Förderprogramm Freiraum 2026 (StIL)

Zum Förderprogramm

Ab dem 10.02.2025 startet die Stiftung für Innovation in der Hochschullehre (StIL) ihr Förderprogramm Freiraum 2026. Die Ausschreibung bietet Lehrenden die Möglichkeit, Ideen für die Hochschullehre weiterzuentwickeln, neue Lehr- und Studienformate zu erproben und zu reflektieren. Die Förderung ist thematisch offen.

Projekte können mit einer maximalen Fördersumme von 400.000 Euro  beantragt werden. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Insgesamt stehen in dem Förderprogramm 34 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen. Auch studentische Projekte sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind möglich. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Das bedeutet, dass Studierende und Lehrbeauftragte nicht antragsberechtigt sind. Das Freiraum-Förderprogramm wird seit 2022 jährlich ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Ausschreibung.

Konkrete Informationen zur Ausschreibung sowie den allgemeinen Förderbedingungen finden sie unter folgenden Links:

Link zur Freiraum-Seite
Link zur Ausschreibung Freiraum 2026
Link zu den allgemeinen Förderbedingungen der StIL

121 innovative Ideen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre


„Sehr geehrte Lehrende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die Freiraum-Seite des ZHQE sind wir in den letzten Tagen von insgesamt 121 Interessenbekundungen in Kenntnis gesetzt worden, die bei der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre im Rahmen der Freiraum-2026-Förderlinie eingereicht wurden. Neben der Anzahl der Einreichungen, freue ich mich besonders, dass sich alle Fakultäten sowie eine Vielzahl unserer zentralen Einrichtungen an der Ausschreibung beteiligt haben. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für Ihre eingereichten innovativen Ideen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der UDE bedanken! Für das anstehende Losverfahren wünsche ich uns allen viel Erfolg."

– Prof. Dr. Stefan Rumann, Prorektor für Studium, Lehre und Bildung

Mehrstufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung mit Losverfahren vorgeschaltet. Hierzu müssen Lehrende im Zeitraum vom 10.02.25 bis zum 20.02.25 (14.00 Uhr) eine Interessenbekundung einreichen (1.500 Zeichen, nur eine Interessenbekundung pro Person und pro Projekt). Der Zugang zum anschließenden Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.

Der Antrag, welcher auf der eingereichten Interessensbekundung aufbaut, kann anschließend im Zeitraum vom 19.03. bis zum 30.04.2025 (14.00 Uhr) bei der Stiftung über das Online-Portal eingereicht werden. Die Förderentscheidung erfolgt im Oktober 2025. Die Projektförderung beginnt 01.04.2026 und endet am 31.03.2028.

Wichtig:
Da Anträge nur in Kenntnis der Hochschulleitung und unter Zusicherung der administrativen Unterstützung der Hochschulverwaltung gestellt werden dürfen, sind zwingend die UDE-internen Verfahren und Fristen zu beachten, über die nachfolgend informiert wird.  

Antragsprozess an der UDE

Das Antragsverfahren wird durch das ZHQE unterstützt und mit dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung abgestimmt. 

         3. Schritt: Antragsentwicklung, Verwaltungsabstimmung und Einholen der formalen Unterstützung              (19.03.2025 bis 13.04.2025)

Die Antragsteller:innen formulieren in diesem Zeitraum den Vollantrag. Das ZHQE unterstützt Sie bei der Abstimmung des Antrags mit der Verwaltung. Gleichzeitig bieten wir inhaltliche Beratung zur Antragsformulierung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne im Vorfeld.

Der Vollantrag umfasst die Rahmendaten des Projekts sowie eine Projektbeschreibung anhand der folgenden Aspekte:

  1. Ziele des Projekts
  2. Arbeitsplan
  3. Wirksamkeitsüberprüfung und Reflexion

Zusätzlich werden ein Finanzierungsplan sowie ein tabellarischer Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen erstellt. Optional kann ein Literaturverzeichnis eingereicht werden.

Des Weiteren dienen die Auswahlkriterien zur Orientierung, die seitens der Stiftung vorgegeben werden (siehe Ausschreibung Freiraum 2026, S.2f):

Die UDE-interne Frist zur Übermittlung der finalen Anträge an das ZHQE ist der 13.04.2025.
Die verwaltungsseitige Abstimmung muss vorher erfolgt sein. 

Die Antragsteller:innen müssen der StIL gegenüber bestätigen, dass die Hochschulleitung in Kenntnis gesetzt wurde und das Vorhaben von der Verwaltung administrativ unterstützt wird.
Die Grundlage für diese Bestätigung holt das ZHQE nach Ablauf der internen Frist ein und informiert anschließend die Antragsteller:innen. 

Ansprechpartner

Tobias Hoffmann                                                                                    
tobias.hoffmann@uni-due.de
Tel.: 0203/379-7075

Bisher geförderte Freiraum-Projekte an der UDE:

Interdisziplinäres Mentoring für Innovation
(Prof. Dr. Esther Winther, Fakultät für Bildungswissenschaften)

E-Assessment und Feedback zur Optimierung von Selbstlernphasen im Chemiestudium
(Prof. Dr. Maik Walpuski, Fakultät für Chemie)

KI4Edu - Künstliche Intelligenz für Lehren und Prüfen
(Dr.-Ing. Christian Karl, Fakultät für Ingenieurwissenschaften)

Kausale Inferenz, Maschinelles Lernen und Reproduzierbare Forschung
(Prof. Dr. Christoph Hanck, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)

Kollaborative Konzeption und Erprobung von Virtual Reality in hybriden Lehr-/Lernangeboten
(Dr. Miriam Mulders, Fakultät für Bildungswissenschaften)

3D-Makerspace
(Micha Gittinger, Fakultät für Bildungswissenschaften)

Digital Humanities Ruhr – Korpuslinguistische und texttechnologische Methoden an der Universität Duisburg-Essen
(Prof. Dr. Stefan Rumann, Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung)