BACHELOR POLITIKWISSENSCHAFT
Praktikum
Während des Studiums des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft ist eine berufspraktische Tätigkeit – ein berufsfeldbezogenes Praktikum – in Vollzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen zu absolvieren. Über diese berufspraktische Tätigkeit ist ein Praktikumsbericht zu erstellen (vgl. § 11 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft).
Mit der Absolvierung eines solchen berufsfeldbezogenen Praktikums sowie dem anschließenden Verfassen des Praktikumsberichts erwerben Studierende 7 ECTS-Credits (ohne Note).
Eine Aufteilung des Praktikums in mehrere Teilabschnitte sowie das Absolvieren eines Teilzeitpraktikums sind jeweils grundsätzlich nicht möglich. Ausschließlich beim Vorliegen eines persönlichen Härtefalls im Sinne von § 24 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft können durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf Grundlage eines begründeten Antrags Abweichungen gewährt werden, bei denen das Praktikum in Teilzeit absolviert oder in zwei dreiwöchige Teilabschnitte gegliedert werden kann. Über entsprechend begründete Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Die Absolvierung des Praktikums (inklusive: Praktikumsbericht, Versicherung an Eides stattliche über das selbstständige Verfassen des Praktikumsberichtes, Praktikumsbescheinigung oder Kopie des Praktikumszeugnisses) ist spätestens sechs Monate nach dessen Beendigung nachzuweisen. Ein absolviertes und derart nachgewiesenes Praktikum stellte eine Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit dar.
Dem Studienplan für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft gemäß ist eine Absolvierung des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zum Ende des vierten Fachsemesters vorgesehen. Den Studierenden steht jedoch die Möglichkeit offen, es zu einem anderen Zeitpunkt zu absolvieren.

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