Liebe Studierende,
im Folgenden findet Sie eine Zusammenstellung mit häufig erfragten Informationen:
- Falls Sie sich im Examen bei mir prüfen lassen möchten, beachten Sie bitte: Mündliche Prüfungen (egal ob Erst- oder Zweitprüfer) kann ich aktuell nur noch für die Prüfungsphase 15/II und später annehmen.
- Ich bin gleichermaßen gerne Ihre Erst- oder Zweitprüferin.
- Bei schriftlichen Prüfungen suchen Sie sich den Erstprüfer, der Zweitprüfer wird Ihnen (entsprechend Ihrem Thema und dessen Forschungsgebiet) zugeteilt.
- Falls Sie eine Staatsarbeit im Bereich DaZ/DaF anstreben, muss der Erstgutachter ein/e habilitierte/r Professor/in an der UDE sein. Ich stehe Ihnen gerne als Zweitgutachter und Betreuerin zur Verfügung.
- Ich habe keinerlei Einfluss auf die Vergabe der Prüfungstermine durch das LPA. Allerdings können SIE, wenn Sie an universitären Projekten teilnehmen, oder einen universitären Auslandsaufenthalt planen, u. Ä., einen Antrag beim LPA einreichen, indem Sie bitten, Ihre Prüfung in einem bestimmten Zeitfenster der Prüfungswoche(n) (bei schriftlichen Prüfungen z. B. ab 4. Prüfungswoche oder bis 2. Prüfungswoche, bzw. bei mündlichen Prüfungen z. B. ab Donnerstag o. ä.) stattfinden zu lassen. Dieser Antrag sollte von einem Hochschulangestellten mit unterzeichnet sein.
- Falls Sie das AK im November/Dezember anstreben, muss ihre Staatsarbeit spätestens Anfang Juli angemeldet werden, falls ihr AK im Juni/Juli sein soll, erfolgt die Anmeldung entsprechend spätestens Angang Januar.
- Ja, ich betreue gerne auch BA- Abschlussarbeiten.
- Falls Sie eine MA-Abschlussarbeit im Bereich DaZ/DaF anstreben, muss der Erstgutachter ein/e habilitierte/r Professor/in an der UDE sein.
Ich stehe Ihnen gerne als Zweitgutachter und Betreuerin zur Verfügung.
Zur Klärung weiterer Fragen nehmen Sie bitte mein Sprechstundenangebot im Semester oder der vorlesungsfreien Zeit wahr.
Die Sprechstundenanmeldung erfolgt über Moodle:
"Sprechstunde Schäfer" eingeben oder suchen.
https://moodle.uni-due.de/login/index.php