Institut für Metall- und Leichtbau vom DIBt als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt

Institut für Metall- und Leichtbau vom DIBt als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt

Das Institut für Metall- und Leichtbau ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich anerkannt als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung LBO.

Es wird mit der Kennziffer NRW71 im Teil II a des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnungen „Stellen zur Einschaltung beim Nachweis der Übereinstimmung nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ geführt.

Damit ist das Institut für Metall- und Leichtbau eine vom DIBt anerkannte Stelle für Tätigkeiten in den folgenden Bereichen des Teiles II a des Verzeichnisses der PÜZ-Stellen nach LBO:

  • Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung:
    • für Bauprodukte der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land NRW Kapitel C2 lfd. Nr. C 2.8.3 „Textile Flächengebilde (Planen) für Hallen und Zelte“ und
    • für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend lfd. Nr. 6.1/5 „Beschichtete Gewebe (Z-10.5-…)“
  • Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung:
    • für Bauprodukte der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land NRW Kapitel C2 lfd. Nr. C 2.8.2 „PVC-beschichtete Polyestergewebe“ und
    • für Kapitel C2 lfd. Nr. 2.4.5.23 "Gewindestangen aus Stahl der Ferstigkeitsklassen 5.6, 8.8, und 10.9" und
    • für Kapitel C2 lfd. Nr. 2.4.5.21 "Feuerverzinkte Garnituren aus hochfesten Sechskantschrauben mit großen Schlüsselweiten der Größen M39 bis M72" sowie
    • für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend lfd. Nr. 6.1/6 „Membrane aus Folien oder aus beschichteten Geweben (Z-10.5-…)“ und
    • für die lfd. Nr. 4.2/5 " Verbindungselemente" und
    • für die lfd. Nr. 4.1/2 " Nichtrostende Stähle und Klemmhalter aus Gusswerkstoffen"
  • Zertifizierungsstelle:
    • für Bauprodukte der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land NRW Kapitel C2 lfd. Nr. C 2.8.2 „PVC-beschichtete Polyestergewebe“ und
    • für Kapitel C2 lfd. Nr. 2.4.5.23 "Gewindestangen aus Stahl der Ferstigkeitsklassen 5.6, 8.8, und 10.9" und
    • für Kapitel C2 lfd. Nr. 2.4.5.21 "Feuerverzinkte Garnituren aus hochfesten Sechskantschrauben mit großen Schlüsselweiten der Größen M39 bis M72" sowie
    • für Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend lfd. Nr. 6.1/6 „Membrane aus Folien oder aus beschichteten Geweben (Z-10.5-…)“ und
    • für die lfd. Nr. 4.2/5 " Verbindungselemente" und
    • für die lfd. Nr. 4.1/2 " Nichtrostende Stähle und Klemmhalter aus Gusswerkstoffen".

Leiterin der PÜZ-Stelle ist Professor Dr.-Ing. habil. Natalie Stranghöner, stellvertretender Leiter ist Dr.-Ing. Jörg Uhlemann.

Die Laboruntersuchungen/-versuche im Rahmen der Prüfstellentätigkeit werden im zum Institut gehörenden Essener Labor für Leichte Flächentragwerke durchgeführt.

Durch die bauaufsichtliche Anerkennung kann das Institut für Metall- und Leichtbau auch im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall für Bauprojekte mit technischen Textilien und Folien tätig werden.

Für weitere Informationen oder bei Interesse an Tätigkeiten der PÜZ-Stelle für Ihr Unternehmen auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis wenden Sie sich bitte direkt an Dr.-Ing. Jörg Uhlemann oder die Mitarbeiter des ELLF.

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