Informationen zu Prüfungen
Rahmenterminplan
Prüfungsplan
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.
Termine für die Sonderprüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, oder zurückgetreten sind, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 2 gültiger Prüfungsordnung BWL erfüllen. Detaillierte Informationen zur Anmeldung sowie den Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit finden Sie unter diesem Link.
Schreibzeitverlängerung
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden wie folgt verlängern:
- Bachelorarbeiten: Verlängerung um bis zu 2 Wochen
- Masterarbeiten: Verlängerung um bis zu 8 Wochen
Der Antrag muss spätestens 1 Woche (im Bachelor Lehramt 2 Wochen) vor dem Abgabetermin für die Abschlussarbeit beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein.
Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Detaillierte Informationen zur Schreibzeitverlängerung sowie den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit finden Sie unter diesem Link.
Einreichung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeiten reichen Sie in
- dreifacher gedruckter und gebundener sowie
- dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein
Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert.
Detaillierte Informationen zur Einreichung finden Sie unter diesem Link.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Anschrift Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Informationen zur Anerkennung
Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Excel-Formular) per Email eingereicht.
Parallel dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen eingereicht.
Den Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier.
Informationen zur Einstufung
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Rekroratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WS 2018/2019