Bachelorstudiengänge [Lehramt]
Downloadbereich
Modulübersicht
Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption (Stand: 08/2022)
Modulhandbücher
Grundschule (Stand: 10/2023) |
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (Stand: 10/2023) |
Gymnasien und Gesamtschule (Stand: 10/2023) |
Berufskolleg (Stand: 10/2023) |
Sonderpädagogische Förderung GS bzw. HRSGe (Stand: 01/2023) |
Prüfungsordnungen
Grundschule (zuletzt geändert: 02/2018) |
Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (zuletzt geändert: 02/2018) |
Gymnasien und Gesamtschule (zuletzt geändert: 02/2018) |
Berufskolleg (zuletzt geändert: 02/2018) |
Sonderpädagogische Förderung (Stand: 09/2023 - Erstveröffentlichung) |
Mentoring
Sprachkurse
Aktuelle Informationen zu den Modulabschlussprüfungen
Modulabschlussprüfungen Anmeldemodalitäten (Stand 02/2024)
Ein Infoschreiben des Prüfungswesens zur Verwaltung von Prüfungsleistungen in den Geisteswissenschaften finden Sie hier.
- Die Anmeldung zu den Prüfungen in HISinOne findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes, i. d. R. in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt: Hier geht's zur Seite des Bereichs Prüfungswesen. Die Anmeldung ist bindend. Sollten Sie sich falsch für eine Prüfung anmelden, müssen Sie nach Ablauf der Abmeldefrist mit einem Fehlversuch rechnen.
- Die Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen in Form von Hausarbeiten erfolgt in allen Studiengängen am Institut für Evangelische Theologie sowohl über HISinOne als auch zusätzlich über das Formular „Anmeldung zur Hausarbeit" (Stand: 03/2023) bei der/dem Prüfer/in.
-
Achtung: Die Anmeldung zur Hausarbeit bei der/dem Prüfer/in ist in Modul 4 „Grundwissen Altes Testament und Neues Testament“ nur möglich, wenn alle Prüfungsvorleistungen in diesem Modul erfolgreich absolviert wurden.
Modulabschlussprüfungen Rücktrittsmodalitäten (Stand: 11/2022)
- Bei mündlichen Prüfungen können Sie sich bis eine Woche vor dem ersten (!) Prüfungstag der Prüfungsphase selbst über HISinOne abmelden, bei Klausuren bis eine Woche vor dem Klausurtermin.
- Die Abmeldung von Hausarbeiten, Essays, Portfolios und Referaten ist über HISinOne nicht möglich. Ein formaler Rücktritt ist nur mit Attest möglich. Wenn Sie die Arbeiten in ein späteres Semester verschieben möchten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Ihre HISinOne-Anmeldung bleibt so lange gültig, bis Sie etwas abgeben. Es ist keine Mail mehr an das Kustodiat erforderlich. Sie brauchen sich im neuen Semester auch nicht erneut zu der Prüfung anzumelden.
- In der Regel gelten bei Hausarbeiten und Essays am Institut für Evangelische Theologie seit dem WS 22/23 keine Abgabefristen mehr (auf Ausnahmen werden Sie durch die Lehrenden hingewiesen).
Vorziehen von Masterleistungen
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen (max. 30 ETCS) im Bachelor vorgezogen werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Praxissemester und die Begleitveranstaltung zur Masterarbeit.
Notenübermittlung
- Die Noten von Hausarbeiten werden spätestens 12 Wochen nach der Abgabe verbucht. Bitte planen Sie diese Zeit für Ihre persönlichen Fristen (Ausstellung von Zeugnissen, Einschreibung in den Master, Meldung zum Referendariat usw.) mit ein.
- Sollte eine Note nach dieser Frist noch nicht in HisInOne eingetragen sein, wenden Sie sich bitte an den Kustos des Instituts für Evangelische Theologie: Dr. Stephan Knops.
Praktika
Bachelor- und Master of Education-Studiengänge GS, HRSGe, GyGe, BK und SoPäd Praxisphasen
Die Praxisphasen in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit Lehramtsoption setzen sich zusammen aus dem Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP), dem Berufsfeldpraktikum (BFP) (beide im Bachelorstudium) und dem Praxissemester im Masterstudium.
Weitere Informationen zu den Praxisphasen im Bachelor und Master sowie Ansprechpersonen finden Sie auf den Internetseiten des Praktikumsbüros des Zentrums für Lehrkräftebildung.
Praxisphasen BA/MA LABG 2016
Bitte beachten Sie die Hnweise des LABG 2016*.
Bachelor Berufsfeldpraktikum
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) wird üblicherweise im 5. Fachsemester des Bachelorstudiums absolviert und gehört zu den obligatorischen Praxiselementen bei der Lehrkräftebildung. Es wird in einem der beiden Fächer abgeleistet und beinhaltet den Besuch eines Begleitseminars (2 SWS, 3 Credits) und einer Praxisphase von mindestens 4 Wochen bzw. 80 Stunden (3 Credits).
