Jährlich findet im Frühjahr ein virtueller Informationstag für Schüler*innen statt. Interessierte Oberstufenschüler*innen können sich im Online-Format im Rahmen einer Infoveranstaltung über die Studiengänge der Evangelischen Religionslehre mit Lehramtsoption und der Christlichen Studien informieren. Informationen zu den Studiengängen finden Sie darüber hinaus im Menü Studium. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Kustos des Instituts zur Studienberatung ausmachen. Ebenso ist es möglich, probeweise an ausgewählten Lehrveranstaltungen teilzunehmen – etwa im Rahmen des Frühstudiums. Orte und Zeiten der Lehrveranstaltungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.
Ja. Um sich für das Studium Evangelische Theologie einzuschreiben, müssen Sie zwar nicht evangelisch sein. Ihre Konfession oder Religion spielt dabei überhaupt keine Rolle. Aber: Wenn Sie später als Lehrkraft arbeiten möchten, müssen Sie spätestens mit Beginn des Referendariats der Evangelischen Kirche angehören, um eine vocatio (Beauftragung) zu erhalten!
Wenden Sie sich am besten direkt an die Fachstudienberatung Ihrer betroffenen Fächer, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen. Je nachdem, wann Sie einsteigen, ist eine Teilnahme an Prüfungen im ersten Semester ggf. nicht mehr sinnvoll.
Die Anmeldung erfolgt über HisInOne. Informationen zu den Anmeldefristen erhalten Sie per Mail aus dem Prüfungswesen. Die Anmeldefristen finden Sie zudem auf der Seite des Prüfungswesens. Weiter Informationen zu den Modulabschlussprüfungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten Ihres Studiengangs.
Die Modulabschlussprüfungen finden am Institut für Evangelische Theologie in jedem Semester statt, auch wenn die Lehrveranstaltungen nicht angeboten werden. Die Termine entnehmen Sie bitte HISinOne.
Bei Wiederholungsversuchen der Prüfungsleistungen ‚Hausarbeit‘ und ‚Portfolio‘ ist jeweils ein neues Thema zu bearbeiten. Themengleiche Überarbeitungen von nicht bestandenen Prüfungen aus vorherigen Versuchen sind nicht zulässig. Wenden Sie sich bitte frühzeitig zur Themenabsprache an Ihre Betreuer*in.
Insgesamt haben Sie drei Versuche eine Modulabschlussprüfung zu bestehen, bevor eine Zwangsexmatrikulation erfolgt. Eine dritte Wiederholungsprüfung sehen die Fachprüfungsordnungen nicht vor.
Die Einsicht in die Hauarbeiten, Portfolio und Klausur (inkl. der Gutachten) wird bei den Lehrenden unterschiedlich organisiert. In der Regel werden die Lehrenden Sie darüber informieren, wie die Einsichtnahme möglich ist.
Informationen zur Anmeldung der Abschlussarbeiten sowie zum Umfang und den Fristen finden Sie auf den Internetseiten der Studiengänge.
Am Institut für Evangelische Theologie müssen Sie sich an die Professor*innen oder an Frau Dr. Vieregge wenden, wenn Sie eine Abschlussarbeit schreiben möchten. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Betreuung. Sie werden Sie auch in der Themenfindung unterstützend beraten, dieser Prozess benötigt Zeit.
Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein Attest, das die Prüfungsunfähigkeit bestätigt, beim Bereich Prüfungswesen einreichen.
Ein ärztliches Attest verlängert NICHT die Bearbeitungszeit von Haus- und Abschlussarbeiten. Wenn Sie im Prüfungswesen ein Attest vorlegen, treten Sie von der Hausarbeit zurück. Sie können dann im nächsten Semester erneut einen Erstversuch absolvieren.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Studierende können in den Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption und Christliche Studien Studienelemente aus den Masterstudiengänge (insg. max. 30 CP) als Zusatzleistungen vorab erbringen. Das Praxissemester ist von der Regelung ausgenommen. Voraussetzung für das Vorziehen von Masterleistungen ist die bereits erfolgte Anmeldung zur Bachelorarbeit.