Vorgehen bei Erkrankung / english version: Procedure in case of illness

 Stand: 09.11.2023

Krankmeldung

Erkrankte Beschäftigte sind verpflichtet, der Universität die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.

Eine Krankmeldung muss bis spätestens 10.00 Uhr bei der/dem direkten Vorgesetzen erfolgt sein. Die/der Vorgesetzte kann aus dienstlichen Gründen eine frühere Meldung festlegen. Sollte die Krankmeldung ausschließlich bei der/dem Vorgesetzten per E-Mail eingehen, leitet der/die Vorgesetzte diese unverzüglich an das Funktionspostfach krankmeldung@uni-due.de weiter. Bei einer telefonischen Krankmeldung ist der/die Vorgesetzte dafür verantwortlich, die Krankmeldung an das Funktionspostfach krankmeldung@uni-due.de zu senden. Eine zusätzliche Information an die jeweils zuständige Krankensachbearbeitung ist nicht erforderlich und somit entbehrlich.

Bitte ermöglichen Sie eine schnellere Zuordnung der E-Mail, indem Sie im Betreff Ihre Organisationseinheit (Dezernat, Fakultät, Zentrale Einrichtung) nennen.

Bei einem Arbeitsunfall informieren Sie bitte zusätzlich die Stabsstelle für Arbeitssicherheit & Umweltschutz

Muster einer Krankmeldung per E-Mail:

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Wer, wann, wo? Ihre Ansprechpartner

Dezernat Personal & Organisation
Sachgebiet Allgemeine Personalangelegenheiten

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Es stehen Ihnen auch die Sekretariate Ihrer Bereiche für Fragen zur Verfügung.