Die Praxisphase wird in Form einer Praktikumsdokumentation reflektiert, die als Nachweis für eine erfolgreich absolvierte Praktikumsphase gilt. Das BFP kann entweder semesterbegleitend (mit einer parallel laufenden obligatorischen Begleitveranstaltung) stattfinden oder im Rahmen eines vierwöchigen Blocks in der vorlesungsfreien Zeit (mit obligatorischen vor- und nachbereitenden Veranstaltungen) besucht.
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist durch die Änderungen des LABG in der Regel außerschulisch abzuleisten. Als Voraussetzung für das BFP gilt das abgeschlossene Orientierungspraktikum.
Studienbegleitendes Portfolio: Das Berufsfeldpraktikum muss wie alle anderen Praxisphasen zusätzlich im studienbegleitenden Portfolio dokumentiert werden. Bitte benutzen Sie für die Anfertigung die im Moodle-Kurs zur Begleitveranstaltung zur Verfügung stehenden Reflexions- und Bilanzierungsbögen (siehe „Portfolio Praxiselemente BFP“). Diese Bögen werden im Reflexionsteil des studienbegleitenden Portfolios abgeheftet. Dem Portfolio ist darüber hinaus im Dokumententeil die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme (siehe „Bescheinigung über das BFP“ im o. g. Moodle-Kurs) beizulegen.
Rechtliche Hinweise: Die Dozierenden der BFP-Begleitseminare überprüfen vor Aufnahme des Praktikums, ob die Studierenden eine Verschwiegenheitserklärung sowie eine Infektionsschutzbelehrung unterschrieben haben.
Die Anmeldung zum Berufsfeldpraktikum erfolgt online beim ZLB.
Sprachanforderungen
Sprachanforderungen
Allgemeine Sprachanforderungen des Lehramtsstudiums:
Das Lehramtsstudium aller Fächer und Schulformen setzt grundsätzlich Kenntnisse in zwei Fremdsprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Sprache nachweisen.
Für das Studium der Evangelischen Religionslehre sind in den jeweiligen Schulformen folgende zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich:
Für die Lehramtsoptionen Grundschule, Sonderpädagogische Förderung, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Berufskolleg sind darüber hinaus keine weiteren Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch oder Hebräisch erforderlich.
Gymnasien und Gesamtschulen: Hier sind das Graecum und zusätzlich wahlweise Kleines Latinum oder Hebraicum erforderlich. Es sind jeweils die offiziellen staatlichen Prüfungen (Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis) zu absolvieren. Die Sprachkenntnisse sind Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme des Masterstudienganges. Sie müssen die Nachweise also bei der Einschreibung in den Master vorlegen.
Ergänzender Hinweis zu den Angaben in den Modulhandbüchern - Modul 1 "Methodik der Textinterpretation" (Juli 2022): Unter den Inhalten der Veranstaltung ist als Stichwort "hebräische Sprache" angegeben. In diesem Kurs werden Sie in einer ganz grundlegenden Art und Weise damit konfrontiert, dass die biblischen Texte des AT in hebräischer Sprache abgefasst sind. Sie werden auf einem basalen Niveau mit dem hebräischen Alphabet, bestimmten Termini und ausgewählten, einfachen Grammatikstrukturen vertraut gemacht, die im Laufe des Studiums in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den biblischen Texten immer wieder eine Rolle spielen werden. Es sind KEINE Vorkenntnisse notwendig.
Erwerb der Sprachkenntnisse
Kleines Latinum
Lateinkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.
Graecum
Griechischkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.
Hebraicum
Hebräischkenntnisse: Können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben werden.
Mobilitätsfenster
Auslandssemester
Der sechsemestrige Bachelorstudiengang ermöglicht Ihnen einen Auslandsaufenthalt, ohne dass es die Regelstudienzeit verlängert. Dazu empfehlen wir Ihnen das Auslandsemester im 5. Fachsemester zu nehmen und die Kurse des entsprechenden Moduls 5 entweder im dritten oder vierten Fachsemester vorzuziehen oder im 6. Fachsemester nachzuholen. Ein frühzeitiges Studienberatungsgespräch mit dem Kustos, Dr. Stephan Knops, kann Ihnen die Planung erleichtern.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich auf den Internetseiten der entsprechenden Beratungseinrichtungen der UDE informieren:
Sektion Internationale Beziehungen an der Fakultät für Geisteswissenschaften
Abschlussarbeiten
Bachelorarbeiten Anmeldung und Informationen
Informationen zur Anmeldung für die Bachelorarbeit in den Studiengängen finden Sie auf den Seiten des Prüfungswesens unter "Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit."