle Hinweise

Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.

 

Prüfungen (Termine / Informationen)

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation Terminverschiebungen möglich sind!


GLOBALE  ANMELDEPHASE

Sommersemester 2024         

6. Mai bis 17. Mai 2024
 

Wintersemester 2024/25          

4. November bis 15. November 2024
 

Sommersemester 2025         

5. Mai bis 16. Mai 2025
 

Wintersemester 2025/26          

10. November bis 21. November 2025
 

Sonderprüfungen

Die genauen Prüfungszeiten der mündlichen Prüfungen stimmen Sie bitte mit dem Lehrstuhl ab.

Bitte beachten Sie ggf. die für Sonderprüfungen individuellen Anmeldezeiträume!
 

Informationen zur Raumzuweisung

Es wird aktuell keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten für Ihre angemeldeten Prüfungen eine Mitteilung per E-Mail über die jeweiligen Räume. Des Weiteren können Sie diese auch in Ihrem HisInOne-Portal unter "Mein Studium → Meine Belegungen" einsehen.

Mögliche Verschiebungen der Termine ist durch Raumprobleme ggf. möglich – bitte daher regelmäßig eventuelle Änderungen beachten!

 

Prüfungsan- und -abmeldungen

 

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de

Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
 

Prüfungsabmeldung

Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.

Probleme bei der An- oder Abmeldung

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen und keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester

Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die

  • zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
  • zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben

Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.

Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbstständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt!

Hinweis:

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen: 

Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen und keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen können, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Vorziehen von Masterleistungen

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:

  • Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
  • Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

Vorziehbare Leistungen

Es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Folgende Leistungen aus dem Master können im Fach Informatik vorgezogen werden:

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung genutzt wird.

Das Anerkennungsverfahren

  • Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich.
    Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag.
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​ 

Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!

► Erläuterungen zum Anerkennungsverfahren 

► So füllen Sie das Formular richtig aus! 

► Übersicht der zur Anerkennung benötigten Unterlagen

 

Onlineformular

► LA Bachelor/Master Informatik

 

Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Zulassung

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach an, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten. Füllen Sie dazu den Antrag elektronisch aus und senden ihn an Ihren Erstgutachter. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die erfolgte Anmeldung in HisInOne einsehen.

Auf der Homepage der Fakultät für Informatik finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Abschlussarbeiten.

Bachelorarbeit

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.

Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Bachelorarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.

 

Masterarbeit

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
  • Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Weiterführende Informationen zur Verlängerung sowie den Antrag dazu finden Sie hier.

Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Masterarbeit fristgerecht abzuliefern, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.

 

Begleitmodul zur Masterarbeit

Das Begleitmodul zur Masterarbeit umfasst aktuell als Studienleistung eine Präsentation im Umfang von 20 Minuten zu einem vereinbarten Thema. Das Modul ist unbenotet. Detaillierte Informationen zu den Inhalten finden Sie im Modulhandbuch.

 

Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen finden Sie hier.

 

Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest

Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.

Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.

Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

BAföG-Bescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

 

BAfög-Regelung Lehramt Bachelor

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Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung.

 

Front Office

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für

  • Abgabe von Original-Unterlagen
  • Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • Einreichen von Abschlussarbeiten
Montag:
13 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr
Raum: V15 R00 G26
Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.