FAQ für Studierende im ersten Semester des Fachs Englisch

Bitte beachten Sie,

  • dass alle Institutsmitarbeiter ausschließlich E-Mails von Ihrem Universitäts-E-Mail-Account (vorname.nachname@stud.uni-due.de) beantworten.
  • dass Sie bei allen E-Mail Anfragen Ihre Matrikelnummer angeben.
  • dass Sie allgemeine Umgangsformen einhalten. Eine formale Anrede sowie ein angemessener sprachlicher Ausdruck in Ihrer E-Mail sind Voraussetzung für eine Beantwortung Ihrer Anfragen.
  • dass Sie Ihre Modulunterschriften vom zuständigen Modulbeauftragten (siehe Zuständigkeiten unter "General Counselling"), Unterschriften von Dozenten etc. ZEITNAH abholen.
  • dass Sie die Sprechzeiten unserer Institutsmitarbeiter einhalten. Falls Sie eine Sprechstunde nicht wahrnehmen können, so vereinbaren Sie bitte einen Sondertermin mit dem jeweiligen Dozenten.
  • dass zu jeder Lehrveranstaltung im LSF ein Kommentar hinterlegt ist mit Informationen, welche Literatur für die Veranstaltung zu lesen ist bzw. welche Reader wo zu kaufen sind. Bitte beachten Sie diese Hinweise und bringen Sie die erforderliche Literatur zum ersten Veranstaltungstermin mit.
  • dass sich grundsätzlich viele Fragen zu Ihrem Studium durch einen Blick in die entsprechende Prüfungsordnung beantworten lassen. Diese finden Sie hier: http://www.uni-due.de/anglistik/study_programmes
  • dass speziell für Studenten der Anglistik/Amerikanistik Reading Lists erstellt wurden, mit einer Auflistung von Literaturempfehlungen und -vorschlägen, die Sie idealerweise bis zum Ende Ihres Studiums gelesen haben sollten:
     

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Wann und wo kann ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?

Die Anmeldung läuft über das LSF (www.lsf.uni-due.de) und ist ausschließlich während der Fristen möglich, die auf der Anglistik-Homepage veröffentlicht und vor jedem Semester an den Informationstafeln in den Gängen des Instituts bekanntgegeben werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Stichwort Course Registration hier auf der Webseite.

Assessment Test

Wer muss am Assessment Test teilnehmen?

Am Assessment Test müssen alle Studienanfänger (auch Muttersprachler) in unserem Institut teilnehmen. Der Test kann nicht durch zuvor erbrachte Leistungen (TOEFL-Test, etc.) ersetzt werden.

Das Testergebnis dient der Einstufung Ihrer Sprachkompetenz und wirkt sich nicht auf die Einschreibung aus.

Die Anmeldung zum Assessment Test sowie weitere Informationen rund um den Assessment Test finden Sie unter:

https://www.uni-due.de/anglistik/assessment.php

Sollte Ihr Testergebnis unter 60 % liegen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Sprachkenntnisse in einem der Foundation Courses aufzufrischen, bzw. zu festigen. Ein Ergebnis über 60 % berechtigt zum Besuch des Introductory English Course.

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen zum Assessment Test haben sollten, so wenden Sie sich bitte an assessment.test@uni-due.de

Atteste

Wem muss ich ein Attest zeigen, wenn ich wegen Krankheit Seminare versäumt habe?

Legen Sie das Attest bitte den Lehrenden der betreffenden Veranstaltungen vor.

Wem muss ich ein Attest zeigen, wenn ich wegen Krankheit eine Klausur versäumt habe?

Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach der Klausur ein Attest, das die Prüfungsunfähigkeit bestätigt, beim Bereich Prüfungswesen einreichen. Der Eingangsstempel der Universität bestätigt den Eingang. Das Wochenende zählt bei der Frist nicht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Bei Nichtvorlage eines ärztlichen Attests gilt die Leistung als nicht bestanden.

