Wirtschaftsinformatik – Bachelor/Master
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
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Globale Anmeldephase Wintersemester 2024/25
Erster Termin: 04.11.2024 – 15.11.2024
Zweiter Termin: 24.02.2025 - 07.03.2025
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung, insbesondere zur Anmeldung zum zweiten Termin unter dem Punkt "Prüfungsan- und abmeldungen".
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Terminplan / Prüfungsplan / Raumplan
Rahmenterminplan SS 2024 bis SS 2025
Prüfungstermine:
Prüfungstermine für das WS 2024/25 werden noch veröffentlicht.
Ab sofort wird keine Raumliste auf unseren Seiten veröffentlicht. Die zugeteilten Räume sind im HIsinOne System veröffentlicht; bei mehreren Räumen unter "Zusatztext".
Mögliche Verschiebung der Termine ist durch Raumprobleme möglich – bitte regelmäßig eventuelle Änderungen beachten.
Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich online über das Anmeldeportal: https://campus.uni-due.de
Die Anmeldung zu den Prüfungen (Hauptterminen) findet immer innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraumes in der 5. und 6. Vorlesungswoche statt (gezählt wird ab der ersten vollständigen Woche im Semester).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf der Frist keine Anmeldungen vorgenommen werden.
Prüfungsabmeldung
Eine Abmeldung von Prüfungen ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin im Anmeldeportal möglich.
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeitung für Ihren Studiengang melden.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Info für die Anmeldung zum zweiten Termin im selben Semester
Es werden alle Studierenden zum zweiten Termin angemeldet, die
- zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür eine Note 5,0 erhalten haben
- zum ersten Termin die Prüfung nicht bestanden und die Note 5,0 erhalten haben
Wer am Nachtermin nicht teilnehmen möchte, ist verpflichtet, sich bis eine Woche vor der Prüfung von dieser abzumelden.
Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet und müssen sich selbständig anmelden. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Termin, jedoch nicht semesterübergreifend statt.
Einreichung von Attesten
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Yvonne Kempa
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Abschlussarbeiten:
Nach einhelliger Rechtsprechung der für die Universität Duisburg-Essen zuständigen Gerichte (Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf sowie Oberverwaltungsgericht NRW) ist eine Schreibzeitverlängerung bei Abschlussarbeiten im Fall von Krankheit bzw. krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit nicht zulässig.
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich.
Vorgezogene Masterleistungen
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im u.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt:
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Bestandene Leistungen müssen nicht anerkannt werden und werden nach Einschreibung in den Masterstudiengang automatisch in diesen nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Rektoratsbeschluss: Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums zum WS 2018/2019
Voraussetzungen und Anmeldung
Die genannten Module können abgelegt werden, sofen die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Damit können für den Masterstudiengang anrechenbare Credits im Umfang von max. 30 Credits erworben werden.
Die Anmeldung zu Masterprüfungen bei vorläufiger Zulassung erfolgt während des Anmeldezeitraums im HISinOne System.
Durch den erfolgreichen Erwerb von Credits wird kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang erworben.
Informationen zur Bewerbung und Einschreibung für Masterstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens.
Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeiten reichen Sie in
- dreifacher gedruckter und gebundener sowie
- dreifacher digitaler Form (CD oder USB-Stick) ein.
Eine feste Bindung bedeutet, dass keine Seiten hinzugefügt oder entfernt werden können. Eine Spiralbindung z.B ist keine feste Bindung.
Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Versicherung händisch unterzeichnet wurde. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert.
Abschlussarbeiten können während der Sprechzeiten persönlich bei der Sachbearbeitung oder im Front Office abgegeben, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Anschrift Campus Essen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Yvonne Kempa
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Anerkennung / Einstufung
Informationen zur Anerkennung
Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag unterschreiben Sie bitte digital und schicken es zusammen mit dem Anerkennungsantrag per Email.
Anerkennungsantrag
Den Anerkennungsantrag im Excelformat sowie den Link zu der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch Ihrer bereits erbrachten Leistungen schicken Sie bitte ebenfalls per Mail.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten:
(bitte postalisch im Original einreichen)
Transcript of Records:
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von Ihrer Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben, nicht älter als 2 Wochen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Bescheinigung darüber, dass keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Ebenfalls im Original, gesiegelt und unterschrieben einzureichen.
Modulinhalte:
Moduinhalte der erbrachten Leistungen (mit den entsprechenden Übersetzungen wenn es sich um im Ausland erbrachte Leistungen handelt) oder Link zum Modulhandbuch (bei Inlandsuniversitäten) können per Email geschickt werden.
Einzureichende Unterlagen beim internen Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Mail mit dem Antrag anfügen.
Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit Verifizierungscode.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.
Allgemein gilt:
Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Progosen über künftig zu erbringenden Leistungen erfolgen nicht.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an: yvonne.kempa@uni-due.de
Unterlagen, die im Original vorgelegt werden müssen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
yvonne.kempa@uni-due.de
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.
Allgemeines
Nachteilsausgleich und Mutterschutz
Nachteilsausgleich/Mutterschutz
Formulare/Anträge/Downloads
- Antrag auf Zuteilung einer Abschlussarbeit
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Empfangsbestätigung für die Bachelor- bzw. Masterarbeit
- Antrag auf Erbringung von UAR Leistungen
- Antrag auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studiengang
- Formular zur Einreichung von Attesten
- Eidesstattliche Versicherung bei Klausureinsicht (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Klausureinsichten finden an den jeweiligen Lehrstühlen statt. Bitte daher entsprechende Informationen der Lehrstühle beachten. - Eidesstattliche Versicherung bei Einsicht von Gutachten (bitte ausgefüllt zur Einsicht mitbringen)
Sofern Sie Einsicht in die Unterlagen zur Bewertung der eigenen Abschlussarbeit nehmen möchten, muss ein (formloser) Antrag auf Einsichtnahme beim Prüfungswesen gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für einen eventuellen Widerspruch gegen die Bewertung der Prüfungsleistung nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Ergebnisses beträgt. Die Prüfungsleistung gilt am dritten Tage nach Erhalt der E-Mail durch den Bereich Prüfungswesen über die Verbuchung der Prüfungsleistung als bekanntgegeben.