Prüfungsmodalitäten

Hier gelangen Sie zu den Prüfungsmodalitäten der jeweiligen Module in den Master-Lehramts-Studiengängen.

Das Praxissemester

Im 2. Fachsemester gehen die Studierenden ins Praxissemester.

ACHTUNG: Der Anmeldezeitraum für das Praxissemester weicht von der Anmeldefrist der anderen Seminare ab. Sie finden die aktuellen Anmeldefristen unter "Lehrveranstaltungsplanung" auf der Germanistik-Homepage.

Im Moodle Informationsraum finden Sie aktuelle Informationen zum Praxissemester im Fach Deutsch.

Im Fach Deutsch werden keine Vorbereitungsseminare zum Praxissemester abgehalten. Die Studierenden werden bereits in Ihren Fachdidaktik-Seminaren im 1. Fachsemester auf das Praxissemester vorbereitet.

  • Hier finden Sie einen Flyer, auf dem wir die wichtigsten allgemeinen Informationen kompakt zusammengefasst haben.
  • Eine Präsentation bietet Informationen zum Praxissemester mit Schwerpunkt „Sprachliche Grundbildung“.

Stand 09.12.2021 Modul "Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln" (PHW)

Mit Bestehen der Masterarbeit wird das Modul in allen Fächern und Lernbereichen als „bestanden“ verbucht. Die Credits des Gesamtmoduls werden Ihnen automatisch gutgeschrieben. Wenn Sie die Masterarbeit nicht im Fach Deutsch (bzw. Sprachliche Grundbildung) schreiben, müssen Sie hier auch kein Begleitseminar besuchen. Falls Sie Ihre Masterarbeit in Deutsch (bzw. Sprachlicher Grundbildung) schreiben, nehmen Sie bitte in Rücksprache mit der/dem Betreuer/in Ihrer Arbeit an einem von ihr/ihm angebotenen Begleitangebot teil. Eine Anmeldung per LSF entfällt.

Stand 13.08.2018 Master-Lehramt: Änderungen zum WiSe 2018/19

Aufgrund von Änderungen im Hochschulgesetz mussten die FPOs für die Lehramts-Master (alle Schulformen) geändert werden. Zum WiSe 2018/19 treten folgende Neuerungen in Kraft:

1. Die Anzahl der Studienprojekte im Modul Praxissemester wird auf zwei reduziert und
2. die Prüfung im Begleitmodul zur Masterarbeit entfällt.

Diese Änderungen gelten für alle Master-Lehramt-Studierende, unabhängig von Zeitpunkt der Einschreibung.

Sie finden die Änderungsordnung für MA Sprachliche Grundbildung hier.

Sie finden die Änderungsordnung für MA GyGe, MA BK und MA HRSGe hier.

Stand 11.04.2018 Erwerb von "Inklusions-ECTS" - Prüfungsordnungen B.A. und M.Ed. gemäß LABG 2016

Aufgrund aktueller Nachfragen bzgl. der zu erbringenden „Inklusions-ECTS“ möchten wir Sie hier noch einmal auf die entsprechende Regelung hinweisen, die Sie Ihren jeweiligen Studienordnungen entnehmen können.

Im Zuge der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG 2016) wurde in den Lehramtsstudiengängen das Thema Inklusion verbindlich verankert, woraus sich die folgenden Anpassungen an den Lehramtsstudiengängen ergeben haben:

Das neue LABG sieht vor, dass Studierende während ihres gesamten Studiums (Bachelor und Master) insgesamt mindestens 5 ECTS im Themengebiet Inklusion erwerben. Diese Neuregelung ist seit Oktober 2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Bachelorstudium ab dem WiSe 16/17 sowie für Studierende, die ihr Masterstudium ab dem SoSe 2017 begonnen haben.

Für Studierende, die den BA (nach alter Ordnung) an der UDE erworben haben, besteht Vertrauensschutz, wenn sie an der UDE in den Master wechseln. Diese Studierenden erwerben also nur die Inklusionscredits, die im Master vorgesehen sind. Im Zeugnis steht entsprechend der Anteil der nach LABG 2016 im MA erworbenen Inklusionscredits, die im Rahmen der jeweiligen Module ausgewiesen sind.

Im Einzelnen können in folgenden Modulen/Veranstaltungen ECTS im Themengebiet Inklusion erworben werden:

LA B.A.
Studiengang
Modul/Veranstaltung
Gr
Linguistik III (2 ECTS):
in der Veranstaltung „Normaler" und "gestörter" Spracherwerb
HRSGe
Einführung in die Fachdidaktik Deutsch (3 ECTS):
entweder in der Veranstaltung "Sprachdidaktik Deutsch" oder "Literaturdidaktik Deutsch"
GyGe
BK
 
LA M.Ed.
Studiengang
Modul/Veranstaltung
Gr
Fachdidaktik Deutsch für die Grundschule (3 ETCS):
in der Veranstaltung „Inklusiver Deutschunterricht“
HRSGe
Fachdidaktik Deutsch HRSGe (3 ECTS):
entweder in der Veranstaltung "Sprachdidaktik und Unterricht in der Sekundarstufe I" oder "Literaturdidaktik und Unterricht in der Sekundarstufe I"
GyGe
Fachdidaktik Deutsch GyGe (3 ECTS):
entweder in der Veranstaltung "Sprachdidaktik und Unterricht in Sek. I und II" oder "Literaturdidaktik und Unterricht in Sek. I und II"
BK
Fachdidaktik Deutsch BK (3 ECTS):
entweder in der Veranstaltung "Sprachdidaktik für das Berufskolleg" oder "Literaturdidaktik für das Berufskolleg“

Stand 04.04.2017 Wichtige Informationen zu den Prüfungsordnungen B.A. und M.Ed. gemäß LABG 2016

Bezüglich der Gültigkeit der neuen Prüfungsordnungen B.A. und M.Ed. gemäß LABG 2016 gilt nach eingehender Prüfung durch Justitiariat, Prüfungsamt und Prüfungsausschussvorsitzenden folgende Regelung:
 
Für die aktuellen B.A.-Studierenden mit Einschreibung ab dem WiSe 16/17 werden die Neuregelungen hinsichtlich des Themenbereichs Inklusion erst ab dem 2. Studienjahr relevant. Entsprechend gibt es hier keinen Regelungsbedarf.
 