BAföG, Studiendarlehen

Den Nachweis über das ordnungsgemäße Studium erbringen Sie künftig gegenüber dem Bafög-Amt, indem Sie dort einen Ausdruck Ihres Leistungskontos vorlegen.
Die Vorlage eines vom Prüfungsamt oder dem Institut unterzeichneten Formulars ist nicht mehr erforderlich.

Bei Problemen und Anträgen auf Auslands-Bafög wenden Sie sich bitte an Herrn Pointner.

Beglaubigen von Kopien

Wo kann ich Kopien beglaubigen lassen?

Kopien aus Studienbüchern (für das Fach Englisch) sowie alle anderen Kopien (Abiturzeugnis, Latinumszeugnis etc.) beglaubigt das Dekanat der Fakultät für Geisteswissenschaften. Bitte beachten Sie die besonders dafür eingerichteten Sprechzeiten des Dekanats.

Benötigen Sie nur eine Beglaubigung von Kopien aus Studienbüchern (ausschließlich für das Fach Englisch) können Sie sich auch an Dr. Michaela Meyer wenden.

Beschwerden

An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?

Wenn Sie ein Problem im Rahmen einer Lehrveranstaltung besprechen möchten, wenden Sie sich zunächst bitte direkt an die Lehrende/den Lehrenden. Gegebenenfalls können Sie die Fachschaft hinzuziehen oder den Institutsleiter (Geschäftsführender Direktor) kontaktieren.

Code of Conduct

Was ist der Code of Conduct?

Der Code of Conduct legt Verhaltensregeln fest, die bei der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen unbedingt zu beachten sind.

E-Mail-Adressen

Welche E-Mail-Adressen kann ich innerhalb der Hochschule verwenden?

Bitte verwenden Sie in Universitätsangelegenheiten ausschließlich Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse, die automatisch mit Ihrer Benutzerkennung eingerichtet wird. I. d. Regel lautet sie vorname.nachname@stud.uni-due.de.

Fremdsprachenkenntnisse

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Lehramtsstudium Englisch?

Benötigt werden Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau des GER. Das Latinum wird als Ersatz für die weitere moderne Fremdsprache anerkannt.

Kann meine Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden?

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, kann Ihre Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden. Sie müssen einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie die entsprechende Sprache auf dem Niveau des Muttersprachlers beherrschen.

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Bachelor-Studiengang Anglophone Studies?

Neben sehr guten Englischkenntnissen (nachzuweisen durch die erfolgreiche Teilnahme am Assessment Test) sind Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen. Die Kenntnisse in dieser weiteren Fremdsprache müssen der abgeschlossenen Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (d. h. mindestens Abiturniveau oder vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterführenden Schule).

Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis); über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss (Kontakt: Herr Prof. Dr. Pointner).

Modulzuordnungen der Lehrveranstaltungen

Kann ich mir eine Lehrveranstaltung für ein Modul oder einen Studienschwerpunkt anrechnen lassen, für das bzw. für den sie nicht ausgeschrieben war?

Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte achten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Stundenplans und der Kursanmeldung darauf, dass die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen tatsächlich für das Modul bzw. den Schwerpunkt (Cultural Studies, Literary Studies, Linguistics etc.) geöffnet ist, in dem Sie noch einen Kurs benötigen.

Nachrücker

Als Nachrücker besuchen Sie bitte die speziell für Sie eingerichteten Kurse für Nachrücker. Diese finden Sie im LSF. Welche Kurse Sie im ersten Semester belegen müssen erfahren Sie unter Vorlesungsverzeichnis / Kursbelegung / Stundenplan.

In der Kursbeschreibung finden Sie die E-Mail-Adresse der zuständigen Lehrenden, darüber melden Sie sich bitte dann entsprechend an. Die Vorlesungen des ersten Semesters besuchen Sie ohne Anmeldung.

Sprachnachweise

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Lehramtsstudium Englisch?

