Informationen für Kulturwirt-Studierende
DAS PRAKTIKUM IM STUDIENGANG KULTURWIRT
Ein obligatorisches Praktikum, das einen Bezug zum Studiengang aufweisen und mindestens 6 Wochen dauern sollte, ist in den Studiengang Kulturwirt miteingebunden.
Es dient dazu, einen ersten Einblick in die Berufswelt zu erhalten und theoretisch erworbenes Wissen praktisch umzusetzen. Dabei können sich Studierende für ein Praktikum aus unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Medien, Public Relations oder Human Resources entscheiden und dieses für ihr Studium anerkennen lassen.
Das Praktikum kann in Deutschland oder auch im Ausland absolviert werden.
Studierende suchen sich einen Praktikumsplatz und lassen sich diesen vor Beginn des Praktikums beim Zentralen Praktikumsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften anerkennen. Dazu legen sie entsprechende Dokumente (Praktikumsvertrag, Bestätigung per E-Mail oder ähnliches) vor.
Nach dem Praktikum wird von den Studierenden ein Bericht nach Maßgabe des Leitfadens angefertigt und beim Zentralen Praktikumsbüro eingereicht. Der Bericht wird nicht benotet, sollte aber den im Leitfaden festgelegten Kriterien entsprechen.
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Studierende, die nach der Prüfungsordnung vom 24.Juli 2014 studieren, nutzen bitte folgende Dokumente und Hinweise für ihr Praktikum: