Bewerbung: Kurz und Knapp
Das Bewerbungsverfahren in aller Kürze:
- Bewerbung jährlich zwischen dem 01. Juni und 15. Juli, Studienbeginn ab Oktober
- Voraussetzungen:
- BA-Abschluss oder gleichwertig
- mindestens 180 CP, 60 CP in der Politikwissenschaft
- Orts-NC: Mindestnote 2,59
- Deutsch- und Englischkenntnisse mind. B2
- Bewerbungsgespräche Anfang August (üblicherweise per Videokonferenz-Tool)
Bewerbungsfristen
Das Online-Portal zur Bewerbung auf einen Studienplatz im Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik für den Studienbeginn zum kommenden Wintersemester ist ab dem 1. Juni verfügbar und unter dem folgenden Link zu erreichen:
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im weiteren Auswahl- und Zulassungsverfahren berücksichtigt werden können.
Der Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist durch einen Orts-NC beschränkt. Die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren werden durch eine Zulassungsordnung geregelt.
Zulassungsvoraussetzungen & Sprachkenntnisse
- BA, Diplom, Magister, Lehramtsstudium mit mind. 180 CP und Note 2,59
- 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft, davon 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt.
- Sprachkenntnisse Deutsch und Englisch B2
Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen Studiengangs (im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints), der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich der Politikwissenschaft führt und an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes absolviert wird. Sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetz besteht, ist auch ein einschlägiger Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes möglich.
Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Zusätzlich wird der Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft sowie davon zusammen 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt. Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.
Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist in der Regel erforderlich, dass mindestens 150 Creditpoints erbracht wurden; die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen. Diese Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.
Voraussetzung für die Zulassung ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Juli 2012, sowie ggf. das erfolgreiche Absolvieren des Zulassungs- und Auswahlverfahrens, geregelt durch die Ordnung für die Zulassung und das Auswahlverfahren im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik“ (Zulassungsordnung) an der Universität Duisburg-Essen vom 18. Juli 2013.
Sprachkenntnisse
Sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse werden erwartet. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, oder die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen Englischkenntnisse gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework, CEF) oder gleichwertige Englischkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen (bspw. über TOEFL, oder Cambridge Certificates, etc.). Eine Aufstellung über die verschiedenen Anforderungsniveaus finden Sie hier.
Sofern Sie innerhalb Ihrer schulischen Ausbildung Englisch bis zur 12. Klasse durchgehend belegt und mit mindestens ausreichend (5 Punkte) abgeschlossen haben gilt auch dies als Nachweis für Kenntnisse auf B2 Niveau.
Hinweis für Studierende aus dem Ausland
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch. Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) bestehen. Hinweise zu den DSH Prüfungen finden Sie hier.
Wir unterscheiden zwischen drei Bewerbergruppen.
- Bildungsinländer (unabhängig von der Nationalität): Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine deutsche Schule besucht haben oder Ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer". Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber.
- Für Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und für Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Studienbewerber.
- Wenn Sie als Bürger eines Staates außerhalb der EU über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, dann müssen Sie sich vor Ende der Bewerbungsfrist beim Akademischen Auslandsamt online oder mit dem „Antrag auf Zulassung" bewerben.
Verfahrensablauf & Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab.
- Online-Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen hochladen
- (eventuell) Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Die Gespräche finden Anfang August über den Videokonferenzdienst Zoom statt.
- Zu- oder Absage des Studienplatzes
Verfahrensablauf und einzureichende Unterlagen
Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab.
- Online-Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen hochladen
- (eventuell) Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Die Gespräche finden Anfang August über den Videokonferenzdienst Zoom statt.
- Zu- oder Absage des Studienplatzes
Soweit nicht anders beschrieben, sind folgende Unterlagen online einzureichen:
- Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen (Kopien von Zeugnissen, des Transcript of Records/Notenspiegels und von Urkunden in deutscher oder englischer Sprache)
- tabellarischer Lebenslauf
- schriftliche Ausführungen zum speziellen Interesse am gewählten Master-Studiengang und der besonderen Eignung hierfür (maximal zwei Seiten)
- Titel und Gliederung der (Bachelor-)Abschlussarbeit
- ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in für das Master-Studiengang relevanten Bereichen (Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
Hinweis: Eine postalische Einreichung und damit die Zusendung beglaubigter Kopien ist nicht nötig.
Auswahlverfahren
Erfüllen mehr Bewerberinnen oder Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Abschluss- bzw. vorläufigen Durchschnittsnote und dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs. Im Auswahlgespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber Gelegenheit gegeben, ihre bzw. seine besondere Eignung und Motivation für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf mündlich darzulegen und zu begründen.
Wichtig: Die Anzahl der Gespräche ist dabei auf die dreifache Anzahl der zuvor durch Rechtsverordnung festgesetzten Zulassungszahlen für das jeweilige Wintersemester begrenzt. Bei einer Kapazität von 25 Plätzen würde dies einer Anzahl von 75 Gesprächen entsprechen. Die Einladung zu diesen Gesprächen erfolgt nur nach dem Grad der Qualifikation, d. h. der (vorläufigen) Durchschnittsnote. Die Gespräche werden weitgehend im Zeitraum vom 5. bis 9. August 2024 über einen Videokonferenzdienst stattfinden; zusätzlich werden einige Online-Gespräche auch für den 24./25. Juli 2024 terminiert werden.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern soll im Gespräch dargelegt werden:
- die begründete Entscheidung, den Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik studieren zu wollen sowie die Wege der Entscheidungsfindung;
- die eigene Vorbereitung auf das Masterstudium durch ihre bzw. seine Wahl bestimmter Module und/oder durch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse;
- die Eignung für ein Studium durch besondere außeruniversitäre Interessen und Aktivitäten und/oder durch berufliche oder berufsähnliche Tätigkeiten;
- Vorstellungen vom Berufsfeld auf das der Master vorbereiten soll, insbesondere für die wissenschaftliche und die praktische Arbeit im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit;
- Kenntnisse aktueller fachlicher und gesellschaftlicher Diskussionen die für den Master relevant sind;
- Eignung und Motivation für das gewählte Studium und für den angestrebten Beruf wichtig erscheinende Merkmale und Fähigkeiten.
Das Gesamtergebnis ist die Summe aus der mit 60% gewichteten Abschluss- bzw. vorläufigen Durchschnittsnote, sowie dem Ergebnis des Auswahlgesprächs das zu 40% gewichtet wird.
Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung
Die Beratung ist vertraulich, ergebnisoffen und nicht rechtsverbindlich. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Studierende, Studieninteressierte, die aufgrund der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung Unterstützung im Studium benötigen. Ansprechperson, Beratungszeiten und aktuelle Informationen rund um das Thema Behinderung und Studium finden Sie hier.
Zur Fachstudienberatung
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachstudienberater.