Märkte und Unternehmen
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Globale Anmeldephase für Prüfungen
Wintersemester 2024/25
Erster Termin: 04.11.2024 – 15.11.2024
Zweiter Termin: 24.02.2025 – 07.03.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Sommersemester 2025
Erster Termin: 05.05. – 16.05.2025
Zweiter Termin: 25.08. – 05.09.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Informationen zu Prüfungen
Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.
Sonderprüfungen (außerhalb des Prüfungszeitraums)
Termine für die Sonderprüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, oder zurückgetreten sind, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Einreichung von Attesten
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 2 gültiger Prüfungsordnung BWL erfüllen. Detaillierte Informationen zur Anmeldung sowie den Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit finden Sie unter diesem Link.
Schreibzeitverlängerung
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden wie folgt verlängern:
- Bachelorarbeiten: Verlängerung um bis zu 2 Wochen
- Masterarbeiten: Verlängerung um bis zu 8 Wochen
Der Antrag muss spätestens 1 Woche (im Bachelor Lehramt 2 Wochen) vor dem Abgabetermin für die Abschlussarbeit beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein.
Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Detaillierte Informationen zur Schreibzeitverlängerung sowie den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit finden Sie unter diesem Link.
Einreichung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeiten reichen Sie in
- dreifacher gedruckter und gebundener sowie
- dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein
Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert.
Detaillierte Informationen zur Einreichung finden Sie unter diesem Link.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Anschrift Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Anerkennung / Einstufung
Informationen zur Anerkennung
Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Excel-Formular) per Email eingereicht.
Parallel dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen eingereicht.
Den Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier.
Informationen zur Einstufung
Verbuchung von vorgezogenen Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Rekroratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums WS 2018/2019
Weitere Informationen
Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studienorganisation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Allgemeines
Nachteilsausgleich und Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen
Ruhr-Allianz Verfahren (UAR)
Anträge / Downloads
Formular zur Einreichung von Attesten
Anforderungen an Bachelor- und Masterarbeiten
Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit
Empfangsbestätigung für Bachelor- bzw. Masterarbeit
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist hier sowie für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.