M.Ed.-Studierende, die zum WiSe 16/17 in den Master eingeschrieben wurden, wird das Fachdidaktik-Modul des ersten Fachsemesters nach der Änderungsordnung 2014 anerkannt. Die Neuregelungen zum Qualifikationsnachweis im Themengebiet Inklusion treten nach neuer Änderungsordnung 2016 LABG mit Veröffentlichungsdatum des Verkündungsblattes in Kraft, somit für Studierende, die das Masterstudium ab dem SoSe 2017 beginnen.

Insofern ergeben sich für die aktuelle Studierendengruppe in der Übergangsphase zwischen Änderungsordnung 2014 und Änderungsordnung 2016 LABG keine Studiennachteile.

Profil und Ziele der Studiengänge

In der Masterphase sollen die Studierenden lernen, das im Studium erworbene Wissen systematisch abzurufen und ihre Kompetenzen unterrichtsbezogen einzusetzen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse in der Fachdidaktik verfügen und mit den aktuellen Fachdiskussionen innerhalb der Abteilungen der Germanistik vertraut sein. Sie sollen fachliche und fachdidaktische Fragestellungen und Forschungsergebnisse wissenschaftlich adäquat darstellen und die gesellschaftliche Bedeutung der deutschen Literatur, Kultur und Sprache beschreiben können. Sie sollen über vertieftes Wissen zur Entwicklung und Förderung von kommunikativer, interkultureller, textbezogener und methodischer Kompetenz und Medienkompetenz von Schüler/innen verfügen. Sie sollen aufgrund der sprach- und literaturdidaktischen Ausbildung fähig sein, ausgebaute Entwürfe für einen schüler- und aufgabenorientierten Deutschunterricht in den verschiedenen Schulstufen (Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg) zu entwickeln und anzuwenden, wobei die Masterstudiengänge mit der integrierten Praxisphase den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, ihre didaktischen Kompetenzen zu erproben, zu perfektionieren und zugleich wissenschaftlich zu reflektieren.

Als Bachelor im Master studieren

Für das Studium im Lehramts-Master gelten die folgenden Regeln:

  1. Lehrveranstaltungen im Master können grundsätzlich nur Studierende nachfragen, die bereits mindestens 120 ECTS-Punkte im jeweils studierten Bachelorprogramm nachweisen können sowie die Bachelorarbeit angemeldet haben.
  2. Im Master of Education können von Lehramts-Bachelor-Studierenden in Deutsch-Master-Studiengängen für das Lehramt ausschließlich Lehrveranstaltungen besucht werden, die im ersten Fachsemester angeboten werden, und zwar im Modul Fachdidaktik. Hier kann dann auch eine Modulabschlussprüfung abgelegt werden, wenn die Nachfrage nach Lehrveranstaltungen in diesem Modul nicht bereits durch reguläre Master of Education-Studierende gedeckt ist. Das Institut kann im Master-Bereich zurzeit leider keine zusätzlichen bzw. außerplanmäßigen Kapazitäten für Bachelor-Studierende vorhalten.
  3. In den anderen drei Semestern des Lehramts-Masters können keine Lehrveranstaltungen nachgefragt werden. Das liegt zum einen daran, dass (1) das Praxissemester nur von Lehramts-Master-Studierenden absolviert werden kann (das hat die Prorektorin mit guten Gründen so festgelegt). Die (2) Module im dritten Fachsemester sind an das Absolvieren des Fachdidaktik-Moduls aus dem ersten Fachsemester gebunden: „Die Zulassung zum Modul „Aktuelle Diskussionen in der Germanistik“ setzt den erfolgreichen Abschluss des Moduls „Fachdidaktik Deutsch“ voraus“ (§ 5 Prüfungsordnung (z.B. für GyGe). Die (3) Begleitveranstaltung zur Masterarbeit im 4. Fachsemester setzt voraus, dass an einer Masterarbeit geschrieben wird, weil die Seminarinhalte sich auf diese Masterarbeit beziehen. Dies kann nicht der Fall sein, solange die Bachelor-Arbeit nicht abgeschlossen worden ist.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass lediglich Lehrveranstaltungen aus dem ersten Fachsemester von Bachelor-Studierenden absolviert werden können.

Download für die LA M.Ed. Studiengänge ab 2014

Gemeinsame Prüfungsordnung SP SG* nSP SG* HRGe GyGe BK

Fachprüfungsordnung
inkl. Studienverlaufsplan (15.12.2014)

SP SG* nSP SG* HRGe GyGe BK
Modulhandbuch**

SP SG*

nSP SG*

HRGe

GyGe

BK
Modulbescheinigungen SP SG nSP SG HRGe GyGe BK

* SP SG = Schwerpunkt Sprachliche Grundbildung /
nSP SG = nicht Schwerpunkt Sprachliche Grundbildung
**Stand 12.06.2017 (Aktualisierung der Modulbeauftragten)

Erweiterungsstudien

Seit dem WS 2015/2016 ist das Studium eines Erweiterungsfaches im Lehramt möglich. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://zlb.uni-due.de/documents/documents_aktuelles/2016-02-10_Infoliste_Erweiterungsfach.pd