FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Infos zum Fach Soziologie und Aufbau des Studiums
- Bewerbungsverfahren und Anrechnung von Leistungen
- Studienfinanzierung
- Wohnen und Leben
- Nachrücker*innen
- Klausuren und weitere Prüfungen
- Studienplan: Kurse und Voraussetzungen
- Anrechnung
- Universität allgemein
- Besondere Lebensumstände
- Bewerbung zum Master-Studium
- Prüfungsausschüsse
- Abkürzungen
Infos zum Fach Soziologie und Aufbau des Studiums
Ich interessiere mich für ein Soziologie-Studium. Was kann ich tun, um genaueres zu erfahren?
Jährlich, meist im Februar, findet ein UniInfoTag für interessierte OberstufenschülerInnen statt. Sowohl am Campus Essen als auch am Campus Duisburg finden Infoveranstaltungen der Soziologie statt. Informationen zum Studiengang, Flyer und Modulhandbuch finden sich auf den Seiten des Instituts – unter Studiengänge. Gern können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin mit der Studienberatung ausmachen. Ebenso ist es möglich, sich in die Vorlesungen hineinzusetzen – entweder regelmäßig im Rahmen eines Schülerstudiums als auch „einfach so zum Schnuppern“. Die Vorlesungstermine finden sich unter lsf.uni-due.de bei „Gesellschaftswissenschaften“. Bitte beachten Sie, dass Sie an Vorlesungen unangemeldet teilnehmen können, nicht jedoch an Seminaren, Übungen und Tutorien.
Ich möchte Soziale Arbeit studieren, aber der NC ist zu hoch. Ist Soziologie eine Alternative?
Ein Soziologie-Studium ist kein sozialpädagogischer Studiengang, d.h. Sie werden nicht dazu ausgebildet, später direkt „am Menschen“ zu arbeiten. In der Regel sind die Berufsfelder der sozialen Arbeit für Soziologie-AbsolventInnen nicht offen, obwohl es natürlich einige Grenzfälle gibt.
Ich interessiere mich für Soziologie, möchte aber noch ein weiteres Fach studieren. Geht das?
An der Universität Duisburg-Essen ist der BA Soziologie ein Ein-Fach-Bachelor, d.h. Sie können parallel keinen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang studieren. Zudem ist der BA Soziologie bereits als Vollzeitstudiengang angelegt. Im ersten Studienjahr gibt es allerdings einige politikwissenschaftliche Veranstaltungen, die besucht werden müssen. Außerdem werden ca. 12 Credits in Ergänzungskursen (Sprachkurse, Schlüsselqualifikationen, studium liberale) vergeben.
Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?
Im BA Soziologie und MA Soziologie liegen die Veranstaltungen der ersten vier Fachsemester meistens so, dass Sie die Kurse beider Studienjahre ohne zeitliche Überschneidungen parallel besuchen können. Dadurch können Sie den Besuch einer Veranstaltung verschieben oder vorziehen. Um Prüfungen des 5. und 6. Fachsemesters im BA Soziologie zu absolvieren, müssen Sie das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Jedoch werden im BA Soziologie die Veranstaltungen turnusmäßig angeboten (Sommerveranstaltungen/Winterveranstaltungen).
Was ist der Ergänzungsbereich? Was sind E-Kurse?
Der Ergänzungsbereich dient dazu, Bachelor-Studierenden einen Blick über den Tellerrand des eigenen Fachs hinaus zu ermöglichen. Im Ergänzungsbereich 1 können Schlüsselqualifikationen und Sprachkenntnisse erworben werden. Im Ergänzungsbereich 3 (Studium Liberale) werden Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen besucht. Studierende den Masterstudiengängen können die Veranstaltungen des Ergänzungsbereichs ebenfalls als freiwillige Zusatzveranstaltung belegen.
Wie viele E-Kurse muss ich machen und wann?
Der E2-Bereich wird institutsintern abgedeckt. Diese Veranstaltung („Einführung in das Studium und die Arbeitstechniken der Soziologie“) sollten Sie dringend zum Studienbeginn, spätestens im dritten Fachsemester besuchen. Auskunft hierzu erteilt die Mentoring-Beauftragte des Instituts für Soziologie.
Die E1- und E3-Kurse sind unterschiedlich kreditiert. Schauen Sie dazu ins Online-Vorlesungsverzeichnis unter „Ergänzungsbereich für BA- und MA-Studierende“. Die Anmeldung erfolgt über das LSF, die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Dieses steht auch für Nachfragen zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Anmeldezeiten sich nicht mit denen des Instituts decken, sondern häufig früher sind (besonders für Sprachkurse).
Wir empfehlen dringend, dass Sie den E-Bereich früh absolvieren und nicht bis zum letztmöglichen Semester warten. Nicht immer wird es möglich sein, dass Sie Ihre Wunschveranstaltung belegen. Im neuen Studienverlaufsplan sind die Veranstaltungen zwar spät aufgeführt, besucht werden können diese aber bereits ab dem 1. Fachsemester.
Sind die Kurse des Ergänzungsbereichs benotet?
Für den Ergänzungsbereich (E-Kurse oder E-Module) ist das Institut für Optionale Studien (IOS) zuständig. Die Prüfungsergebnisse der E-Bereichs-Kurse fließen nicht in die Gesamtnote des BA-Studiums ein und werden auch nicht im Zeugnis aufgeführt. Eventuelle Noten können Sie sich allerdings ggf. von den Dozierenden gesondert dokumentieren lassen.
Kann ich während meines Soziologiestudiums ein oder mehrere Semester im Ausland studieren?
Wenn Sie im BA Soziologie oder unseren Masterprogrammen studieren, haben Sie die Möglichkeit, mit ERASMUS ins Ausland zu gehen. Hier können Sie selbst entscheiden, ob Sie für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen möchten. Informationen hierzu erhalten Sie insbesondere in der Sprechstunde der Auslandskoordinatorin am Institut für Soziologie. Vorab können Sie sich schon einmal auf der Internationales-Website des Instituts für Soziologie oder beim Akademischen Auslandsamt der UDE informieren.
Wenn Sie an einer Universität im Ausland studieren möchten, mit der das Institut für Soziologie kein Kooperationsabkommen unterhält, so ist dies eventuell als sogenannter Free Mover möglich. Dies hängt von den Bestimmungen der Gasthochschule ab. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Falle Studiengebühren an der Gasthochschule anfallen können. Hinsichtlich möglicher Finanzierungsoptionen können Sie sich von der Auslandskoordinatorin des Instituts beraten lassen. Auch ein Aufenthalt an einer Nicht-Partnerhochschule sollte gut mit der Auslandskoordinatorin abgesprochen sein.
Wenn Sie im BA Globale und Transnationale Soziologie studieren, ist ein einjähriger (2 Semester) Auslandsaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten obligatorisch und in den Studienverlaufsplan des dritten Studienjahres integriert. Sie müssen dieses Auslandsjahr absolvieren, um den Studiengang erfolgreich abschließen zu können.
Was muss ich beachten, wenn ich das Pflichtpraktikum absolviere?
Um das Pflichtpraktikum angerechnet zu bekommen, müssen Sie an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben sein. Der Praktikumsplatz muss zudem mit der Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden. Weitere Informationen zum Praktikum finden sich hier.
Was sind Kolloquien?
Der Besuch eines begleitenden Kolloquiums ist Pflicht und gehört zum Abschlussmodul, also zur Abschlussarbeit. Sie besuchen ein Kolloquium in der Regel regelmäßig während der Vorlesungszeit, es kann aber auch Kolloquien im Rahmen der Sprechstunden geben. Welches Kolloquium Sie besuchen müssen, hängt von Ihren GutachterInnen/ThemenstellerInnen der Abschlussarbeit ab. Melden Sie sich VOR Beginn der Vorlesungszeit frühzeitig bei Ihren möglichen GutachterInnen/ThemenstellerInnen und besprechen Sie den Kolloquiumsbesuch. In welcher Form das Kolloquium stattfindet, entscheiden die GutachterInnen/ThemenstellerInnen. Nicht alle Kolloquien werden hier im LSF angezeigt, es werden von allen GutachterInnen/ThemenstellerInnen Kolloquien angeboten, fragen Sie nach!
Bewerbungsverfahren und Anrechnung von Leistungen
Wie kann ich mich für den Bachelorstudiengang Soziologie bewerben?
Die Zulassung zum Bachelorstudium erfolgt zentral durch das Einschreibewesen. Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal, dort erfahren Sie anschließend auch ob sie einen Studienplatz bekommen haben. Die Bachelorstudiengänge können immer nur im Wintersemester begonnen werden, der Bewerbungsschluss ist in der Regel der 15. Juli eines Jahres.
Wie kann ich den MA Soziologie studieren?
Voraussetzung für die Aufnahme im Masterstudiengang Soziologie ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem soziologischen/sozialwissenschaftlichen Studiengang oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen. In der Regel gilt als Zulassungsvoraussetzung eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser. Je nach weiterer Eignung kann von dieser Regel abgewichen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master finden sich hier. Unter diesem Link finden Sie zudem eine Liste der erforderlichen Dokumente für die Äquivalenzprüfung.
Sollte der Erststudiengang kein reiner soziologischer Studiengang gewesen sein, müssen mindestens die Hälfte der Kurse bzw. Credits soziologisch verortet sein.
Wie bewerbe ich mich für den Master Survey Methodology?
Eine Bewerbung zum MA Survey Methodology ist immer zum Wintersemester bis zum 31. August möglich. Notwendige Unterlagen sind das Bewerbungsformular, Lebenslauf, Abiturzeugnis und ein Nachweis über die entsprechenden Englischkenntnisse. Falls Sie ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität als der Uni Duisburg-Essen erlangt haben, senden Sie bitte auch Auszüge aus Ihrem Modulhandbuch mit, aus denen Ihre Vorkenntnisse im Bereich Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschungen hervorgehen. Informationen und Vorlagen finden sich hier.
Wie hoch ist der NC für die soziologischen Studiengänge?
Der Numerus Clausus berechnet sich für jedes Bewerbungsjahr neu aus dem Notendurchschnitt der zugelassenen Bewerber*innen.
Was mache ich, wenn ich im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten habe?
Wenden Sie sich am besten direkt an die Studienberatung. Das ist wichtig, damit Sie zu den Orientierungsveranstaltungen eingeladen werden, die zu Semesterbeginn angeboten werden. Falls Sie innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn nachrücken, wenden Sie sich bitte noch vor dem Einschreibetermin an die Lehrplanung, damit Sie ggf. bereits im Startsemester in den entsprechenden Seminaren angemeldet werden können. Sollten Sie sehr spät (im Dezember oder Januar) Ihre Zulassung erhalten, wenden Sie sich ebenfalls an die Studienberatung, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen. In der Regel ist eine Teilnahme an Prüfungen dann nicht mehr sinnvoll.
Wo kann ich mir Leistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen?
Leistungen können beim Prüfungsausschuss angerechnet werden. Wenn Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester anstreben, können Sie sich vor der Bewerbung an die Studienberatung wenden. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Fristen. Die Bewerbungsunterlagen müssen fertig ausgefüllt spätestens am 15. Januar bzw. 15. Juli beim Prüfungsamt eingereicht worden sein.
Ansonsten warten Sie bitte bis nach der Einschreibung, bevor Sie sich Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Alle Informationen zum Verfahren finden sie auf der Seite des Studiengangs BA Soziologie.
Kann ich mir ein Praktikum anrechnen lassen?
Da das Praktikum berufsfeldbezogen sein muss, können Praktika aus anderen Studienfächern in der Regel nicht angerechnet werden. Ebenfalls kann kein Praktikum aus der Zeit vor dem Studium anerkannt werden.
Wie kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist jeweils zum Sommer und zum Winter möglich. Zunächst reichen Sie alle Unterlagen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie einen Antrag auf Einstufung bis spätestens 15. Januar bzw. 15. Juli beim Prüfungsamt ein, damit der Prüfungsausschuss Sie in das passende Semester einstufen kann. Nach Erteilung des Einstufungsbescheids müssen alle Unterlagen, auch der Einstufungsbescheid des Prüfungsamtes, bis zum 15. März bzw. bis zum 15. September des laufenden Jahres beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Nähere Infos finden Sie hier.
Studienfinanzierung
Kann ich mein Studium durch ein Stipendium finanzieren?
Es gibt vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Sie sind nicht zwingend zu schlecht, zu reich, zu wenig politisch engagiert – für jede Stiftung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Die UDE vergibt das UDE-Stipendium und weitere Stipendien (die ggf. Einmalzahlungen oder Kurzzeitförderung umfassen), welche auf Vorschlag der Fakultät an besonders geeignete Studierende vergeben werden. Umfangreiche Infos zu den Begabtenförderungswerken und ihren Stipendien finden sich auf den folgenden Websites:
- Informationen und AnsprechpartnerInnen an der Universität Duisburg-Essen
- Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Begabtenförderung im Hochschulbereich
Stipendien-Suchmaschinen wie Stipendienlotse.de und mystipendium.de geben ebenfalls einen guten Überblick.
Bekomme ich BAföG? Wie kann ich das beantragen?
Bitte informieren Sie sich beim BaföG-Amt und ggf. bei der ASTA Sozialberatung.
Kann ich einem Nebenjob nachgehen?
