Rückmelden & Beurlauben

Rückmelden

Sie haben sich in Ihrem ersten Semester gut orientiert; Sie wollen Ihr Studium an der Universität Duisburg-Essen fortsetzen: Dann müssen Sie sich zum zweiten und jedem weiteren Semester zurückmelden.

Für die Rückmeldung gibt es Fristen; diese werden öffentlich bekannt gegeben, deshalb erfolgt auch keine besondere schriftliche Information. Die aktuellen Fristen finden Sie hier.

Eine fristgerechte Rückmeldung ist nur dann erfolgt, wenn der Beitrag spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Versäumen Sie die Frist für die Rückmeldung, so ist eine verspätete Rückmeldung nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr bis zum letzten Tag der Vorlesungszeit eines jeden Semesters möglich.
Die Studienbescheinigungen können Sie nach Zahlung des Beitrages über die Online-Rückmeldung ausdrucken.

Beurlauben

Grundsätzlich wollen Sie weiterstudieren aber wichtige Gründe hindern Sie derzeit daran - kurz: Sie wollen/müssen Ihr Studium unterbrechen, um es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen: Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen beurlauben lassen.

Im ersten Semester ist eine Beurlaubung nicht möglich, dies geht frühestens zum zweiten Semester. Sie müssen einen Grund für die Beurlaubung nennen und in geeigneter Form nachweisen. Gründe können z.B. sein : Ableistung eines Dienstes, Krankheit, Auslandsstudium, Schwangerschaft, Kindererziehung etc. Die Beurlaubung ist (ab dem zweiten Semester) nur während der Rückmeldefrist möglich.

Der Studienbeitrag sowie die Sozial- und Studierendenschaftsbeiträge sind für Urlaubssemester i.d.R. nicht zu entrichten (Ausnahme: zusätzliches Praktikum). Die Abwicklung läuft über das Studierendensekretariat.

FAQ Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Studienvoraussetzungen, Bewerbung oder Einschreibung. Hier finden Sie die Antwort.

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