Lehramt LPO 2003
Stand 19.01.2018 LPO 2003: Kein zentraler Prüfungskorridor mehr für mündliche Prüfungen
Für die mündlichen Prüfungen nach LPO 2003 gibt es ab dem Sommersemester 2018 keinen zentralen Prüfungskorridor mehr. Die LPO-Studierenden werden gebeten, mit den Prüfenden individuelle Termine zu vereinbaren.
Stand 03.03.2017 Schulpraktische Studien - Angebot letztmalig im SS 2017
Die Schulpraktischen Studien werden in diesem Sommersemester 2017 zum letzten Mal angeboten!
Auslaufregelung für die LPO 2003
Bitte beachten Sie die Ordnung über das Auslaufen der folgenden Lehramts-Studiengänge:
- Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs: (aab_20_10_91)
Stand 22.07.2016 Pflicht-Vorlesung "Curriculum Deutsch Oberstufe"
Die *Pflicht-Vorlesung* für Lehramt GyGe/BK nach LPO 2003 *„Curriculum Deutsch Oberstufe“* mit abschließender Klausur fand im WS 15/16 *zum allerletzten Mal* statt.
Sie gehört ins Modul „Teilfachübergreifende Fragestellungen“.
Sollten Sie die Veranstaltung noch nicht belegt haben oder die Prüfung bislang nicht erfolgreich absolviert haben, kommen Sie bitte umgehend zu Frau Haß oder Frau Schlicht in die Sprechstunde. Bitte sehen Sie von E-Mail-Anfragen ab!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-due.de/germanistik/schlicht/seminarinfos.shtml*
Zwischenprüfungen / Auslaufregelungen LPO 2003
gemäß der Ordnung über das Auslaufen der Lehramtsstudiengänge nach LPO 2003 können Anmeldungen zu Prüfungen der Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen in Fächern der Studiengänge mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs letztmalig im Wintersemester 2014/15 vorgenommen werden.
In den Fächern der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen war dies bis zum Sommersemester 2014 möglich, in den Bildungswissenschaften letztmalig ebenfalls im WS 2014/15.
Sofern die Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche eines/einer Studierenden noch nicht ausgeschöpft ist, können auch nach Ablauf der genannten Frist vergleichbare Kompetenznachweise anderweitig erworben und zur Anrechnung vorgelegt werden. Die Auslaufregelung der Ersten Staatsprüfung bleibt dabei zu beachten.
Auch bei endgültigem Nichtbestehen ist der Wechsel in einen konsekutiven Lehramtsstudiengang möglich. Allerdings gelten für die meisten Unterrichtsfächer – auch in höheren Fachsemestern – Zulassungsbeschränkungen. Die Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester endet jeweils am 15. September (WiSe) bzw. 15. März (SoSe).
Vor der Bewerbung muss im Bereich Prüfungswesen die Anrechnung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen beantragt werden; die insoweit zu beachtenden Fristen werden demnächst durch Rektoratsbeschluss festgelegt. Der Bereich Prüfungswesen erteilt aufgrund des Anrechnungsantrags und der Entscheidung des Prüfungsausschusses einen Einstufungsbescheid, der den Bewerbungsunterlagen unbedingt beigefügt sein muss.
(Auszug aus einem Brief der Prorektorin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Isabell van Ackeren an die Dekane vom 09.03.2015)
Anmeldung zu 'Prüfungen'
Ein wichtiger Hinweis zur Frage nach Anmeldungen zu 'Prüfungen' in den Studiengängen der LPO 2003/2006:
In der LPO 2003 gibt es keine studienbegleitenden Prüfungen. Die Klausuren und Hausarbeiten, die im Laufe des Studiums absolviert werden, sind Studienleistungen und werden in den Modulbescheinigungen attestiert. Es besteht also keine Verpflichtung, sich in HISinOne anmelden.
Modulstudienbuch-Ausgabe
Grundstudium | Haupstudium | |
G/HRGe | ||
GyGe/BK |
Die Ausgabe der Modulstudienbücher erfolgt nur gegen Vorlage der Immatrikulations- oder Studienbescheinigung und des Studierendenausweises!
Bei Ausgabe des Modulstudienbuchs für das Hauptstudium: Bringen Sie bitte das Studienbuch des Grundstudiums mit!
Infos für GyGe & BK
Hinweis zur Abschlussprüfung im Rahmen der ersten Staatsprüfung in den Studiengängen GyGe und BK (LPO 2003)
Die schriftliche Prüfung muss in der Fachdidaktik absolviert werden (§ 6 der Studienordnung). Dabei gilt, dass es sich um eine schriftliche Prüfung von 4 Stunden in Fachdidaktik zu einem der Module Linguistik III oder Literaturwissenschaft III handeln muss, das nicht Gegenstand einer fachwissenschaftlichen Prüfung ist.
Hinweis zur Anzahl der Leistungsnachweise im Grundstudium
der Studiengänge BK und GyGe (LPO 2003/2006)
Studierende der Lehramtsstudiengänge Gymnasium/Gesamtschule und Berufskolleg nach der LPO 2003 müssen im Grundstudium drei Leistungsnachweise erwerben: „§ 4 (2): Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise aus den Modulen Linguistik II und Literaturwissenschaft II zu erwerben“.
Dabei besteht Wahlfreiheit hinsichtlich des dritten Leistungsnachweises (also hinsichtlich der Entscheidung, ob ein weiterer Leistungsnachweis in Linguistik II oder Literaturwissenschaft II erworben wird).
Hinweis zur Anzahl der Leistungsnachweise im Hauptstudium
der Studiengänge BK und GyGe (LPO 2003/2006)
Gemäß § 5 der Studienordnung für den Studiengang Lehramt BK (LPO 2003/2006) müssen im Hauptstudium drei Leistungnachweise erworben werden; im Studiengang Lehramt GyGe (LPO 2003/2006) hingegen vier Leistungnachweise.
Vorlesung "Überblick zum Curriculum Deutsch"
Die Vorlesung "Überblick zum Curriculum Deutsch" im Modul "Teilfachübergreifende Fragestellungen und Projekte" wird nur jährlich (jeweils zum Wintersemester) angeboten. Der Besuch der Vorlesung ist obligatorsich (s. Modulhandbuch, S. 18 (GyGe) bzw. 19 (BK)) und kann nicht durch eine andere Lehrveranstaltung ersetzt werden. Im Sommersemester wird jeweils eine Klausur angeboten. Ort und Zeit werden über LSF bekannt gegeben.
Informationen zu Freien Modulen
Freie Module umfassen 6 SWS und bestehen (idR) aus drei zweistündigen Veranstaltungen, in denen die Studierenden die Möglichkeit haben, ihr Studium mit einem Vertiefungsangebot abzuschließen. Die hier studierten Gegenstände können sinnvoller Weise als Examensthemen gewählt werden. Insofern werden nur thematisch aufeinander bezogene Veranstaltungen zu Freien Modulen zusammengefasst und als solche Lerneinheiten angeboten. Zudem bestehen Freie Module mindestens ein Studienjahr: Dadurch wird gewährleistet, dass alle 6 SWS in dem gewählten Freien Modul ohne Unterbrechung studierbar sind.
Ausgeschlossen sind dabei Veranstaltungen aus dem Grundstudium, des Weiteren ist ausgeschlossen, dass sich Studierende ein Hauptseminar doppelt anrechnen lassen (etwa im Modul 3 und im Freien Modul). Leistungsnachweise können, müssen aber nicht im Freien Modul erworben werden.
Auskunft erteilen die Modulbeauftragten: Dr. Andreas Erb und Prof. Dr. Rüdiger Brandt (Vertretung)
Informationen zum Prozedere Staatsexamens (GyGe & BK)
Hinweise zum Prozedere des Staatsexamens (GyGe & BK) finden Sie hier zum download.
Für alle BK-Studierenden: Bitte beachtenten Sie, dass in der downloadbaren Datei nur die Gruppe der BK-Studenten mit Deutsch als erstem Fach abgehandelt ist. Ist Deutsch das zweite Fach, sind zwei weitere Prüfungen abzulegen:
- eine mündliche Prüfung in Fachwissenschaften zu dem Modul Linguistik III oder Literaturwissenschaft III
- eine schriftliche Prüfung in Fachwissenschaften zu dem Modul „Teilfachübergreifendes Modul“, „Freies Modul“ oder „Schulforschung und Fachdidaktik“.
Jede Prüfung kann abgelegt werden, wenn in den entsprechenden Modulen die Modulabschluss- bescheinigung erworben wurde und ggf. die erforderlichen Leistungsnachweise gemäß § 38 Abs. 2 der LPO vom 27.3.2003 vorliegen.
Infos für alle
Veranstaltung "Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens"
Die Institutskonferenz der Germanistik hat am 12.10.2011 beschlossen, dass die Lehrveranstaltung „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" nicht weiter angeboten wird.
- Studierende, die diese Lehrveranstaltung noch nicht absolviert haben, können nach Absprache mit der Referentin für Germanistik in der Universitätsbibliothek, Frau Dorothee Graf, stattdessen den „Bibliotheksschein" erwerben. Dieser Schein wird von den Studienberatern der einzelnen Studiengänge dann für die Lehrveranstaltung „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens" anerkannt und nach erfolgreichem Abschluss im Modulbuch bestätigt.
- Studierende, die diese Lehrveranstaltung noch nicht absolviert haben und noch einen der Grundkurse (Linguistik, Literaturwissenschaft oder Mediävistik) absolvieren müssen, können Kenntnisse zur Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens in den neu konzipierten Grundkursen erwerben. Auch diesen Studierenden empfehlen wir den Erwerb des Bibliotheksscheins.
Die Universitätsbibliothek bietet die drei Bibliotheksschein-Veranstaltungen zu mehreren Terminen und z.T. als online-Modul an. Die Termine und die Anmeldung für die Präsenzveranstaltung „Einführung in die Recherche mit germanistischen Bibliografien und Fachdatenbanken" finden Sie hier.
Änderung im Schulforschungsmodul
Im Modul „Fachdidaktik und Schulforschung“ fällt ab dem WS 2008/09 die bislang unter (1) vorgesehene Ringvorlesung weg. Stattdessen ist der Besuch eines weiteren Hauptseminars obligatorisch. Damit sind folgende Veranstaltungen zu belegen:
(1) Hauptseminar Sprachdidaktik
(2) Hauptseminar Literaturdidaktik
(3) Schulpraktische Studien (Begleitseminar)
Zusätzlich: Der Leistungsnachweis im Modul Schulforschung und Fachdidaktik wird über eine wissenschaftliche Hausarbeit, eine Klausur oder eine mündliche Prüfung in der Germanistischen Literaturdidaktik oder in der Germanistischen Sprachdidaktik erworben.