Ausschreibung und Informationen für Antragsteller*innen
Informationen für Antragsteller*innen
Anträge an den Profilschwerpunkt werden grundsätzlich nach dem Ende einer Ausschreibungsfrist im Forschungsrat beraten und entschieden. Begründete Ausnahmen sind möglich, wenden Sie sich dazu bitte an die Geschäftsführung des Profilschwerpunktes.
Die Nutzung der Mittel des Profilschwerpunktes unterliegt den gleichen Regeln wie andere Haushaltsmittel der Universität, auch etwa bezüglich von Einstellungen, Beschaffungen, Aufstockung von Personal usw. Daher ist es sinnvoll, vor Antragstellung intern zu klären, auf welchem Wege eine gewünschte Ausgabe schnell und korrekt abgewickelt werden kann.
Bei eigenen Veranstaltungen beachten Sie bitte außerdem, das in der Regel keine Bewirtungskosten übernommen werden können.
Antragsverfahren
Die Anträge zu allen Förderlinien müssen schriftlich erfolgen, im Umfang von mindestens fünf und maximal sieben Seiten. Der Antrag muss folgende Punkte umfassen:
• Erläuterung der Forschungsfrage und Einordnung in den Stand der Forschung
• Geplanter Ablauf des Vorhabens mit Arbeits- und Kostenplan
• Darlegung des interdisziplinären, instituts- oder fakultätsübergreifenden Vorgehens und des Beitrags zum Oberthema des PSP WvG „Ordnungsbildung in entgrenzten Verhältnissen“
Förderanträge sind als eine PDF-Datei an den Forschungsrat des Profilschwerpunkts „Wandel von Gegenwartsgesellschaften“ zu adressieren und bis zur jeweiligen Antragsfrist per E-Mail an psp_wandel@uni-due.de einzuschicken.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und Hinweise zur Mitgliedschaft im PSP WvG finden Sie hier.
Kontakt und Ansprechpartner
Universität Duisburg-Essen
Profilschwerpunkt „Wandel von Gegenwartsgesellschaften“
Mail: psp_wandel@uni-due.de
Sprecher des Forschungsrates: Prof. Dr. Jens Loenhoff, jens.loenhoff@uni-due.de