Generell ja. Jedoch sind sowohl die Bachelor- als auch die Masterstudiengänge des Instituts als Vollzeitstudiengänge konzipiert. Das bedeutet, der Umfang des Stoffes ist so ausgelegt, dass dafür pro Woche 40 Stunden aufgebracht werden müssen. Lehrveranstaltungen können montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr angeboten werden, einzelne Veranstaltungen auch als Blocktermine am Wochenende. Auf Arbeitszeiten kann bei der Vergabe von Seminarplätzen leider keine Rücksicht genommen werden. Das Studium sollte Ihre erste Priorität sein. Der Nebenjob muss sich dem jeweiligen Wochenplan flexibel anpassen.
Unterschiede gibt es auch, je nachdem, ob Sie BAföG beziehen, noch über Ihre Eltern oder studentisch versichert sind. Bitte informieren Sie sich beim Studierendenwerk.
Wohnen und Leben
In welcher der beiden Städte werden die soziologischen Studiengänge angeboten? Muss ich hin und her fahren?
Die Veranstaltungen des BA Soziologie, BA Globale und Transnationale Soziologie, MA Soziologie und MA Survey Methodology werden ausschließlich am Campus Duisburg angeboten. Für die Kurse im Ergänzungsbereich ist es möglich, dass diese auch am Campus Essen statt finden. Zwischen den beiden Standorten fährt stündlich ein Pendelbus, der für Studierende kostenlos ist. Die Veranstaltungen des Lehramtsstudiengangs Sozialwissenschaft finden in Essen statt.
Wo liegt die Uni in Duisburg?
Der Standort der UDE in Duisburg liegt etwa 20 Minuten Fußweg vom Bahnhof in der Nähe der Autobahnen A40 und A3 und gegenüber vom Zoo. Der Duisburger Campus ist nicht sehr groß, es gibt viele Bäume und einen interessanten Mix von alten Ziegelbauten, Nachkriegs- und moderner Architektur. Der Campus Duisburg ist durch mehrere Busse und eine Straßenbahnline an den Hauptbahnhof angebunden. Zudem pendelt ein Bus zwischen den Universitätsstandorten in Duisburg und Essen, dessen Nutzung für Studierende kostenfrei ist.
Kann ich auch in Essen wohnen?
Die UDE ist eine Pendleruniversität, d.h. viele Studierende wohnen nicht in den Universitätsstädten, sondern pendeln von ihren Heimatorten zur Uni. Aufgrund der guten Vernetzung der Städte durch den öffentlichen Personennahverkehr ist dies unproblematisch.
Bietet die Universität eine Kinderbetreuung an?
Für studierende Eltern gibt es am Campus zahlreiche Möglichkeiten, ihre Kinder während des Studiums betreuen zu lassen. Kita Campino betreut Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. Die Kita ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Eltern-Service-Büro bietet eine flexible Kurzzeitbetreuung für Studierende an. Es soll helfen, Betreuungslücken insbesondere am Nachmittag oder abends zu schließen, die durch Veranstaltungen an der UDE entstehen. Zudem gibt es Kinderbetreuungsangebote der Stadt Duisburg.
Nachrücker*innen
Was mache ich, wenn ich im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten habe?
Wenden Sie sich am besten direkt an die Studienberatung . Falls Sie innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn nachrücken, wenden Sie sich zudem bereits vor dem Einschreibetermin an die Lehrplanung, damit Sie ggf. bereits im Startsemester in den entsprechenden Seminaren angemeldet werden können. Sollten Sie spät im Sommer, aber noch vor den Projektwochen zum Studienstart eine Zulassung bekommen, kommen Sie auf jeden Fall auch dorthin, damit Sie die Orientierungsveranstaltungen nicht verpassen. In der Regel gibt es einen weiteren Orientierungstag für NachrückerInnen im November.
Sollten Sie sehr spät (im Dezember oder Januar) Ihre Zulassung erhalten, wenden Sie sich direkt an die Studienberatung, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen. In der Regel ist eine Teilnahme an Prüfungen dann nicht mehr sinnvoll.
Klausuren und weitere Prüfungen
Wann finden die Klausuren statt?
Die Klausuren finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt, sowie in den letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit und der ersten Semesterwoche im Folgesemester.
Wie und wann melde ich mich für Klausuren an?
Die Klausurenanmeldung erfolgt über das LSF. Informationen zu den Anmeldefristen erhalten sie per E-Mail oder auf der Website des Instituts für Soziologie. Die Anmeldefristen sind früh – meistens im Mai bzw. November für die Prüfungen am Semesterende.
Kann ich bei Klausuren zwischen dem ersten und dem zweiten Klausurtermin eines Semesters frei wählen?
Ja. Die Anmeldefristen zu den jeweiligen Klausurphasen werden Ihnen per Mail und auf unseren Internetseiten mitgeteilt.
Kann ich Hausarbeiten ohne Erstversuch zum "Nachschreibe"termin abgeben? Kann ich mündliche Prüfung auch zum zweiten Prüfungstermin erstmalig antreten?
/In Bearbeitung/. Beachten Sie zwischenzeitlich bitte die Hinweise in den Informationsmails.
Darf ich bereits geschriebene Hausarbeitentexte in weiteren Prüfungsleistungen verwenden?
Bei jedem Versuch zum Bestehen einer der Prüfungsleistungen ‚Hausarbeit‘ und ‚schriftlicher Projektbericht‘ ist jeweils ein neues Thema zu bearbeiten. Themengleiche Überarbeitungen von nicht bestandenen Hausarbeiten bzw. schriftlichen Projektberichten aus vorherigen Versuchen sind nicht zulässig. Bestandene Hausarbeiten können Sie ggf. z.B. in Ihrer BA-Arbeit zitieren, aber nicht in großem Umfang übernehmen. Da Sie hier schnell in den Bereich des Plagiierens hineinrutschen können, wenden Sie sich, so Sie ein Eigenzitat planen, auf jeden Fall zunächst an Ihre BetreuerIn bzw. Ihren Betreuer.
Wie oft darf ich Klausuren/Prüfungen wiederholen?
Insgesamt haben Sie drei Versuche eine Klausur/Prüfung/Modulprüfung zu bestehen, bevor eine Zwangsexmatrikulation erfolgt. Wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist, ist dies bei einem neuen Studium grundsätzlich anzugeben und kann zum Ausschluss von ähnlichen Studiengängen führen.
Wie kann ich meine geschriebenen Klausuren einsehen?
Die Klausureinsicht wird bei den Lehrenden unterschiedlich organisiert. In der Regel werden die Lehrenden Sie darüber informieren, wie die Klausureinsicht abläuft – entweder in den Veranstaltungen selbst oder über den Handapparat, Moodle etc. Schauen Sie außerdem auf den jeweiligen Homepages nach, ob eine Anmeldung für die Einsicht erfolgen muss und wann.
Wie und wo melde ich meine Bachelor-Arbeit an?
Bitte drucken Sie sich selbstständig einen Notenspiegel aus HISinOne (Notenspiegel mit allen Leistungen) aus und gehen damit zum/zur Erstprüfenden. Der/die Erstprüfende füllt das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit elektronisch aus und sendet es per Email an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Der Bereich Prüfungswesen errechnet den Abgabetermin der Abschlussarbeit und sendet per Email eine Mitteilung über den Abgabetermin der Arbeit an den Hochschul-Account des/der Studierenden. Der/die Studierende reicht vor Ablauf des Abgabetermins drei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit beim Prüfungswesen (Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten), sowie eine elektronische Version ein. Die BA-Arbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung im Studium sein - üblicherweise ist sie das allerdings.
Wer darf meine BA-Arbeiten betreuen?
In der Regel müssen Sie sich an eineN ProfessorIn (oder PD) wenden, wenn Sie eine BA Arbeit schreiben möchten, einE wissenschaftlicheR MitarbneiterIn wird der/die ZweitgutachterIn. Der/die ProfessorIn ist dann der/die ErstgutachterIn und somit der/die ThemenstellerIn des BA Arbeitthemas. Kümmern Sie sich frühzeitig um mögliche GutachterInnen, Sie werden auch in der Themenfindung unterstützt und vor der Anmeldung der BA Arbeit beraten, dieser Prozess benötigt Zeit.
Es ist nicht möglich den Besuch des Kolloquiums abzuleisten und verbuchen zu lassen und dann erst eineN PrüferIn für die Abschlussarbeit zu suchen. Zu Kolloquien können Sie sich NICHT über das LSF anmelden. Eine Anmeldung erfolgt immer über die Lehrenden.
Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
/In Bearbeitung/. Beachten Sie zwischenzeitlich bitte die Hinweise zu 'Einreichung von Attesten' auf den Seiten des Bereichs Prüfungswesen.
Was tue ich, wenn ich für eine Hausarbeit/mündliche Prüfung angemeldet, aber krank bin?
Wenn Sie am Tag einer mündlichen Prüfung krank sind, können Sie ebenfalls eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Informieren Sie die PrüferInnen und legen Sie Ihr Attest dem Prüfungsamt sowie den Prüfenden (in Kopie) vor. Ein ärztliches Attest verlängert NICHT die Bearbeitungszeit von Haus- und Abschlussarbeiten. Sie können dem Prüfungsamt Ihr Attest vorlegen und von der Prüfungsleistung zurücktreten. In diesem Fall können Sie ggf. die Hausarbeit mit neuem Thema zum Zweitversuch anmelden. Wenn absehbar wird, dass Sie Ihre Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben können, wenden Sie sich an die Lehrenden, um das sinnvollste Vorgehen abzusprechen.
Ist es möglich, die Abgabefrist für Hausarbeiten zu verlängern?
Im Krankheitsfall können Sie durch Einreichen eines Attests, im Bereich Prüfungswesen, von der Prüfung zurücktreten. Eine Verlängerung der Schreibzeit/Bearbeitungszeit ist nicht vorgesehen. Siehe auch: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_soziologie_startseite.php?tab_51354=Publikationen
Studienplan: Kurse und Voraussetzungen
Kann ich auch Prüfungen machen/Veranstaltungen besuchen, die einem anderen Fachsemester zugeordnet sind?
Die Veranstaltungen der ersten vier Fachsemester sind in der Regel überschneidungsfrei, d.h. Sie können Kurse des 1. und 3. Fachsemesters und des 2. und 4. Fachsemesters parallel besuchen, wenn Sie z.B. eine Veranstaltung geschoben haben oder vorziehen wollen. Um Veranstaltungen des 5. und 6. Fachsemesters zu besuchen, müssen Sie das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. In den MA-Studiengängen gibt es keine Modulvoraussetzungen.
Gibt es Modulvoraussetzungen? (‚Fünftsemesterregelung‘)
Um Veranstaltungen des 5. und 6. Fachsemesters zu besuchen, müssen Sie das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Das heißt, die Module des letzten Studienjahres (9, 10 und 11 sowie die BA-Arbeit) können nur belegt und mit Prüfung abgeschlossen werden, wenn die Grundlagen-Prüfungen bestanden worden sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die E1- und E3-Kurse. Sie müssen weder alle E1-Credits gesammelt haben, um Prüfungen im fünften und sechsten Semester abzulegen, noch müssen Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben, um E3-Credits zu sammeln. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Veranstaltungsplanung haben, besuchen Sie am besten die Studienberatung. In den MA-Studiengängen gibt es keine Modulvoraussetzungen.
Wie viele E-Kurse muss ich machen und wann?
Der E2-Bereich wird institutsintern abgedeckt, diese Veranstaltung („Einführung in das Studium und die Arbeitstechniken der Soziologie“) sollten Sie dringend zum Studienbeginn, spätestens im dritten Fachsemester besuchen. Für späte NachrückerInnen findet in der Regel ein Sommerkurs im 2. Fachsemester statt. Auskunft hierzu erteilt die Mentoring-Beauftragte.
Die E1- und E3-Kurse sind unterschiedlich kreditiert. Schauen Sie dazu ins Online-Vorlesungsverzeichnis unter „Ergänzungsbereich für BA- und MA-Studierende“. Die Anmeldung erfolgt über das LSF, die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Dieses steht auch für Nachfragen zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Anmeldezeiten sich nicht mit denen des Instituts decken, sondern häufig früher sind (besonders für Sprachkurse).
Wir empfehlen dringend, dass Sie den E-Bereich früh absolvieren und nicht bis zum letztmöglichen Semester warten. Nicht immer wird es möglich sein, dass Sie Ihre Wunschveranstaltung belegen.
An wen wende ich mich, wenn es um Kurse aus dem Ergänzungsbereich geht? Sind die Kurse benotet?
Für den Ergänzungsbereich (E-Kurse oder E-Module) ist das Institut für Optionale Studien (IOS) zuständig. Die Prüfungsergebnisse der E-Bereichs-Kurse fließen nicht in die Gesamtnote des BA-Studiums ein und werden auch nicht im Zeugnis aufgeführt. Eventuelle Noten können Sie sich allerdings ggf. von den Dozierenden gesondert dokumentieren lassen.
Anrechnung von Leistungen/Hochschulwechsel
Wo kann ich mir Leistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen?
Leistungen können beim Prüfungsausschuss angerechnet lassen werden, jedoch nicht vor Studienbeginn an der Universität Duisburg-Essen, es sei denn, es wird eine Einstufung in ein höheres Fachsemester angestrebt. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen koordiniert Frau Lucia Bonikowski. Bitte legen Sie die anzurechnenden Unterlagen in Original und Kopie vor.
Kann ich mir ein Praktikum anrechnen lassen?
Da das Praktikum berufsfeldbezogen sein muss, können Praktika aus anderen Studiengängen in der Regel nicht angerechnet werden. Ebenfalls kann kein Praktikum aus der Zeit vor dem Studium anerkannt werden.
Wie kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist jeweils zum Sommer und zum Winter möglich. Alle Unterlagen, auch der Einstufungsbescheid des Prüfungsamtes, müssen bis zum 15. März bzw. bis zum 15. September beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Die Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zur Prüfung bis spätestens Ende Februar bzw. Ende August vorzulegen. Dazu reichen Sie Ihre Unterlagen sowie einen Antrag auf Einstufung bei der Studienberatung ein. Nähere Infos finden Sie hier.
Universität allgemein
Wie melde ich mich für das nächste Semester zurück?
Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist. Über die Rückmeldefrist können Sie sich hier informieren Die Rückmeldung ist entweder online oder per Überweisungsträger möglich, der an den SB-Stationen in der Universität ausgedruckt werden kann. Wenn Sie nicht rückgemeldet sind, können Sie sich nicht zu Prüfungen anmelden und keine Veranstaltungen belegen!
Was muss ich beachten, wenn ich ein Urlaubsemester einlege?
Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beim Studierendensekretariat beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann. Während eines Urlaubssemesters haben Sie weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungsleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit. Abweichend von der Regelung, dass im Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen erbracht werden können, besteht bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflegetätigkeit die Möglichkeit, Prüfungen abzulegen.
Was muss ich machen, um in der Universitätsbibliothek Bücher ausleihen zu können?
Um Bücher ausleihen zu können, müssen Sie lediglich in der Universitätsbibliothek ihren Account aktivieren lassen. Gehen Sie dafür mit Ihrem Ausweis zur Info-/Ausleihtheke.
Was tue ich, wenn die Universitätsbibliothek Geld verlangt?
In folgenden Fällen entstehen Kosten: Fristüberschreitung, Verlust oder Beschädigung von Medien, Verlust von Schließfachschlüsseln, Portoerstattung, Auslagenpauschale für Fernleihbestellungen, Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises. Offene Gebühren können Sie in allen Fachbibliotheken begleichen.
An wen wende ich mich, wenn ich ein Stipendium haben möchte?
Die Universität Duisburg-Essen bietet jedes Jahr eine Infoveranstaltung an. Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten im Studium erhalten Sie hier. Bedenken Sie: Es gibt vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Sie sind nicht zwingend zu schlecht, zu reich, zu wenig politisch engagiert – für jede Stiftung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Zudem gibt es weitere Stipendien (die ggf. Einmalzahlungen oder Kurzzeitförderung umfassen), welche auf Vorschlag der Fakultät an besonders geeignete Studierende vergeben werden.
Besondere Lebensumstände
Was muss ich tun, wenn ich Kinder habe/ während des Studiums schwanger werde?
Es gibt unterschiedliche Beratungsangebote, die Sie wahrnehmen können, unter anderem vom Gleichstellungsbüro. Sie können für die Kinderbetreuung Urlaubssemester nehmen, müssen dies aber nicht. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung zur Studienplanung an die Studienberatung, um eine für Sie geeignete Lösung zu finden, die Ihnen ggf. auch ein Studium parallel zur Kindererziehung ermöglicht.
Bietet die Universität eine Kinderbetreuung an?
Für studierende Eltern gibt es am zahlreiche Möglichkeiten, ihre Kinder während des Studiums betreuen zu lassen. Kita Campino betreut Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. Die Kita ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Eltern-Service-Büro bietet eine flexible Kurzzeitbetreuung für Studierende an. Es soll helfen, Betreuungslücken insbesondere am Nachmittag oder abends zu schließen, die durch Veranstaltungen an der UDE entstehen. Zudem gibt es Kinderbetreuungsangebote der Stadt Duisburg.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich psychische Probleme habe?
Die Universität Duisburg-Essen bietet den Studierenden eine psychologische Beratung an. Die Beratungsstelle hilft beispielsweise bei persönlichen Problemen oder Prüfungsangst.
Wen frage ich, wenn ich mich für ein Auslandsstudium interessiere?
Ansprechpartnerin für ein Auslandstudium sind Maj-Britt Behrens (Koordination) und Stella Rauscher (Beratung) im Büro LK 075. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet oder per E-Mail.
Bewerbung zum Master-Studium
Wie kann ich den MA Soziologie studieren?
Voraussetzung für die Aufnahme im Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem soziologischen/ sozialwissenschaftlichen Studiengang oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen. In der Regel gilt als Zulassungsvoraussetzung eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser. Je nach weiterer Eignung kann von dieser Regel abgewichen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master finden sich hier. Unter diesem Link finden Sie zudem eine Liste der erforderlichen Dokumente für die Äquivalenzprüfung.
