1. Geltungsbereich
1.1
Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Hochschulsports Duisburg-Essen, Schützenbahn 70, 45127 Essen.
1.2
Durch die Buchung eines Angebots bzw. der Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und dem Hochschulsport Duisburg-Essen.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Angebote des Hochschulsports Duisburg-Essen richten sich vorrangig an Studierende der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West und der Folkwang Universität der Künste, sowie an die Beschäftigten der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Ruhr West. Zusätzlich können Studierende anderer Hochschulen, Schüler*innen ab 16 Jahren, sowie Nicht-Hochschulangehörige („Gäste“) an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen.
Daraus ergeben sich folgende Statusgruppen bei der Buchung der Hochschulsportangebote:
Status 1 (Studierende):
Studierende der Universität Duisburg-Essen, Studierende der Hochschule Ruhr West, Studierende der Folkwang Universität der Künste, Schüler*innen ab 16 Jahren, Auszubildende der Universität Duisburg-Essen
Status 2 (Bedienstete und Studierende anderer Hochschulen):
Bedienstete der Universität Duisburg-Essen, Bedienstete des Universitätsklinikums Essen, Bedienstete der Hochschule Ruhr West, Studierende anderer Hochschulen, Externe Auszubildende
Status 3 (Gäste):
Sonstige Nicht-Hochschulangehörige
3. Allgemeine Teilnahmebestimmungen
3.1
Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports Duisburg-Essen genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Übungsleitende, Hausmeister*innen und sonstige autorisierte Personen des Hochschulsports sind berechtigt und angehalten, anderen Personen den Zutritt zu verwehren sowie bei grobem Fehlverhalten, das Hausrecht auszuüben.
3.2
Den Anweisungen der Übungsleitenden, Hausmeister*innen und sonstigen autorisierten Personen des Hochschulsports ist grundsätzlich Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
3.3
Die Sporthallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten zudem weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Angeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
3.4
Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen finden sich meist in bzw. an der jeweiligen Sportstätte und sind verbindlich.
3.5
Das Rauchen und Mitbringen von Getränken in Glasbehältern ist grundsätzlich in allen vom Hochschulsport genutzten Räumen und Sportstätten untersagt.
3.6
Mit der Anmeldung erklärt die/der Teilnehmende verbindlich, dass sie/er sich in einem guten Gesundheitszustand befindet sowie geistig und körperlich in der Lage ist, sicher am gewählten Angebot teilzunehmen. Sie/Er bestätigt zudem, dass sie/er unter keiner bekannten oder erkennbaren geistigen und/oder körperlichen Einschränkung leidet, die dazu führen könnte, dass ihre/seine Teilnahme eine Gefahr für sie/ihn selbst oder andere Teilnehmende darstellt.
4. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
4.1
Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Angeboten erfolgt vorzugsweise über die Internetseite des Hochschulsports Duisburg-Essen. Außerdem ist eine persönliche oder telefonische Anmeldung über die Hochschulsportbüros möglich. Für Anmeldungen, die nicht online erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben, die zusammen mit den Kursgebühren abgebucht wird.
4.2
Die unter 2. genannten Statusgruppen zahlen unterschiedlich hohe Kursgebühren, die je Kurs einmalig im jeweiligen Zeitraum eingezogen werden. Mit der Angabe der Kontodaten während der Buchung willigt die/der Teilnehmende in das Lastschriftverfahren ein und ermächtigt den Hochschulsport Duisburg-Essen widerruflich, das Entgelt für das jeweils gebuchte Angebot einzuziehen. Die Abbuchung der fälligen Kursgebühren wird vorab rechtzeitig per Mail angekündigt. Eine Änderung der IBAN ist dann nicht mehr möglich.
Ausahmen von der genannten Vorgehensweise mit einmaligem Einzug der Gebühren im jeweiligen Zeitraum sind USC-Abos (die Abbuchung der Gebühren erfolgt monatlich) und Sportreisen.
4.3
Bei Anmeldungen zu einem bereits laufenden Kurs ist die volle Kursgebühr zu entrichten, sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung weniger als die Hälfte der geplanten Kurstermine stattgefunden hat. Sofern bereits mehr als die Hälfte der Kurstermine stattgefunden hat, beträgt die zu zahlende Gebühr 50% der ursprünglichen Teilnahmegebühr. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Hochschulsportbüro (Duisburg oder Essen) erforderlich.
4.4
Sollte die bei der Onlinebuchung angegebene Kontoverbindung falsch sein oder das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweisen, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren der Kreditinstitute, sofern sie durch die/den Zahlungspflichtige/n verursacht wurden, gehen zu Lasten der/des Zahlungspflichtigen.
4.5
Im Falle eines Fehlschlags des Lastschriftverfahrens aufgrund mangelnder Kontodeckung oder falscher Kontoverbindung, kann die Anmeldung storniert und die/der Teilnehmende bis zur Bezahlung des Entgelts und der Rücklastschriftgebühr für weitere Anmeldungen gesperrt werden.
5. Übertragbarkeit
Die Teilnahmetickets für gebuchte Angebote sind grundsätzlich nicht übertragbar und können ausschließlich von der bei der Buchung angegebenen Person genutzt werden.
6. Rücktritt von Angeboten
6.1 (Rücktritt Kursprogramm)
Kursrücktritte werden grundsätzlich nur bis vor dem zweiten Veranstaltungstermin des jeweiligen Kurses kostenfrei akzeptiert. Ausnahmen sind in der jeweiligen Kursbeschreibung aufgeführt.
