Infos für Erziehungsberechtigte

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,

falls sich Ihr Kind für eine Teilnahme am Frühstudium interessiert, haben Sie sicherlich einige Fragen zum Ablauf, zur Organisation von Schule und Frühstudium oder zu versicherungstechnischen Angelegenheiten. Im Folgenden werden wir versuchen, die wichtigsten Fakten zum Frühstudium zusammenzufassen.

Weitere und speziellere Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Rubrik FAQ sowie in unserem Flyer.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit uns jederzeit kontaktieren
(fruehstudium@uni-due.de).

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Unterstützung und das Interesse am Frühstudium,

Ihr Frühstudiums-Team

zum Frühstudiumsflyer

Was bedeutet das Frühstudium für Eltern/ Erziehungsberechtige?

Sofern Ihr Kind am Frühstudium teilnehmen möchte und minderjährig ist, müssen Sie die Anmeldung unterzeichnen, gleiches gilt beispielsweise für die Beantragung eines Bibliotheksausweises.

Das Interesse am Frühstudium sollte von den Schüler*innen ausgehen, über eine Teilnahme entscheiden in erster Linie Sie - als Erziehungsberechtigte - und die Schulleitung, die über die Leistungen der Schüler*innen genaue Kenntnis hat. Sollten Sie Bedenken jedweder Art hegen, zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Welche Vorteile hat das Frühstudium?

Das Frühstudium bietet interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern der Oberstufe (in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit uns, auch der Mittelstufe) die Möglichkeit, bereits vor dem Abitur an der Universität Duisburg-Essen Veranstaltungen zu besuchen und ggfs. auch an Prüfungen teilzunehmen. Ein Frühstudium bietet abseits der gewonnenen Erfahrungen auch viele weitere Vorteile, wie die Erweiterung der Kompetenz im "Lieblingsfach" oder des Selbstmanagements.

Die Schule geht vor!

Es kann vorkommen, dass für eine von Ihrem Kind ausgewählte Veranstaltung der reguläre Schulunterricht ausfallen würde. Bitte besprechen Sie das mit den entsprechenden Lehrer*innen. Häufig finden sich andere Möglichkeiten, Leistungen im Schulunterricht zu dokumentieren. Wir haben in den letzten Jahren jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Frühstudierenden sensibel und verantwortungsvoll mit dem Unterrichtsausfall umgehen. Selbstverständlich muss der versäumte Stoff nachgeholt werden.

Sie sollten jedoch in regem Austausch mit Ihrem Kind stehen, was die Teilnahme am Frühstudium anbelangt, um etwaige Überlastungen oder einen Abfall der schulischen Leistungen frühzeitig aufzudecken. In diesem Falle ist eine Abmeldung vom Frühstudium nicht als Niederlage zu bewerten, sondern hängt meist mit der Doppelbelastung Schule-Universität zusammen. Auch nach einer Abmeldung haben Frühstudierende einen enormen Erfahrungsvorteil gegenüber Schüler*innen, die nicht am Frühstudium teilgenommen haben. Zudem ist eine erneute Anmeldung im folgenden Semester bedenkenlos möglich.

Welche Kosten sind mit dem Frühstudium verbunden?

Die Teilnahme am Frühstudium ist kostenlos.

Je nach Anfahrtsweg können individuelle Fahrtkosten entstehen. Am Ende des Frühstudiums kann Dank Spenden ein Teil der Fahrtkosten zurückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass lediglich Fahrtkosten erstattet werden können, die durch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Bitte beachten Sie , dass wir keine Kosten für das "Schokoticket" erstatten können.

Tipp: Im Einzelfall kann ggf. auch eine Kostenerstattung durch den Förderverein der Schule erfolgen. 

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung (siehe nächster Punkt).

 Unfallversicherung

Bitte beachten Sie: das Ministerium für Kultur und Wis­sen­schaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat über die Unfallkasse NRW den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Schülerstudierenden aktuell geprüft. Das Ergebnis ist: Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Frühstudiums als Schülerstudierende an universitären Veranstaltungen teilnehmen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann in Ihrem Interesse sein und den Versicherungsschutz erhöhen. 

Gesetzliche Grundlage

Das Land NRW hat in dem Hochschulfreiheitsgesetz vom 01.01.2007 die Teilnahme und den Leistungserwerb von besonders begabten Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen von Hochschulen ermöglicht. § 48 (6) HFG/NRW: "Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."

Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Grundsatzposition der Länder zur begabungsgerechten Förderung.

 

Kommunikation während des Frühstudiums

Mit dem Frühstudium möchten wir auch die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Aus diesem Grund kommunizieren wir während des Semesters grundsätzlich direkt mit unseren Frühstudierenden.

Bitte ermutigen Sie Ihr Kind bei organisatorischen/inhaltlichen Fragen zum Frühstudium eigenständig mit uns Kontakt aufzunehmen. 

Sollten Sie darüber hinaus Anliegen aus elterlicher Sicht o.ä. haben, können Sie sich natürlich jederzeit persönlich uns wenden.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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