BAföG Bescheinigungen
Bachelor-Studierende, die BAföG beziehen, müssen nach dem 4. Fachsemester einen Nachweis über erbrachte Leistungen erbringen. Dies erfolgt über die Ausstellung des Dokuments "Formblatt 5".
Bitte wenden Sie sich hierfür an die Kustodinnen, Frau Koch und Frau Weidner. Hierzu senden Sie bitte Ihre Leistungsaufstellung aus HISinOne sowie das Formblatt 5 inkl. Ihrer Daten an kustodinnen.germanistik@uni-due.de. Sie erhalten dann eine Rückmeldung mit einen Sprechstundentermin.
Nach dem 4. Fachsemester müssen als Nachweis für die Weiterförderung insgesamt 60 ECTS-Punkte nachgewiesen werden, davon in den einzelnen Fächern bzw. Lernbereichen:
Lehramtsoption
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Fach 1
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Fach 2
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Fach 3
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BiWi/DaZ/Praktika
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GS
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15
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15
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15
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15
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HRGe
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22
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22
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16
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GyGe/BK
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24
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24
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12
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BK groß/klein
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39
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9
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12
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Hier finden Sie ein PDF mit ausführlichen Informationen.
Sofern die erbrachten Leistungen von allen Instituten abgezeichnet wurden, können die BAföG-Bescheinigungen im Dekanat (Büro R12 V03 D91) zu folgenden Zeiten gestempelt werden:
Montag und Mittwoch 9-14 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9-12 Uhr