In begründeten Ausnahmefällen (Verletzung oder Krankheit - nur mit entsprechendem Attest, Verlust des Studienplatzes, etc.) behält sich der Hochschulsport Duisburg-Essen aus Kulanzgründen eine Ausnahmeregelung vor. Auf Anfrage ist es dann auch möglich, ein Teilnahmeticket komplett auf eine andere Person umbuchen zu lassen.
6.2 (Rücktritt USC Abos)
Die Buchung eines USC Abos ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nicht möglich und es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
6.3 (Rücktritt Workshops)
Rücktritte von Workshops werden nur bis maximal 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro akzeptiert. Ein Rücktritt innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Beginn eines Workshops ist grundsätzlich nicht möglich.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Verletzung oder Krankheit - nur mit entsprechendem Attest) behält sich der Hochschulsport Duisburg-Essen aus Kulanzgründen eine Ausnahmeregelung vor. Auf Anfrage ist es dann auch möglich, ein Teilnahmeticket komplett auf eine andere Person umbuchen zu lassen.
6.4 (Rücktritt Sportreisen)
Bei einem Rücktritt von einer über den Hochschulsport Duisburg-Essen gebuchten Sportreise entstehen Stornokosten in Höhe von 25,00 €, die an den Hochschulsport entrichtet werden müssen. Zusätzlich können weitere Stornokosten des jeweiligen Reiseveranstalters anfallen, die den AGBs des Veranstalters entnommen werden können.
6.5 (Rücktritt Einzelterminbuchung Sportanlage)
Die Einzelterminbuchung einer Sportanlage ist verbindlich. Bei Stornierung einer Einzelterminbuchung, die kurzfristiger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Bei Rücktritt von der Einzelterminbuchung bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Entgeltes erhoben.
6.6 (Rücktritt Online-Angebote)
Ein Rücktritt von einem gebuchten Online-Angebot ist grundsätzlich nicht möglich. Es kann keine Erstattung der Kosten erfolgen.
7. Umbuchung
7.1
Die Umbuchung in ein anderes Angebot ist grundsätzlich möglich, sofern in dem Angebot, in das umgebucht werden soll, noch freie Plätze vorhanden sind. In begründeten Fällen behält sich der Hochschulsport Duisburg-Essen Ausnahmen vor.
7.2
Bei einer Umbuchung in einen Kurs mit einem höheren Entgelt wird die Differenz des Entgelts zum ursprünglichen Kurs per Lastschrift eingezogen. Bei einer Umbuchung in einen Kurs mit einem niedrigeren Entgelt erfolgt keine (Teil)-Erstattung des Entgelts. Eine Umbuchung ist ausschließlich durch den Hochschulsport Duisburg-Essen möglich.
8. Unterbrechung von USC Abos
Auf Anfrage in den Hochschulsportbüros können Abos mit einer Laufzeit von 12 Monaten einmalig für bis zu 3 Monate und Abos mit einer Laufzeit von 6 Monaten einmalig für bis zu 2 Monate unterbrochen werden. Die Unterbrechung von Abos mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder 4 Wochen ist grundsätzlich nicht möglich.
9. Kursabsage oder Kursausfall
9.1
Einige Kurse erfordern eine Mindestteilnehmer*innenzahl. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, behält sich der Hochschulsport Duisburg-Essen vor, den Kurs abzusagen. Die Teilnehmer*innen werden dann benachrichtigt und ihre ggf. bereits gezahlte Kursgebühr wird erstattet.
9.2
Bei laufenden Kursen können bei mehr als drei Ausfällen pro Programmzeitraum, die der Hochschulsport zu verantworten hat, anteilig die Kursgebühren erstattet werden.
10. Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen
Der Hochschulsport Duisburg-Essen darf Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Sportangebots des Hochschulsports entstehen und auf denen Teilnehmende abgebildet sind, für Berichterstattung, eigene Werbezwecke und zur Archivierung verwenden.
11. Versicherung und Haftung
11.1
Alle Studierenden der Universität Duisburg-Essen sind über die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW (Unfallkasse NRW) unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während der festgesetzten Zeiten stattfinden. Nach einem Unfall muss innerhalb von drei Tagen das jeweils zuständige Hochschulsportbüro in Duisburg oder Essen über den Unfall informiert werden.
11.2
Bedienstete der Universität Duisburg-Essen sind nur dann unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen der Unfallkasse NRW als Betriebssport gelten kann. Dies trifft nur für Veranstaltungen zu, die ausschließlich für Bedienstete ausgeschrieben sind, eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweisen und regelmäßig ausgeführt werden. Für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten, die nicht die Bedingungen für Betriebssport erfüllen, wird ein privater Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung) dringend empfohlen.
11.3
Beamte/Beamtinnen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen generell nicht unfallversichert.
11.4
Externe, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind grundsätzlich nicht über die Unfallkasse NRW versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.
11.5
Bei der Teilnahme an Onlineangeboten des Hochschulsports besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz über die Landesunfallkasse NRW.
11.6
Bei der Nutzung von Sportstätten im Rahmen von Einzelterminbuchungen besteht kein Versicherungsschutz über den Hochschulsport Duisburg-Essen. Ein privater Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung) wird dringend empfohlen
11.7
Schadensersatzansprüche im Rahmen der Angebote des Hochschulsports Duisburg-Essen können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports, das Land Nordrhein-Westfalen, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
11.8
Allen Teilnehmenden des Hochschulsports Duisburg-Essen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Für die Teilnahme an Sportreisen wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist.