Volkswirtschaftslehre – BA/MA Gesundheitsökonomik MA
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Globale Anmeldephasen für Prüfungen
Wintersemester 2024/25
Erster Termin: 04.11.2024 – 15.11.2024
Zweiter Termin: 24.02.2025 – 07.03.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Sommersemester 2025
Erster Termin: 05.05. – 16.05.2025
Zweiter Termin: 25.08. – 05.09.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
Informationen zu Prüfungen
Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan
Rahmenterminplan SS 2024 bis SS 2025
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail über die Räume für Ihre angemeldeten Prüfungen. Sie können diese in HisInOne unter "Mein Studium --> Meine Belegungen" einsehen.
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Sollte es Abweichungen bei den in HISinOne System aufgeführten Räumen geben, gilt dieser Raumplan.
Sonderprüfungen (außerhalb des Prüfungszeitraums)
Soziale Sicherung und Besteuerung (Prof.in Strohmaier) | 1. PT | WS 2024/25
Anmeldezeitraum: 04.11. – 15.11.2024
Prüfungsdatum: 22.11.2024
Soziale Sicherung und Besteuerung (Prof.in Strohmaier) | 2. PT | WS 2024/25
Anmeldezeitraum: 13.12. – 20.12.2024
Prüfungsdatum: 10.01.2025
Teilnahmebeschränkte Prüfungen
Informationen folgen
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Abmeldungen vorgenommen werden.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Atteste
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Informationen zum Thema "Einreichung von Attesten" finden Sie unter diesem Link.
Abschlussarbeiten
Anmeldung der Abschlussarbeit
Eine Anmeldung zur Abschlussarbeit ist möglich, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 2 gültiger Prüfungsordnung VWL erfüllen. Detaillierte Informationen zur Anmeldung und zum Antrag.
Schreibzeitverlängerung
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag wie folgt verlängern:
- Bachelorarbeiten: Verlängerung um bis zu 2 Wochen
- Masterarbeiten: Verlängerung um bis zu 8 Wochen
Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Abschlussarbeit beim Bereich Prüfungswesen eingegangen sein.
Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Detaillierte Informationen zur Schreibzeitverlängerung und zum Antrag.
Einreichung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeiten reichen Sie in
- dreifacher gedruckter und gebundener sowie
- dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein
Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert. Detaillierte Informationen zur Abgabe der Abschlussarbeit.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Anschrift Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Sandra Busse
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Anerkennung / Einstufung
Einstufung (Achtung: Frist!)
Für eine Einstufung gehen Sie wie im Link beschrieben vor, nur dass Sie im Antrag einen Haken bei "JA" zur Frage nach einer Einstufung setzen. Die Frist für das Sommersemester endet am 15.01. eines Jahres, die Frist für das Wintersemester endet am 15.07. eines Jahres. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Der Antrag muss inkl. aller Unterlagen vollständig vorliegen, die Möglichkeit einer Nachreichung ist nicht gegeben.
Informationen zur Einstufung
Anerkennung
Ab sofort werden Anerkennungsanträge (das ausgefüllte Excel-Formular) per Email eingereicht.
Parallel dazu werden zeitnah die erforderlichen Unterlagen in Papierform bei der zuständigen Sachbearbeitung (Kontakt siehe oben) im Prüfungswesen eingereicht.
Den Online-Antrag und die genaue Beschreibung des Verfahrens sowie das Anschreiben finden Sie hier.
Informationen zur Anerkennung
Informationen zur Anerkennung eines Praktikums (6 Credits)
Vorgezogene Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum WS 2018/2019
Voraussetzungen und Anmeldung
Die genannten Module können abgelegt werden, sofen die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Damit können für den Masterstudiengang anrechenbare Credits im Umfang von max. 30 Credits erworben werden.
Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System. Hier finden Sie die Module, die Sie belegen dürfen.
Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.
Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.
Weitere Informationen
Informationen zum Praktikum VWL Bachelor
Bitte reichen Sie zur Anerkennung das Praktikumszeugnis und den Praktikumsbericht (unterschrieben vom Studierenden und der Firma) mit dem ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" hier ein.
- Anleitung zur Erstellung des Praktikumsberichts
Ihr Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 1 bis maximal 2 Seiten aufweisen (maximal 5000 Zeichen). Angaben zum Arbeitgeber sowie den Formalitäten solten möglichst knapp gehalten werden.
Im Praktikum sollen fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie nichtfachliche Kompetenzen erworben werden, indem Einblicke in Organisation und Geschäftstätigkeit von Betrieben, sowie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickelt werden.
Daher dient Ihr Praktikumsbericht vor allem dazu, zu bewerten, inwiefern die obigen Aspekte im Praktikum berücksichtigt wurden. Insbesondere ist der Bezug zum Studium hervorzuheben.
Leitfaden zur Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum)
Verfahrensregeln der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
https://www.wiwi.uni-due.de/studium/coronavirus/
Nachteilsausgleich und Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Exmatrikulation
Informationen zur Exmatrikulation | Bereich Einschreibungswesen
Ruhr-Allianz-Verfahren (UAR)
Anträge / Downloads
Formular zur Einreichung von Attesten
Anforderungen an Bachelor- und Masterarbeiten
Antrag auf Zuteilung einer Bachelor- bzw. Masterarbeit
Empfangsbestätigung für Bachelor- bzw. Masterarbeit
Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten.
Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, kontaktieren Sie bitte Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist hier sowie für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.