Gemeinsam klappt's (gemk) | ||
Das Land NRW hat im Herbst 2018 unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die ressortübergreifende Initiative „Gemeinsam klappt’s” ins Leben gerufen. Inzwischen sind fast alle kreisfreien Städte und Kreise sowie einige kreisangehörige Kommunen dieser Initiative beigetreten und bauen lokale Bündnisse zur Verbesserung der Integrationschancen für junge volljährige Geflüchtete auf. Die Abteilung BEST hat die wissenschaftliche Begleitung dieser Initiative übernommen. Im Mittelpunkt der Initiative steht die heterogene Gruppe der jungen Erwachsenen im Sinne des SGB VIII, junge Menschen also, die zwar 18, aber noch nicht 27 Jahre alt sind. Die einzelnen jungen Menschen sind mit sehr unterschiedlichen Qualifikationsvoraussetzungen nach Deutschland gekommen; das Problem abgebrochener Schul- und Berufsbildungslaufbahnen spielt eine große Rolle, und das Spektrum der Qualifikationen reicht von geringer Schulbildung bis hin zu Studienabschlüssen mit ersten Berufserfahrungen. Im Gegensatz zur Gruppe der unter 18-Jährigen, die der Schulpflicht unterliegen und ggf. durch die Jugendhilfe betreut werden, hängen die Zugangsmöglichkeiten zu einer Förderung in der Gruppe der jungen volljährigen Geflüchteten vom Aufenthaltsstatus ab. Schätzungsweise befinden sich knapp zwei Drittel der jungen Erwachsenen im SGB-II-Bezug und haben somit grundsätzlich Zugang zu einer Förderung durch die Jobcenter. Für die anderen – vielfach geduldeten – jungen Erwachsenen gibt es in der Regel keine systematische Begleitung. Mit der landesweiten Initiative „Gemeinsam klappt’s” werden die Ziele verfolgt, Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, Zukunftsperspektiven zu entwickeln, eine dauerhafte Abhängigkeit von Sozialleistungen zu vermeiden und Fachkräfte zu gewinnen. Um die Förderung zu systematisieren und um bedarfsgerechte Angebote für die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten zu schaffen, werden lokale Bündnisse aufgebaut. Des Weiteren steht seit 2020 ein Förderprogramm („Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“) für gezielte Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. Die wissenschaftliche Begleitung soll bis zum Ende des Jahres 2022 laufen und beinhaltet Beratung und formative Evaluation, basierend auf dem Konzept der aktiven Moderation. In diesem Rahmen werden Arbeitshilfen entwickelt, die die Kommunen bei dem Aufbau und der nachhaltigen Verankerung der lokalen Bündnisse, bei der Gewinnung von Erkenntnissen über die Lebenssituation der Zielgruppe, bei der Analyse des lokalen Angebotsspektrums und bei der Ermittlung von Bedarfen für dessen Weiterentwicklung unterstützen. Der interkommunale Austausch wird sowohl über Workshops als auch über die Mitwirkung der wissenschaftlichen Begleitung bei weiteren Veranstaltungen gefördert. In zehn ausgewählten Kommunen erfolgt eine Prozessevaluation. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält jährlich Evaluationsberichte. |
![]() Förderung: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW) Laufzeit:
Projektleitung: Mitarbeitende:
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