Verhalten bei Unfällen

Versicherungsschutz beim Hochschulsport

Alle Studierenden der Universität Duisburg-Essen sind über die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während der festgesetzten Zeiten stattfinden. Bei der Nutzung von Sportstätten im Rahmen von Einzelterminbuchungen besteht somit kein Versicherungsschutz. Ein privater Versicherungsschutz wird dringend empfohlen.

Arbeiter/innen und Angestellte der Universität Duisburg-Essen sind nur dann unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen der Unfallkasse NRW als Betriebssport gelten kann. Dies trifft nur zu für Veranstaltungen, die ausschließlich für Bedienstete ausgeschrieben sind, eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweisen und regelmäßig ausgeführt werden. Ein privater Versicherungsschutz wird daher dringend empfohlen.

Beamte/Beamtinnen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen generell nicht unfallversichert.

Die Teilnahme an Onlineangeboten des Hochschulsports ist grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Externe, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.

Zusätzlich wird allen Teilnehmenden am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Das jeweilige Hochschulsportbüro (Duisburg: 0203/379-2256, hsp.duisburg@uni-due.de; Essen: 0201/183-7346, hsp.essen@uni-due.de) muss in jedem Fall über einen Unfall informiert werden.

Eine Unfallanzeige (diese ist hier unter dem Reiter Formulare erhältlich), die Anmeldebestätigung des Sportkurses sowie bei Studierenden die Immatrikulationsbescheinigung sind bis zum dritten Tag nach dem Vorfall / Unfall bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz (Tel. 0201 183-3628) abzugeben.