Wie bewerbe ich mich für den MA Survey Methodology?
Eine Bewerbung zum MA Survey Methodology ist immer zum Wintersemester bis zum 31. August möglich. Notwendige Unterlagen sind das Bewerbungsformular, Lebenslauf, Abiturzeugnis und ein Nachweis über die entsprechenden Englischkenntnisse. Informationen und Vorlagen finden sich hier
Wie bewerbe ich mich für Master-Plätze an anderen Hochschulen?
Sowohl die Fristen als auch die Anforderungen an Dokumente, Noten etc. sind von Uni zu Uni unterschiedlich. Bei nicht-konsekutiven Studiengängen (d.h. solchen, die für AbsolventInnen verschiedener Fachrichtungen offen sind), können weitere Anforderungen hinzukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienberatung der Wunschuniversität. Ein offizielles/gestempeltes Transcript of Records kann das Prüfungsamt ausstellen. Über universitätsinterne Bewerbungsfristen etc. kann Ihnen ausschließlich die Zieluniversität Auskunft erteilen.
Prüfungsausschüsse
An wen richte ich meinen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Bei Regelungen, die von der Prüfungsordnung abweichen, müssen Sie per Antrag eine Genehmigung beim zuständigen Prüfungsausschuss erwirken. Zu richten sind diese Anträge an:
BA Globale und Transnationale Soziologie/BA Soziologie: Anja Weiß
MA Soziologie: Frank Kleemann
MA Survey Methodology: Petra Stein
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen:
Auf den Soziologie-Seiten des Prüfungsamt finden sich die Anerkennungsformulare für die verschiedenen Studiengänge. Diese sind auszufüllen und über das Prüfungsamt (Sachbearbeitung: Frau Weidner) einzureichen. Wenn Sie nicht sicher sind, was ggf. wie anzuerkennen ist, wenn Sie sich bitte zunächst an die Studienberatung der Soziologie (Tanja Tästensen).
Alle anderen Anträge sind direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden/die Prüfungsausschussvorsitzende zu stellen. Bitte reichen Sie die Anträge sowie eventuelle Anlagen persönlich oder postalisch in Schriftform ein - nicht per Email! Formulieren Sie Ihr Anliegen so, dass klar ist, was Sie beantragen. Sie müssen also Gründe nennen, die Ihrer Meinung nach eine Ausnahme rechtfertigen. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.
Das zuständige Sekretariat für Prüfungsausschussangelegenheiten BA ist Ines Fricke-Groenewold.
Beachten Sie, dass die Prüfungsausschüsse sich mit Ausnahmen und Einzelfällen befassen, es gibt somit keine Vordrucke für die Antragstellung. (Ausnahme s.o.: Anerkennung von Prüfungsleistungen).
Abkürzungen
Was ist das IBZ?
Das IBZ ist das Informations- und Beratungszentrum der Gesellschaftswissenschaften. Hier sitzen Studien-, Prüfungs-, Auslands- und Praktikumsberatung der Soziologie und der Politikwissenschaft, sowie die Ansprechpartnerin für das Mentoring. Zu finden ist das IBZ zwischen Bibliothek und LF – einmal quer über den Platz von den LK-Seminarräumen. Alle Infos finden sich hier.
Was ist das ABZ?
Das ABZ ist das Akademische Beratungszentrum an der Geibelstraße. Hier sitzt die psychosoziale Beratung ebenso wie die allgemeine Studienberatung, die helfen kann, wenn man merkt, dass Soziologie doch nicht der perfekte Studiengang ist.
Was ist der FKR?
Der FKR ist der Fakultätsrat, das beschlussfassende Gremium der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften. StudierendenvertreterInnen werden vom Fachschaftsrat Sowi entsandt.
Was ist der FSR (SoWi)?
Der FSR ist der Fachschaftsrat Sozialwissenschaften. Dieser setzt sich zusammen aus Studierenden der Soziologie und der Politikwissenschaft. Als StudierendeR sind Sie automatisch Mitglied der Fachschaft Sowi und können im Fachschaftsrat mitarbeiten, wenn Sie sich in der Gremienarbeit der Institute bzw. der Fakultät engagieren möchten.
Was ist UA(M)R?
UA(M)R steht für Universitätsallianz (Metropole) Ruhr. Diese besteht aus der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Alle Studierenden der genannten Unis haben automatisch Zweithörerstatus an den jeweils anderen Hochschulen und können hier Kurse besuchen etc. Nähere Infos finden sich hier.