Benötigt werden Englischkenntnisse auf B2-Niveau des GER und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache auf A2-Niveau des GER. Das Latinum wird als Ersatz für die weitere moderne Fremdsprache anerkannt.

Kann meine Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden?

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, kann Ihre Muttersprache als Fremdsprache anerkannt werden. Sie müssen einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie die entsprechende Sprache auf dem Niveau des Muttersprachlers beherrschen.

Welche Fremdsprachenkenntnisse benötige ich im Bachelor-Studiengang Anglophone Studies?

Neben sehr guten Englischkenntnissen (nachzuweisen durch die erfolgreiche Teilnahme am Assessment Test) sind Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen. Die Kenntnisse in dieser weiteren Fremdsprache müssen der abgeschlossenen Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen (d. h. mindestens Abiturniveau oder vier Jahre lang belegtes Schulfach an einer weiterführenden Schule).

Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis); über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss (Kontakt: Herr Prof. Dr. Pointner).

Sprechstunden

Wo finde ich die aktuellen Sprechzeiten der Lehrenden?

Die aktuelle Sprechstundenliste finden Sie hier.

Studienbücher

Wo erhalte ich mein Studienbuch?

Im Selbstlernzentrum (R12 R03 A81)  werden gegen Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung Studienbücher für Bachelorstudiengänge (BA LA und 2-Fach BA) ausgehändigt.

Studienbücher für Masterstudiengänge sind ausschließlich bei Frau Dr. Michaela Meyer (M.Ed.) und Herrn Dr. Torsten Caeners (M.A.) erhätlich.

Vorlesungsverzeichnis und Kursbelegung

Wie informiere ich mich am besten über das Lehrangebot und was muss ich beachten?

Machen Sie sich mit dem LSF vertraut - die Übersicht der Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis des LSF ist immer auf dem tagesaktuellen Stand.

Bitte beachten Sie in jedem Semester die Anmeldephasen im LSF für alle Anglistik Seminare.

Woher weiß ich, welche Veranstaltungen ich belegen muss?

Fragen zu Kursbelegungen (wann und welche Kurse zu belegen sind), lassen sich häufig durch einen Blick in die entsprechenden Study Programmes beantworten.

Die Zahl in der Spalte vor der Lehrveranstaltung in Ihrem Studien(verlaufs)plan kennzeichnet das ideale Fachsemester, in dem Sie die Veranstaltung belegen sollten.

Wichtig für LA BA Studenten mit dem Schwerpunkt Haupt-, Real, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg:

Im ersten Semester zu belegen sind:

  • Introduction to Linguistics (Vorlesung und Seminar; für das Seminar bitte über das LSF anmelden, die Vorlesung besuchen Sie ohne Anmeldung)
  • Introduction to Literary Studies (Vorlesung und Seminar; für das Seminar bitte über das LSF anmelden, die Vorlesung besuchen Sie ohne Anmeldung)
  • Introduction to EFL Methodology/Didactics

Wichtig für LA BA Studenten mit dem Schwerpunkt Grundschule:

Welche Lehrveranstaltungen im ersten Fachsemester verpflichtend zu belegen sind, ist gekennzeichnet durch die Nummer vor der Lehrveranstaltung in ihrem Studienbuch bzw. ihrem Study Programme (siehe dort Studienverlaufsplan).

Dies sind im ersten Semester:

  • Introduction to Linguistics
  • Introductory English Course
  • Phonetics & Phonology

Wo finde ich aktuelle Informationen und Termine?

Die aktuellsten Informationen und Termine finden Sie auf der Anglistik-Homepage unter News and Deadlines.

Um über weitere Neuigkeiten, Stellenausschreibungen sowie Stipendien usw. informiert zu werden, empfehlen wir Ihnen den Newsletter der Anglistik zu abonnieren.

Zuständigkeiten

Wer macht was am Institut für Anglophone Studien und wer ist für welches Modul zuständig?

Bitte schauen Sie unter A-Z -> General Counselling nach.