Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsablauf

Allgemeine Hochschulreife

Wenn Sie eine deutsche Hochschulzulassungsberechtigung besitzen oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und eine Hochschulzulassungsberechtigung besitzen, erfolgt die Einschreibung während der Einschreibungsfrist im Sachgebiet Einschreibungswesen am Campus Essen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich einen Termin zur Einschreibung reservieren müssen. Informationen zu den Einschreibungsfristen und zur Terminreservierung finden Sie hier.

Wenn Sie nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, müssen Sie sich beim Akademischen Auslandsamt bewerben!

Sprachvoraussetzungen

Nach §2(3) der Prüfungsordnung gilt:

Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

Weitere Informationen zur DSH-Sprachprüfung finden Sie auf den Seiten des Institutes für Deutsch als Zweit- & Fremdsprache

DSH Sprachprüfung