Chemie
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
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2016 SS
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2015 SS
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2013 SS
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2011 WS
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2011 SS
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2010 WS
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2009 WS
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2009 SS
Hier finden Sie Informationen zu den Studiengängen
Bachelor/Master Chemie
Zuständige Sachbearbeitung:
Heike Ide
Telefon: 0201 183 3568
Mail: heike.ide@uni-due.de
Raum: V15 R00 G42
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Bitte beachten Sie:
- Ihre Anfragen können nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
- Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.
Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (gebunden bedeutet, dass keine Seiten entfernt bzw. hinzugefügt werden können (z.B. Klebebindung, Hardcover-Bindung)) und ein elektronisches Exemplar (USB-Stick oder CD) einreichen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Zusätzlich können Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei per Mail an Ihre Gutachter schicken.
Bitte übersenden Sie keine Mail mit Ihrer Abschlussarbeit als PDF-Datei ans Prüfungswesen.
Bitte beachten:
Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02),
in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Ide)
- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, 45117 Essen)
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder
im Frontoffice (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G26
Klausurtermine
https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine
Informationen zu Prüfungsan- und abmeldungen
1. Anmeldezeitraum für den 1. Prüfungstermin für Vorlesungen im aktuellen Semester:
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WiSe 2024/25 | 04.11. - 15.11.2024 |
SoSe 2025 | 05.05. - 16.05.2025 |
2. Anmeldezeitraum für den 2. Prüfungstermin:
einen Tag nach dem ersten Prüfungstermin (PT)
bis eine Woche vor Klausurtermin, max bis Semesterende (31.03. bzw. 30.09.)
Hinweis: Es gibt nur einen 2. Anmeldezeitraum, wenn ein 2. PT im Semester terminiert wurde (Termine bis Anfang April im WiSe bzw. Anfang Oktober im SoSe zählen noch zum aktuellen Semester)
Bitte dringend beachten:
- Prüfungsanmeldungen sind nur während des o.g. Zeitraums möglich.
Nachmeldungen werden nicht angenommen!Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Mein Studium", "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
- Sie können sich nur zu Prüfungen anmelden, für die im Klausurraster (s. Klausurtermine auf den Seiten der Fakultät https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine ) ein Prüfungstermin eingetragen ist. Für alle anderen Prüfungen melden Sie sich bei den Prüfern an.
- Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-due.de/cm_vwn/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces). Anleitung: zur Online- An- und Abmeldung von Prüfungen bei DuE Campus
- Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme), schreiben Sie mir bitte eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum. Meldungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin wie folgt möglich:
- im WiSe: bis 31.03. online / ab 01.04. per Mail
- im SoSe: bis 30.09. online / ab 01.10. per Mail
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
- Sie müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist.
Freiversuchsregelung
„§ 21a Freiversuch"
(1) Hat die oder der Studierende eine Modulabschlussprüfung spätestens zu dem ersten in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin erstmals abgelegt, gilt die Prüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freiversuch). Für die Frist gilt § 64 Abs. 3a HG entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung auf eine Prüfung, die wegen eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt.
(2) Eine nach Abs. 1 bestandene Modulprüfung kann auf Antrag der oder des Studierenden einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dabei zählt für die Gesamtnote das jeweils bessere Ergebnis. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächstmöglichen Prüfungstermin wahrgenommen werden. Der Antrag gemäß Satz 1 ist innerhalb des Anmeldezeitraums der Widerholungsprüfung schriftlich an den Bereich Prüfungswesen zu richten (Ausschlussfrist). Maßgeblich für den Anmeldezeitraum ist die vom Prüfungsausschuss verbindlich festgelegte Frist.
Die Abschluss-Arbeit kann zur Notenverbesserung nicht wiederholt werden.“
Freiversuche werden vom System automatisch erfasst. Sie können sich online erneut anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin.
Anmeldung zur Notenverbesserung
Notenverbesserung: Anmeldung per Mail
Die Anmeldung kann erst erfolgen kann, wenn ein Ergebnis im HISinOne eingetragen ist.
Für die Anmeldung per Mail werden folgende Angaben benötigt:
- Matrikelnummer
- Prüfungsnummer1
- Name Prüfung
- Prüfungsdatum
1 zu finden im Klausurchart (https://www.uni-due.de/chemie/organisation_pruefungen2.php#klausurtermine)
Einreichung von Attesten
Ihr Attest reichen Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original wie folgt ein:
- in den Briefkasten neben Raum G42,
- in den Terminbriefkasten am Gebäude T02 (in einem beschrifteten Umschlag adressiert ans SG Prüfungswesen, Fr. Ide) oder
- per Post an: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, Universitätsstr. 2, 45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen:
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat o.g. Formular entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen: ⇒Formular
Sollten Sie das Formular nicht verwenden, beachten Sie bitte, dass eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)“ oder „Schülerbescheinigung“ nicht genügen. Auf dem Attest muss vermerkt sein, dass Sie prüfungsunfähig erkrankt sind.
Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Studiengang, die Matrikel- und Prüfungsnummer sowie den Namen und das Datum der Prüfung.
Wichtig:
- Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
- Nachträglich ausgestellte Atteste (rückdatierte Atteste) werden nicht akzeptiert.
Vorziehen von Masterleistungen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Anträge
Antrag auf Anmeldung zur Abschlussarbeit
Antrag auf Schreibzeitverlängerung der Abschlussarbeit
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss und muss bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Abschlussarbeit beantragt werden.
Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Anerkennung von Prüfungsleistungen / Einstufung
Master: Formular Master Chemie Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bachelor: Formular Bachelor Chemie Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Hinweise zum Bachelor Antragsformular:
Bedienungsanleitung Deutsch Instruction sheet English |
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen vollständig vorliegen
kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bei Einstufungen in ein höheres Fachsemester beachten Sie bitte die u.g. Fristen. |
Einstufung in ein höheres Fachsemester:Sollten Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, schreiben Sie dies bitte in den Betreff Ihrer Email: Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Einstufung:
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können. Nach erfolgter Einschreibung teilen Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen per Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) mit, damit Ihre Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem HISinOne anerkannt werden können. |
Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen: Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations): |