Software Engineering – Bachelor
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Aktuelle Hinweise
Das Modul „Cloud and Fog Computing“ wird in diesem Semester durch das Modul „Web Technologies“ ersetzt.
Dies bedeutet für Sie,
1) wenn Sie „Cloud und Fog Computing“ schon abgeschlossen haben, dann folgen Sie dem bekannten Studienverlauf, „Web Technologies“ ist nicht mehr zu belegen!
2) wenn Sie „Cloud and Fog Computing“ bis dato noch nicht belegt haben, belegen Sie im aktuellen Semester „Web Technologies“ stattdessen und folgen ansonsten auch dem bekannten Studienverlauf
Bitte beachten Sie in jedem Fall: es kann nur „Cloud and Fog Computing“ ODER „Web Technologies“ als Leistung innerhalb des B.Sc. Software Engineering erbracht werden. Eine Doppelbelegung auch innerhalb des sich noch im Aufbau befindlichen Wahlkatalogs SE ist nicht zulässig!
Globale Anmeldephasen für Prüfungen
Wintersemester 2024/25
Erster Termin: 04.11.2024 – 15.11.2024
Zweiter Termin: 24.02.2025 - 07.03.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Informationen zu Prüfungen
Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan
Rahmenterminplan SS 2024 bis SS 2025
Prüfungstermine:
Zweiter Prüfungstermin SS 2024
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Auflagenfächer
Bitte senden Sie hierzu, innerhalb der Frist zur Prüfungsanmeldung, eine E-Mail mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der an/abzumeldenden Prüfung/en an den Bereich Prüfungswesen.
Atteste
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Svenja Dahl
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Informationen zum Thema "Einreichung von Attesten" finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Abschlussarbeiten
Alle Informationen zur Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit finden Sie hier.
Anerkennung / Einstufung
Einstufung (Achtung: Frist!)
Für eine Einstufung gehen Sie wie unten beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.
Anerkennung
Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Progosen über künftig zu erbringende Leistungen erfolgen nicht.
Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag drucken Sie bitte aus und schicken es mit Ihrer Original-Unterschrift postalisch.
Anerkennungsantrag
Den Anerkennungsantrag im Excelformat sowie den Link zu der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch Ihrer bereits erbrachten Leistungen schicken Sie bitte per Mail.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten
(bitte postalisch im Original einreichen)
Transcript of Records
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von Ihrer Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben, nicht älter als 2 Wochen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung darüber, dass keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Ebenfalls im Original, gesiegelt und unterschrieben einzureichen.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel innerhalb der Universität
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Mail mit dem Antrag anfügen.
Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit Verifizierungscode.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z.Hd. Svenja Dahl
Universitätsstr. 2
45141 Essen
svenja.dahl@uni-due.de
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.
Vorgezogene Masterleistungen
Voraussetzungen und Anmeldung
Alle Wahlpflichtmodule des Masterstudiengangs Software and Network Engineering können angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet und mind. 150 Credits erbracht wurden. Damit können für den Masterstudiengang Leistungen im Umfang von max. 30 Credits erworben werden.
Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System.
Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.
Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.
Rektoratsbeschluss
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum WS 2018/2019
Weitere Informationen
Studienorganisation der Fakultät für Informatik
Studienorganisation der Fakultät für Informatik | Studiengang SE
Nachteilsausgleich / Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen
Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)
Das Antragsformular und wesentliche Informationen finden Sie hier:
Anträge / Downloads
Antrag auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Empfangsbestätigung für die Bachelor- bzw. Masterarbeit
Antrag auf Erbringung von UAR Leistungen
Antrag auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang
Formular zur Einreichung von Attesten
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.