Auslaufregelung im Unterrichtsfach Pädagogik

Liebe Studierende,
 
bitte beachten Sie folgende konkretisierenden Hinweise zur Auslaufregelung im Unterrichtsfach Pädagogik:
 
1. Die Schriftliche Prüfung im Unterrichtsfach Pädagogik muss spätestens bis zum 31.10.2013 im LPA angemeldet sein.
2. Die Anmeldung zu Mündlichen Prüfung im Unterrichtsfach Pädagogik muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin im LPA vorliegen.
3. Die Mündliche Prüfung muss spätestens bis zum 21. Februar 2014 abgelegt sein.
4. Die Schriftlichen Prüfungen (UP) werden in einem Extra-Korridor zwischen dem 03.03 und 14.03.2014 verplant.
 
Das jeweils andere Unterrichtsfach und die Erziehungswissenschaft unterwerfen sich den allgemein gültigen Übergangsregelungen der Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 22. Oktober 2010.
 
UP-Studierende können somit in ihrem anderen Fach weiterhin Prüfungsleistungen erbringen, um das Staatsexamen abzulegen, es sei denn, sie bestehen die Prüfungsleistungen im Fach Pädagogik nicht.

Studienberatung

Prof. Dr. Armin Bernhard (armin.bernhard@uni-due.de)

Raum: C.11.174 (Weststadttürme)
Sprechzeiten: Di 12.30 - 14 Uhr u.n. Vereinbarung

Sekretariat:

Sonja Nezic (sonja.nezic@uni-due.de)

Raum: C.11.07 (Weststadttürme)