Ablaufplan Promotion
Ablaufplan: Promotion in der Fakultät für Bildungswissenschaften
Das folgende Schema zeigt eine Übersicht von Schritten im Ablauf eines Promotionsverfahrens an der Fakultät für Bildungswissenschaften nach der aktuellen Promotionsordnung der Fakultät, zu der Sie zugelassen werden.
1. Vorbereitung
(a) Sie kontaktieren ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Fakultät (Professor/innen und habilitierte Mitarbeitende), das Ihnen für Ihr Forschungsvorhaben fachlich affin erscheint. Die Person berät Sie über Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren im jeweiligen Fachgebiet bzw. in der Fakultät.
(b) Wenn Sie eine betreuende Person für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben, vereinbaren Sie mit dieser ein Rahmenthema und einen Arbeitstitel für Ihre Arbeit. Sie beschreiben, in Abstimmung mit der betreuenden Person, in einem Exposé das Forschungsvorhaben und nennen dabei:
- Thema der geplanten Arbeit
- Forschungssstand
- Fragestellung
- Untersuchungsdesign
- Überlegung zur Auswertung
- Zeitplan
- Literaturliste
(c) Sie verständigen sich mit der betreuenden Person über ggfs. notwendige "promotionsvorbereitende Studien" und tragen diese in das Formular zur Aufnahme in die Promovendenliste ein. Das Formular über die vorgeschlagenen promotionsvorbereitenden Studien unterschreiben Sie und die betreuende Person.
(d) Sie benennen eine Person aus der UDE als Begleitung, die Sie bei der Bearbeitung / bei Schwierigkeiten unterstützen kann.
(e) Sie, die betreuende sowie die begleitende Person unterscheiben die "Betreuungsvereinbarung" (s. Formular).
2. Zulassung zum Promotionsverfahren
Sie reichen Ihre Unterlagen beim Promotionsausschuss der Fakultät ein und beantragen die „Aufnahme in die Promovendenliste“ der Fakultät für Bildungswissenschaften.
Antragsunterlagen gemäß §6, 2 der Promotionsordnung sind:
- Lebenslauf, der im Besonderen den Bildungsgang berücksichtigt
- eine beglaubigte Kopie der Nachweise über das Vorliegen der gem. § 5 erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (die Beglaubigung kann auch vom Promotionsbüro oder dem Dekanat vorgenommen werden)
- eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- eine Erklärung über die vorläufige Thematik der beabsichtigten Dissertation
- eine Erklärung, ob Sie bereits erfolglos einen Promotionsversuch unternommen haben (Formular Erklärung Promotionsversuch nach § 6 Abs. 2 e)
- eine Erklärung, dass das Promotionsverfahren nicht durch eine kommerzielle Vermittlung des Betreuungsverhältnisses oder sonstige prüfungsrechtlich unzulässige und wissenschaftlich unvertretbare entgeltliche oder unentgeltliche Hilfe Dritter zustande gekommen ist (Formular Erklärung Professionelle Promotionsberatung nach § 6 Abs. 2 f)
- eine Erklärung der vorgesehenen Betreuerin oder des vorgesehenen Betreuers über die Bereitschaft, die Dissertation zu betreuen und die Betreuung auch im Falle eines Weggangs, wenn nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen, weiter zu führen (Muster)
- ein Exposé im Umfang von i.d.R. zehn Seiten mit folgenden Angaben: Thema der geplanten Arbeit, Forschungsstand, Fragestellung, Untersuchungsdesign, Überlegungen zur Auswertung, Zeitplan, Literaturliste (kann innerhalb eines Jahres nachgereicht werden)
- Festlegung der Leistungspunkte (Formular)
-
die Betreuungsvereinbarung inklusive Anlagen
Über begründete Ausnahmen im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Promotionsausschuss.
Lt. aktueller Promotionsordnung gilt, dass Sie sich an der UDE im Promotionsstudiengang des jeweiligen Faches immatrikulieren. Informationen zur Einschreibung finden Sie hier
3. Zulassung zur Promotionsprüfung
Sie reichen Ihre Dissertation beim Promotionsausschuss der Fakultät ein und beantragen die "Zulassung zur Promotionsprüfung".
