Qualitätssicherung Studium und Lehre
Als systemakkreditierte Hochschule ist die Universität Duisburg-Essen (UDE) eigenverantwortlich für die Qualität ihrer Studiengänge und trifft selbstständig (Re-)Akkreditierungsentscheidungen. Grundsätzlich nehmen alle bestehenden Fach- und Lehramtsstudiengänge an der hochschulinternen Qualitätssicherung teil, und auch neue Fachstudiengänge werden intern akkreditiert.
Weiterbildungsstudiengänge, Kooperationsstudiengänge, bei denen eine Programmakkreditierung durch die Kooperationspartner vereinbart wurde, sowie die Neueinrichtung von Lehramtsstudiengängen unterliegen jedoch weiterhin der externen Programmakkreditierung. Informationen zum Verfahren der Programmakkreditierung an der UDE finden Sie hier.
Einrichtung, (Re-)Akkreditierung und Änderung von Studiengängen an der UDE
Die Einführung neuer Fachstudiengänge erfolgt in einem strukturierten Prozess, der die Phasen Einrichtung und Akkreditierung umfasst. Die Initiative kann von Fakultäten, dem Rektorat oder externen Impulsen ausgehen. Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.1 des QM-Handbuchs.
Bestehende Fach- und Lehramtsstudiengänge werden alle acht Jahre im Rahmen der hochschulinternen Qualitätssicherung reakkreditiert. Dieser Prozess erfolgt gemäß dem Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan). Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.3 des QM-Handbuchs.
Änderungen an Fach- und Lehramtsstudiengängen spiegeln die kontinuierliche Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre wider. Die Fakultäten sind für die Weiterentwicklung verantwortlich und erhalten Unterstützung von verschiedenen Service- und Verwaltungseinheiten bei der Planung und Umsetzung. Das Vorgehen richtet sich danach, ob die Änderungen den Akkreditierungsstatus beeinflussen. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 5.4 des QM-Handbuchs.
Die für Ihre Fakultät zuständigen Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL koordinieren die Verfahren und stehen bei Fragen als erste Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungs-Beiräte
Bei der internen Akkreditierung von Studiengängen wird die in den Fakultäten und der Universitätsverwaltung vorhandene Expertise ergänzt durch eine externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungs-Beiräte. Diese bewerten unabhängig und fachlich die jeweiligen Studiengänge unter besonderer Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Die Einbeziehung externer Expertise durch Akkreditierungs-Beiräte ist obligatorisch bei der Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs sowie bei der Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs durchzuführen. Sie kann ebenfalls bei akkreditierungsrelevanten Änderungen eines Studiengangs erfolgen. Die Grundlage für die Arbeit der Akkreditierungs-Beiräte findet sich in der QM-Ordnung und im QM-Handbuch.
Wichtige Dokumente zur Arbeit mit den Akkreditierungs-Beiräten sind im Folgenden verlinkt:
- Handreichung für Fakultäten inkl. Hinweisen zur Auswahl von Beiratsmitgliedern
- Handreichung für Beiratsmitglieder
- Präsentation für das Briefing der Beiratsmitglieder
- Rechnungsvorlage
- Musteranfrage/Textbaustein stud. Beiratsmitglied
- Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung (folgt)
Wenn im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei umfangreichen Änderungen eines bestehenden Studiengangs keine Begutachtung durch den bestehenden Akkreditierungs-Beirat möglich ist oder der Beirat nicht außerhalb seines regulären Tagungszyklus einberufen werden kann bzw. soll, wird die externe Begutachtung durch ein vom ZHQE begleitetes Verfahren durchgeführt. Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 6.3.5 des QM-Handbuchs.