Zentraler Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Duisburg-Essen

Der zentrale Rahmenplan setzt die gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) um, die für die gesamte Universität Gültigkeit besitzen. Er gibt Ziele zur Gleichstellung und Frauenförderung vor und legt Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zur Zielerreichung für eine Laufzeit von drei Jahren fest.

DIe Fortschreibung des Rahmenplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Duisburg-Essen wurde zuletzt am 03. Mai 2019 im Senat verabschiedet.

Im Wintersemester 2017/2018 wurden die Gleichstellungspläne (ehemals Frauenförderpläne) der Fakultäten fortgeschrieben. Die Laufzeit der Gleichstellungspläne der Fakultäten sind weitgehend vereinheitlicht.

Neben den Fakultäten sind die zentralen Service- und Forschungseinrichtungen mit einer Mindestanzahl von 20 Beschäftigten ebenfalls aufgefordert, Gleichstellungspläne zu erstellen. Bislang wurden die Beschäftigten dieser Einrichtungen im zentralen Rahmenplan der UDE berücksichtigt, jedoch konnten hierbei die vielfältigen Strukturen in den Einrichtungen nicht zufriedenstellend abgebildet werden. Zum Sommersemester 2018 wurde der Gleichstellungsplan der Universitätsbibliothek (UB) verabschiedet. Ende 2018 folgten die Gleichstellungspläne des Zentrums für Informations- und Mediendienste (ZIM) und des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB). Im April 2019 wurde der erste Gleichstellungsplan des Akademischen  Beratungszentrums (ABZ) verabschiedet.

Hilfen zur Erstellung eines dezentralen Gleichstellungsplans

Der Gleichstellungsplan einer Hochschule besteht aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule und den dezentralen Gleichstellungsplänen. Die Gleichstellungspläne der Fakultäten und weiteren Einrichtungen der Universität Duisburg-Essen ergänzen und konkretisieren den Rahmenplan.

Verantwortlich für die Erstellung der dezentralen Gleichstellungspläne und der Erarbeitung verbindlicher Zielvorgaben und Maßnahmen zur Zielerreichung sind die jeweiligen Dekane und Dekaninnen der Fakultäten sowie die Leitungen der zentralen Einrichtungen.

Zur Unterstützung der Fakultäten und der zentralen Einrichtung bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen wurden auf Vorschlag der Gleichstellungskommission eine Arbeitshilfe und ein Musterplan für die Fakultäten und zentralen Einrichtungen vom Gleichstellungsbüro in Abstimmung mit den Personalräten erstellt. Beide geben Standards und Mindestanforderungen vor:

Zur Unterstützung der Fakultäten und Einrichtungen bei der Erstellung der Gleichstellungspläne wurden von dem Dezernat Wirtschaft und Finanzen gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten SuperX-Auswertungen in den Rubriken Studierende/Prüfungen und Personal entwickelt. Diese stehen in eigenen Ordnern "Daten Frauenförderpläne" zur Verfügung. Die Abfrageergebnisse sind hinsichtlich Inhalt und Layout mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt und können in die Gleichstellungspläne übernommen werden.

Zentraler Rahmenplan zur Gleichstellung

Zentraler Rahmenplan der UDE
(06.05.2022 - 05.05.2025)

Gleichstellungsplan der Beschäftigten in der Zentralverwaltung

Verwaltung (intern)
(01.12.2021 - 30.11.2024)

 

Gleichstellungspläne der Fakultäten


 

Gleichstellungspläne der zentralen Serviceeinrichtungen