Verhalten bei Unfällen

Versicherungsschutz beim Hochschulsport

Alle Studierenden der Universität Duisburg-Essen sind über die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW (Unfallkasse NRW) unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebes des Hochschulsports während der festgesetzten Zeiten stattfinden. Nach einem Unfall muss innerhalb von drei Tagen das jeweils zuständige Hochschulsportbüro in Duisburg oder Essen über den Unfall informiert werden.

Bedienstete der Universität Duisburg-Essen sind nur dann unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen der Unfallkasse NRW als Betriebssport gelten kann. Dies trifft nur für Veranstaltungen zu, die ausschließlich für Bedienstete ausgeschrieben sind, eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweisen und regelmäßig ausgeführt werden. Für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten, die nicht die Bedingungen für Betriebssport erfüllen, wird ein privater Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung) dringend empfohlen.

Beamte/Beamtinnen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen generell nicht unfallversichert.

Externe, die am Programm des Hochschulsports teilnehmen, sind grundsätzlich nicht über die Unfallkasse NRW versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.

Bei der Teilnahme an Onlineangeboten des Hochschulsports besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz über die Landesunfallkasse NRW.

Bei der Nutzung von Sportstätten im Rahmen von Einzelterminbuchungen besteht kein Versicherungsschutz über den Hochschulsport Duisburg-Essen. Ein privater Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung) wird dringend empfohlen

Schadensersatzansprüche im Rahmen der Angebote des Hochschulsports Duisburg-Essen können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports, das Land Nordrhein-Westfalen, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.

Allen Teilnehmenden des Hochschulsports Duisburg-Essen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Für die Teilnahme an Sportreisen wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.

Nach einem Unfall muss innerhalb von drei Tagen das jeweils zuständige Hochschulsportbüro in Duisburg oder Essen über den Unfall informiert werden.

Hochschulsportbüro Duisburg:
Telefon: 0203/379-2256
Mail: hsp.duisburg@uni-due.de

Hochschulsportbüro Essen:
Telefon: 0201/183-7346
Mail: hsp.essen@uni-due.de