Diagnostik
Pharmakogenetische Diagnostik
Das Institut für Pharmakogenetik bietet eine Reihe von (pharmako-)genetischen Untersuchungen an. Um auch seltene Varianten in den analysierten Regionen erkennen zu können, werden diese Untersuchungen mit dem hochzuverlässigen Verfahren
Pyrosequencing® durchgeführt.
Die Untersuchungen werden im Rahmen einer vom Rektor der Universität Duisburg-Essen genehmigten Nebentätigkeit durchgeführt.
Probenmaterial
Wir benötigen ein 2,7 ml EDTA-Röhrchen mit Vollblut. Andere Blutproben (z.B. heparinisiertes Blut oder Serumproben) sind nicht geeignet. Alternativ kann ein Mundschleimhautabstrich eingesandt werden.
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes können die vom Institut für Pharmakogenetik angebotenen genetischen Untersuchungen nur durch Ärzte oder Ärztinnen angefordert werden. Wir benötigen den vom Einsender und vom Patienten unterschriebenen Anforderungsbogen, der weiter unten als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Die durch die Unterschrift des Patienten dokumentierte Einwilligung zur genetischen Untersuchung ist zwingend erforderlich. Nur bei nicht einwilligungsfähigen Patienten (bewusstlos, beatmet) kann unter bestimmten Umständen auf die Patientenunterschrift verzichtet werden.
Laden Sie hier den Anforderungsbogen herunter.
Privatpatienten
Untersuchungen für Privatpatienten und Wahlleistungspatienten können bei entsprechender Indikation jederzeit und uneingeschränkt durchgeführt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt über die PVS Rhein-Ruhr für das Universitätsklinikum Essen.
Privatpatienten können sich alternativ zur Anforderung der Diagnostik über ihren behandelnde(n) Ärztin/Arzt in der Privat-Sprechstunde des Instituts vorstellen. Zu Terminvereinbarungen kontaktieren Sie bitte das Institutssekretariat.
Kassenpatienten
Prof. Dr. med. Siffert verfügt über eine persönliche Ermächtigung der KV Nordrhein zur Durchführung der Genuntersuchungen. Patienten sollen vorzugsweise über Ambulanzen mit Institutsermächtigung zugewiesen werden oder über Kollegen, die ebenfalls über eine persönliche Ermächtigung verfügen. Wir benötigen einen Überweisungsschein für Laboruntersuchungen. Ebenso werden Untersuchungen durchgeführt für Patienten, deren Leistungen vom UK Essen gemäß § 116b SGB abgerechnet werden können. Leistungen für Kassenpatienten anderer Krankenhäuser werden über das privatärztliche Verfahren abgerechnet.
Qualifizierter Ansprechpartner nach §7 GenDG mit Berechtigung zur
genetischen Beratung
Prof. Dr. med. Winfried Siffert
Telefon: 0201 723 - 3460 / 3470
winfried.siffert@uk-essen.de
Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Befundauskunft nur an die/den anfordernde(n) Ärztin/Arzt bzw. die anfordernde Klinik erfolgen darf.