Betriebsausflug
Betriebsausflug
Der Betriebsausflug dient der Förderung des Zusammenhaltes, Arbeitsklimas und der Teambildung.
Die Teilnahme ist für jeden freiwillig. Für den Tag des Betriebsausfluges werden die Beschäftigten, die teilnehmen möchten, von der Arbeit freigestellt. Wer nicht am Betriebsausflug teilnimmt, muss arbeiten. Da eine Freistellung für den Tag des Betriebsausfluges nur an einem Arbeitstag erfolgen kann, können Teilzeitbeschäftigte einen Tauschtag einsetzen, wenn der Betriebsausflug für sie auf einen arbeitsfreien Tag fällt.
Im Jahr kann jede*r Beschäftigte nur an einem Betriebsausflug teilnehmen. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, die in zwei Organisationseinheiten arbeiten.
Beantragung
Der (formlose) Antrag auf Arbeitsbefreiung für einen Betriebsausflug muss spätestens eine Woche vorher bei dem/der zuständigem/zuständigen Sachbearbeiter*in im Sachgebiet AwP gestellt werden. Bitte senden Sie diesen über Ihre*n Dekan*in oder Leiter*in der jeweiligen Organisationseinheit.
Für die Beantragung werden die folgenden Daten benötigt:
- Datum des Betriebsausfluges
- Ort und Angabe zur geplanten Aktivität
- Namen der teilnehmenden Beschäftigten, im besten Fall mit einer Kennzeichnung der GLAZ-Teilnehmer*innen