Master-Studiengang Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel Bewerbungen

Sehr geehrte Studieninteressierte,

auf den folgenden Webseiten haben wir für Sie sämtliche relevanten Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz im Master-Studiengang "Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel" zusammengestellt.

Die Bewerbungsfrist endet am 01. Oktober 2024.

Bei frühzeitiger Bewerbung erfolgt die Prüfung auf Zulassung und ggf. der Versand des Zulassungsbescheids auch vor dem 1. Oktober.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden können.

Sollten Sie vorab bereits Fragen rund um den Masterstudiengang haben, so steht Ihnen Herr Jürgen Bäumer gerne zur Verfügung!

Bewerbungszeitraum

  • 1.Juni – 1.Oktober für das jeweilige Wintersemester (bei frühzeitiger Bewerbung erfolgt die Prüfung auf Zulassung und ggf. der Versand des Zulassungsbescheid auch vor dem 1. Oktober)

Studienbeginn:

  • zu jedem Wintersemester

Zugangsvoraussetzung

  • Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften

Umfang und Dauer

  • M.A. 120 CP in vier Semestern

Abschluss

  • Master of Arts (M.A.)

Studienform

  • weiterführendes wissenschaftliches Studium, das für eine Promotion qualifiziert

Studienort

  • Campus Duisburg

Lehrsprache

  • Deutsch und Englisch

Auslandsaufenthalt

  • freiwillig

Anzahl der Plätze pro Lehrveranstaltung:

  • i.d.R. 30

Bewerbung

  • digital via E-Mail

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvorrausetzung zum Master-Studiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ ist der erfolgreiche Abschluss

  • des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen

oder

  • eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen, zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs im Bereich der Sozial- bzw. Gesellschaftswissenschaft im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes besteht, eines einschlägigen Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes.

Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist es erforderlich, dass mindestens 150 ECTS-Creditpoints wurden. Die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen.

Zusätzlich wird eine Mindestausbildung von

  • 12 ECTS-Creditpoints im Bereich Methoden und Statistik sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Politische Theorien oder Soziologische Theorien sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Vergleichende Politikwissenschaft oder Vergleichende Soziologie

vorausgesetzt.

Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.

Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.

Studierende, die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.

Kontakt

Sollten sie weitere Fragen rund um den Masterstudiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ haben, steht Ihnen Herr Jürgen Bäumer gerne zur Verfügung.

Angaben zur Sprechstunde finden Sie hier.

Campus Duisburg, Gebäude LK, Raum 076, Tel.: (0203) 379 - 1664

E-Mail: ma-tuv@uni-due.de

Bewerber*innen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen

BewerberInnen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen können sich gerne an die universitäre Beratungsstelle wenden, um mehr über die Unterstützungsangebote an der Universität Duisburg-Essen zu erfahren.


Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung:
Die Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen und nicht rechtsverbindlich. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Studierende, Studieninteressierte, die aufgrund der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung Unterstützung im Studium benötigen. Ansprechperson, Beratungszeiten und aktuelle Informationen rund um das Thema Behinderung und Studium finden Sie hier.

Alumni - Berufsperspektiven

Prof. Susanne Pickel

"Die politischen Systeme befinden sich im rasanten Wandel. Bei uns lernen Sie diesen Prozess wissenschaftlich zu analysieren."

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Flyer - M.A. TuV

Deckblatt-TuV-Flyer