Das gute Betreuungsverhältnis der Fakultät für Physik bietet den idealen Rahmen, um als Doktorandin oder Doktorand ein selbstständiges Forschungsvorhaben umzusetzen.

Anmeldung der Promotion vor Aufnahme der Forschungsarbeit

(Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät für Physik)

 

Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion:

  • einschlägiger Master (z. B. Physik/Energy Science für Dr. rer. nat. und Lehramt Physik für Dr. phil. nat.)
  • Note der Abschlussarbeit sowie Gesamtnote mindestens „gut“.

​Bitte alle erforderlichen Dokumente vorab digital als pdf-Dateien per E-Mail an die Promotionssachbearbeiterin
(sandra.knoblich@uni-due.de) senden!

In § 7 der Promotionsordnung finden Sie eine Liste mit allen Unterlagen, die Sie bei Frau Knoblich im Dekanat einreichen müssen. Frau Knoblich prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.

 

Einzureichende Dokumente (vor Beginn der Promotion)

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Antrag und Erklärungen auf Zulassung zum Promotionsverfahren (s. gültige Promotionsordnung)
  • Erklärung des Betreuers

Weiterhin selbstständig einzureichen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangszeugnis (Scans reichen aus!)
  • Masterurkunde, Bachelorurkunde, Masterzeugnis und Bachelorzeugnis (Originale müssen vorgelegt werden)
  • Äquivalenzbescheinigung des Akademischen Auslandsamtes (bei Abschlüssen im Ausland, wird von Frau Sandra Knoblich beantragt)

Nach Bewilligung des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie in die Doktorandenliste aufgenommen wurden.

Die Betreuungsvereinbarung bekommen Sie automatisch zusammen mit der Bewilligung Ihres Antrags auf Aufnahme in die Doktorandenliste.

Diese Betreuungsvereinbarung ist von Ihnen und Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin zu unterzeichnen und im unterschriebenen Original bei Frau Knoblich einzureichen.

Als Promotionsstudent:in einschreiben

Seit dem Wintersemester 2021/22 gibt es eine Einschreibepflicht für Promotionsstudenten:innen an der UDE. Für die Einschreibung verlangt das Einschreibewesen eine Bestätigung des Promotionsausschusses (Zulassungsschreiben).

Diese Bestätigung erhalten Sie automatisch nach erfolgter Aufnahme in die Doktorandenliste.

Drei Jahre sind vergangen und ich bin fertig und möchte meine Dissertation einreichen – Was muss ich tun?

Einzureichen sind folgende Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag und Erklärungen auf Zulassung zur Promotionsprüfung
  • Aktueller Lebenslauf (u. a. aktuelle Postanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Matrikelnummer)
  • Fünf Ausfertigungen der Dissertation in gebundener Form sowie fünf Kopien der im Zusammenhang mit der Promotion entstandenen Veröffentlichungen (wird alles bei Frau Knoblich abgegeben)
  • Eine elektronische Version der Dissertation (USB-Stick oder CD).
  • Eine Zusammenfassung der Dissertation in englischer und deutscher Sprache im Umfang von 1 Seite maximal.
  • Die Erklärungen 2c bis 2f aus § 9 der Promotionsordnung.
  • Der Nachweis 2g aus § 9 der Promotionsordnung (Nachweis der in der Qualifizierungsphase erbrachten Leistungen ist von der Betreuerin/dem Betreuer zu unterschreiben).

Mit Einreichung der Unterlagen kann der Name einer Zweitgutachterin/eines Zweitgutachters angegeben werden (schriftlich mit Kontaktdaten).

Der oder die Promotionsausschussvorsitzende prüft im Anschluss alle Unterlagen und bildet eine Prüfungskommission.

Die Doktorandin/der Doktorand erhält an die Postadresse einen schriftlichen Bescheid zur Zulassung.

Weiterer Ablauf des Verfahrens

Die Promotionssachbearbeiterin informiert die Promovierenden per E-Mail, sobald die Gutachten eingegangen sind (s. § 11 Abs. 4 Promotionsordnung).

Liegen alle Gutachten vor, kann der Termin seitens der Promovierenden mit der Prüfungskommission fixiert und der Promotionssachbearbeiterin per Email mitgeteilt werden.

Bitte beachten: Der Auslagezeitraum beträgt gem. § 11 Abs. 4 der gültigen Promotionsordnung 2 Wochen plus 1 Woche Einspruchsfrist für die Hochschullehrer/innen. Die Disputation kann erst nach diesem Zeitraum stattfinden.

Die Promotionssachbearbeiterin reserviert den Raum für die Disputation.

Nach Abschluss der Prüfung wird die von der Prüfungskommission angenommene Fassung der Dissertation in der Zentralbibliothek der UDE veröffentlicht.

Die Bescheinigung der Bibliothek über die Veröffentlichung der Dissertation muss bei der Übergabe der Urkunde bei der Promotionssachbearbeiterin vorliegen.

Die Promotionssachbearbeiterin informiert per E-Mail, sobald die Urkunde eingegangen ist. Sollte es nicht möglich sein, die Urkunde persönlich in Empfang zu nehmen, kann eine Vollmacht für eine ausgewählte Person eingesetzt werden.

Vorzeitige Beendigung des Promotionsvorhabens

Bei vorzeitiger Beendigung des Promotionsvorhabens bitten wir um schriftliche Mitteilung an die Promotionssachbearbeiterin
(sandra.knoblich@uni-due.de).

Download des Leitfadens (pdf)

Promotionsordnungen

Bitte beachten Sie, dass Sie die für Sie relevante Prüfungsordnung aussuchen

aktuell gültige Promotionsordnung

(gültig ab dem 19. Februar 2024)

Download (pdf)

auslaufende Promotionsordnung

(veröffentlicht am 19. Januar 2015)

Download (pdf)

ehemalige Promotionsordnung

(veröffentlicht am 15. August 2008)

Download (pdf)

Promotionsvorträge

Der einleitende Vortrag der Disputation ist hochschulöffentlich. Eine Übersicht ist unter dem folgenden Link zu finden.

Übersicht der Promotionsvorträge