- Antragsunterlagen gemäß §7, 2 der PromO vom 9.12.2014 sind:
- vier gebundene Exemplare der Dissertation, getrennt davon Zusammenfassung in jeweils der anderen Sprache, die Sie für die Dissertation selbst gewählt haben, sowie eine digitale Version (Stick, CD).
- Erklärungen, u.a. über selbständiges Verfassen / Hilfsmittel / Zitate, erstmaliges Einreichen der Arbeit, Scheitern in früheren Verfahren, bei Gruppenarbeiten: über eigenen Anteil (Vorlage)
- ggfs. Nachweis promotionsvorbereitende Studien
- Vorschlag Zweitgutachter/Zweitgutachterin und Formular Expertise
- Nachweis über die in der Qualifizierungsphase gemäß § 6a erbrachten Leistungen (Aufstellung LP)
- Der Promotionsausschuss bittet außerdem um eine Kopie des Personalausweises und einen aktualisierten Lebenslauf.
Zulassung zur Promotionsprüfung
Der Promotionsausschuss prüft die eingereichten Unterlagen, bildet eine Prüfungskommission und fordert die Gutachten an:
- Erstgutachten (= durch betreuende Person aus der UDE), Zweitgutachten (intern oder extern, kann vorgeschlagen werden von Kandidat/in), Vorsitz (prüfungsberechtigtes Mitglied des FB, zugewiesen durch Prüfungsausschuss)
Begutachtung der Dissertation
- Begutachtung i.d.R. innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Verfahrens (liegt das Gutachten nach Mahnung nach insgesamt drei Monaten nicht vor, wird ein anderes Gutachten beauftragt)
- bei Abweichen der beiden Gutachten um mehr als eine Note wird ein drittes Gutachten eingeholt
- Mitteilung der Ergebnisse an die Doktorandin oder den Doktoranden, wenn alle Gutachten vorliegen.
- Zweiwöchige Auslage der Promotionsunterlagen im Dekanat zur Einsicht für die Promotionsberechtigten gem. § 3 sowie für die Doktorandin oder den Doktoranden; einwöchige Frist für etwaige Stellungnahmen an die Prüfungskommission
- Entscheidung über Annahme / Ablehnung der Dissertation durch Prüfungskommission anhand der Gutachten und Stellungnahmen
- Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass Teile der Dissertation aus fremden Quellen entnommen oder ohne angemessene Quellenangaben verwendet wurden, ist das Verfahren sofort als nicht bestanden zu bewerten.
- Terminfestsetzung für die Disputation, Frist: mind. zwei Wochen Vorbereitungszeit für Kandidat/in
Durchführung der Disputation
- Disputation: 30 Min. Vortrag über Ergebnisse der Arbeit (hochschulöffentlich), anschl. ca. 30-60 Min. Prüfungsgespräch mit Mitgliedern der Prüfungskommission (falls kein Widerspruch von Kandidat/in: darüber hinaus teilnahmeberechtigt aus dem FB: Hochschullehrer/innen, promovierte Angehörige und Personen, die auf der Promovendenliste geführt werden)
- Festsetzung und Bekanntgabe der Gesamtnote unmittelbar nach der Prüfung durch die Prüfungskommission. Den schriftlichen Gutachten über die Dissertation ist ein besonderes Gewicht einzuräumen; es existiert allerdings kein vorgegebener Gewichtungsschlüssel zur Festsetzung der Gesamtnote: mit Auszeichnung (summa cum laude), sehr gut (magna cum laude), gut (cum laude), genügend (rite), ungenügend (non rite)
- ggfs. Nennung von Auflagen für die Veröffentlichung durch Prüfungskommission (wird im Prüfungsprotokoll festgehalten)
4. Abschluß des Verfahrens
Sie weisen die vorgeschriebene Veröffentlichung der Dissertation nach. Nützliche Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Universitätsbibliothek
- Die Erfüllung von etwaigen Auflagen der Prüfungskommission für die Veröffentlichung muss nachgewiesen werden.
- Veröffentlichung der Dissertation (innerhalb von 12 Monaten)
- Nachweis an den Promotionsausschuss (Bescheinigung der UB)
- Aushändigung der Promotionsurkunde, damit verbunden: Erlaubnis zur Führung des Doktorgrades