Master-Studiengang Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel Bewerbungen

Sehr geehrte Studieninteressierte,

auf den folgenden Webseiten haben wir für Sie sämtliche relevanten Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz im Master-Studiengang "Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel" zusammengestellt.

Die Bewerbungsfrist endet am 01. Oktober 2024.

Bei frühzeitiger Bewerbung erfolgt die Prüfung auf Zulassung und ggf. der Versand des Zulassungsbescheids auch vor dem 1. Oktober.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden können.

Sollten Sie vorab bereits Fragen rund um den Masterstudiengang haben, so steht Ihnen Herr Jürgen Bäumer gerne zur Verfügung!

Bewerbungszeitraum

  • 1.Juni – 1.Oktober für das jeweilige Wintersemester (bei frühzeitiger Bewerbung erfolgt die Prüfung auf Zulassung und ggf. der Versand des Zulassungsbescheid auch vor dem 1. Oktober)

Studienbeginn:

  • zu jedem Wintersemester

Zugangsvoraussetzung

  • Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften

Umfang und Dauer

  • M.A. 120 CP in vier Semestern

Abschluss

  • Master of Arts (M.A.)

Studienform

  • weiterführendes wissenschaftliches Studium, das für eine Promotion qualifiziert

Studienort

  • Campus Duisburg

Lehrsprache

  • Deutsch und Englisch

Auslandsaufenthalt

  • freiwillig

Anzahl der Plätze pro Lehrveranstaltung:

  • i.d.R. 30

Bewerbung

  • digital via E-Mail

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvorrausetzung zum Master-Studiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ ist der erfolgreiche Abschluss

  • des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen

oder

  • eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen, zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs im Bereich der Sozial- bzw. Gesellschaftswissenschaft im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes besteht, eines einschlägigen Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes.

Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist es erforderlich, dass mindestens 150 ECTS-Creditpoints wurden. Die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen.

Zusätzlich wird eine Mindestausbildung von

  • 12 ECTS-Creditpoints im Bereich Methoden und Statistik sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Politische Theorien oder Soziologische Theorien sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Vergleichende Politikwissenschaft oder Vergleichende Soziologie

vorausgesetzt.

Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.

Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.

Studierende, die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.

Einzureichende Unterlagen

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  1. Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und digitalisieren
  2. Einsendung der Bewerbungsunterlagen und des Antrags auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung im pdf-Dateiformat an ma-tuv@uni-due.de
  3. Entscheidung des Prüfungsausschusses über den Antrag. Sie erhalten auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid
  4. Im Fall eines positiven Bescheids Einschreibung innerhalb der geltenden Fristen im Bereich Einschreibungswesen

Bewerbungsunterlagen

Nach Ausfüllen des Antrags auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung sind folgende Bewerbungsunterlagen beim Prüfungsausschuss im pdf-Dateiformat an ma-tuv@uni-due.de einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis über die Prüfung der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife,
  • Abschlusszeugnis im grundständigen und ggf. weiterführenden Studiengang mit allen Leistungsbewertungen (transcript of records); falls darin nicht aufgeführt: Qualifikationsnachweise (Scheine), die im Laufe des Studiums erworben wurden. Liegt das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, ist ein Nachweis zu erbringen, dass mindestens 150 ECTS-Credits in einem einschlägigen Bachelorstudiengang oder einem gleichwertigen Studiengang erbracht worden sind. Eine Einschreibung in den Masterstudiengang kann erst erfolgen, wenn das Zeugnis über den Bachelorabschluss nachgereicht wird.
  • Motivationsschreiben - schriftliche Ausführungen zu dem speziellen Interesse an dem gewählten Masterstudiengang und der besonderen Eignung hierfür (max. 2 Seiten)
  • Titel und Gliederung der Bachelorarbeit,
  • ggf. Nachweise über weitere, auch extern, erbrachte und für das jeweilige Master-Programm einschlägige Leistungen (in anderen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen, in Weiterbildungseinrichtungen, bei Summer Schools etc.),
  • ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in für das jeweilige Masterstudiengang relevanten Bereichen (Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
  • ggf. Ein Nachweis über einen erfolgreich absolvierten deutschen Sprachtest, wenn kein deutschsprachiger Abschluss vorliegt (siehe Ordnung DSH an der Universität Duisburg-Essen vom 13. September 2005)

Kontakt

Sollten sie weitere Fragen rund um den Masterstudiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ haben, steht Ihnen Herr Jürgen Bäumer gerne zur Verfügung.

Angaben zur Sprechstunde finden Sie hier.

Campus Duisburg, Gebäude LK, Raum 076, Tel.: (0203) 379 - 1664

E-Mail: ma-tuv@uni-due.de

Bewerber*innen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen

BewerberInnen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen können sich gerne an die universitäre Beratungsstelle wenden, um mehr über die Unterstützungsangebote an der Universität Duisburg-Essen zu erfahren.


Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung:
Die Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen und nicht rechtsverbindlich. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Studierende, Studieninteressierte, die aufgrund der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung Unterstützung im Studium benötigen. Ansprechperson, Beratungszeiten und aktuelle Informationen rund um das Thema Behinderung und Studium finden Sie hier.

Alumni - Berufsperspektiven

Prof. Susanne Pickel

"Die politischen Systeme befinden sich im rasanten Wandel. Bei uns lernen Sie diesen Prozess wissenschaftlich zu analysieren."

Mehr lesen

Flyer - M.A. TuV

Deckblatt-TuV-Flyer