Infos für Dozent*innen

Sehr geehrte Dozentin, sehr geehrter Dozent
der Universität Duisburg-Essen,

das Frühstudiums-Programm bietet begabten und interessierten Schüler*innen der Oberstufe, selten auch der Mittelstufe, die Möglichkeit, bereits vor Erlangen des Abiturs, Veranstaltungen an der UDE zu besuchen und somit fachliche wie soziale Einblicke in den Universitätsalltag zu gewinnen. In der Einführungsphase des Frühstudiums waren Lehrende oft skeptisch, was die Teilnahme von Frühstudierenden an ihren Veranstaltungen anbelangt; dies hat sich inzwischen grundlegend geändert. Sie werden feststellen, dass es sich meist um hochmotivierte, interessierte und zum Teil hochbegabte junge Teilnehmende handelt. Regelmäßig schreiben Frühstudierende daher die besten Klausuren. 

Weitere und speziellere Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Rubrik FAQ sowie in unserem Flyer.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit uns jederzeit kontaktieren
(fruehstudium@uni-due.de).

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Unterstützung und das Interesse am Frühstudium,

Ihr Frühstudiums-Team

zum Frühstudiumsflyer

Was beinhaltet das Frühstudium?

Die Frühstudierenden können regulär an Veranstaltungen teilnehmen, sich aber auch nach Interesse und persönlicher Leistung und in Absprache mit Ihnen für Prüfungen jeder Art anmelden, die entstehenden Credit-Points können auf ein zukünftiges Studium angerechnet werden.

Prüfungsanmeldung und Leistungsnachweis

Da Frühstudierende nicht in die bestehenden Systeme (HISinOne, LSF) eingebunden werden können, müssen Prüfungsanmeldung und Bescheinigung der Prüfungsleistung über ein Formular erfolgen. Das Formular so wie die Anmeldefristen finden die Frühstudierenden in unserem Moodle-Kurs. Das Formular muss von den Frühstudierenden ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden (auch digital möglich). Anschließend erstellen die Frühstudierenden eine Kopie, die zu Beginn der Prüfung ggfs. als Nachweis der Anmeldung vorgelegt werden kann, und senden uns das Formular zu. Wir leiten die Anmeldungen dann gesammelt an das Prüfungswesen weiter. Der Anmeldezeitraum für Frühstudierende beginnt und endet aus diesem Grund früher als die globale Anmeldephase.

Im Anschluss an die Prüfung sendet der/die zuständige Sachbearbeiter*in Ihnen das Formular zu. Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt des Formulars ("Bestätigung der erbrachten Prüfungsleistung") aus und senden es dann wieder an das Prüfungswesen.

Das vollständig ausgefüllte Formular dient den Frühstudierenden in einem späteren Studium als Nachweis über die erbrachte Leistung.

Rechtliche Grundlagen

In Nordrhein-Westfalen wurde diesbezüglich bereits im Jahr 2003 eine Änderung im Hochschulgesetz vorgenommen (Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW, verabschiedet am 28.01.2003, § 48, Abs. 6):

"(6) Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."

Zum Hochschulgesetz.

Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Grundsatzposition der Länder zur begabungsgerechten Förderung.

Einschreibungsordnung der UDE

Der Umgang mit Frühstudierenden

Frühstudierende sollten während des Frühstudiums nicht anders behandelt werden als "reguläre" Studierende; sie nehmen keinen Sonderstatus ein und an sie werden die selben Anforderungen gestellt wie an alle Studierende. Beachten Sie allerdings, dass die Frühstudierenden keine Anmeldungen über das LSF vornehmen können. Wir werden Ihnen daher rechtzeitig vor Semesterbeginn eine Teilnehmerliste inkl. E-Mail-Adressen (Uni-Mailadressen können für Frühstudierende nicht eingerichtet werden). Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Frühstudierenden etwaige Infos zu Moodle-Kursen und Einschreibeschlüsseln zukommen lassen würden, sofern erforderlich.

Bei Frühstudierenden handelt es sich oftmals um hochbegabte, und allem voran: hoch-interessierte Schüler*innen, die während der Schulzeit teils lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, um an Ihrer Veranstaltung teilnehmen zu können.

Bei erfolgreichem Abschluss eines Frühstudiums händigen wir den Frühstudierenden für jede besuchte Veranstaltung ein Zertifikat aus, das - bei erfolgreich abgelegter Prüfung - auch eine Note enthält. Während dieses Prozesses arbeiten wir eng mit dem Prüfungsamt zusammen.

Was bedeutet das Frühstudium für Sie?

Für Sie - als Dozent*in - bedeutet die Teilnahme eines Frühstudierenden an einer Ihrer Veranstaltungen, dass sich die Frühstudierenden von Ihnen die Anwesenheit auf einer von uns zur Verfügung gestellten Anwesenheitsliste quittieren lassen müssen, um eine lückenlose Teilnahme vorzuweisen. Nach jeder Veranstaltung werden Sie daher um Ihre Unterschrift gebeten. Die Schüler*innen erhalten bei regelmäßiger Teilnahme ein Zertifikat, das ihr außerschulisches Engagement aufzeigt.

Im Rahmen einer Feierstunde werden die Zertifikate durch den Prorektor für Studium und Lehre an die Frühstudierenden überreicht.

Bei allen auftauchenden Fragen wenden Sie Sich bitte direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne mit Auskünften weiter.

Für Ihre Kooperation und Ihr Engagement bedanken wir uns auch im Namen unserer Frühstudierenden recht herzlich.

LSF: Freigabe von Veranstaltungen für das Vorlesungsverzeichnis für Schülerinnen und Schüler / Studieninteressierte

Ab dem WS 2020/21 wird es keine Druckversion des Vorlesungsverzeichnis für Schülerinnen und Schüler / Studieninteressierte mehr geben, in der die für Schüler*innen/Studieninteressierte freigegebenen Veranstaltungen aufgeführt sind. Stattdessen sollen alle freigegebenen Veranstaltungen im LSF unter der Rubrik "Vorlesungsverzeichnis für Schülerinnen und Schüler / Studieninteressierte" zu finden sein. Hierzu sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Bitte geben Sie sofort Ihre Veranstaltungen im LSF für das Vorlesungsverzeichnis für Schülerinnen und Schüler / Studieninteressierte frei. Die Freigabe erfolgt mit wenigen Klicks während der Bearbeitung der Veranstaltung im LSF.
Eine kurze Anleitung finden Sie hier.

Wie wir feststellen mussten, besitzen nicht alle Dozent*innen, bzw. Einrichtungen die hierzu erforderlichen Rechte für das LSF. Diese können jedoch beim ZIM beantragt werden.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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