Studierendenausweis/Chipkarte
Studierendenausweis & Chipkarte
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung "Studierendenausweis" der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto der Karteninhaberin oder des Karteninhabers. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert.
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen, Studienservice; Campus Duisburg Büro 152 und 196 - Frau Berg, Frau Steinkopf 1. Etage) per E-Mail von Ihrer persönlichen „@stud.uni-due.de“-E-Mail-Adresse mit Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragt werden.
Für den neuen Ausweis wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises per Überweisung zu zahlen.
Informationen zum Studierendenausweis
- Der Ausweis ist für die Dauer des gesamten Studiums gültig, sofern Sie den für jedes Semester erforderlichen Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag entrichten.
- Der Studierendenausweis ist auch Ihr Bibliotheksausweis und Mensa-Card. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der für Bezahlvorgänge in der Bibliothek, den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks sowie an den Kopierautomaten genutzt werden kann.
- Der Studierendenausweis ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Die Nutzung ist höchstpersönlich. Er verliert mit der Exmatrikulation seine Legitimationsfunktion und ist an den Bereich Einschreibungswesen zurück zu geben.