Informationen rund um den Erholungsurlaub

Nachfoldend finden Sie eine Zusammenfassung von Informationen rund um den Erholungsurlaub für alle Gruppen von Beschäftigten. Ausnahmen für einzelne Beschäftigtengruppen sind gesondert ausgewiesen.

Tarifbeschäftigte & Beamt*innen

Professor*innen

Der Erholungsurlaub ist lediglich anzuzeigen, muss aber in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch genommen werden.

Wissenschaftliche & studentische Hilfskräfte