DFG-Einzelanträge
DFG-Einzelanträge
Sie planen einen Antrag bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)?
Selbstverständlich unterstützen und beraten wir im SSC Sie bei Fragen zu allen Förderlinien der DFG-Einzelförderung!
Unsere Serviceangebote decken den Zeitraum von Ihrer konkreten Forschungsidee bis zur Einreichung des Antrags
bei der DFG ab:
Wir…
- …suchen mit Ihnen gemeinsam nach dem für Sie und Ihr Projekt passenden DFG-Förderformat.
- …beraten Sie im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des von Ihnen gewählten DFG-Förderformats.
- …informieren Sie zu den UDE-internen Anschub- und Unterstützungsmaßnahmen für Ihre DFG-Sachbeihilfe (siehe auch: UDE-interner DFG-Erstantragsvorschuss).
- … unterziehen Ihren Neu- bzw. Fortsetzungsantrag vor der (Wieder-)Einreichung einer formalen Prüfung und einem strategischen Lektorat.
- …vermitteln Sie bei Bedarf an erfahrene Kolleg*innen aus Ihrer Disziplin.
- …unterstützen Sie bei der Überarbeitung abgelehnter Anträge.
- …bieten Informationsveranstaltungen zu den zahlreichen DFG-Einzelförderformaten an (siehe auch: Brown Bag Session DFG-Förderung konkret).
DFG-Förderformate
Sie haben Fragen zu den folgenden DFG-Förderformaten?
Sachbeihilfe allgemein
Alle promovierten Wissenschaftler*innen können mittels einer themenunabhängigen Sachbeihilfe ein einzelnes Forschungsvorhaben, das thematisch und zeitlich begrenzt ist, jederzeit beantragen. Die Förderdauer ist flexibel, beträgt aber bis zu 36 Monaten mit der Option auf Verlängerung/Fortsetzung.
Die Antragstellung im Rahmen einer Sachbeihilfe erfolgt modular, d.h. Sie können sich Ihre eigen Sachbeihilfe mithilfe der vorgesehenen Module individuell zusammenstellen.
Folgende Module stehen dabei zur Auswahl (bitte beachten Sie, dass die Module 5-8 nur gemeinsam mit einem der Module 1-4 beantragt werden können):
- Basismodul zur Einwerbung der projektspezifischen Sach- und Personalkosten und Investitionen.
- Modul Eigene Stelle zur Einwerbung von Mitteln für Ihre Stelle als Projektleiter*in.
- Modul Vertretung zur Einwerbung von Mitteln zu Ihrer Entbindung von Lehr- und Verwaltungsaufgaben, sollte das im beantragten Projekt unerlässlich sein.
- Modul Rotationsstelle zur Einwerbung von Mitteln, um bei Ärzt*innen die Krankenversorgung für die Dauer des Projekts sicherzustellen.
- Modul Mercator Fellow zur Einwerbung von Mitteln für einen langfristigen und intensiven Austausch mit Wissenschaftler*innen inner- oder außerhalb Deutschlands im Rahmen des Projekts.
- Modul Projektspezifische Workshops zur Einwerbung von Mitteln für Workshops und Kolloquien im Rahmen des Projekts.
- Modul Öffentlichkeitsarbeit zur Einwerbung von Mitteln, um der Nicht-Öffentlichkeit Arbeit und Ergebnisse Ihres Projekts vorzustellen.
- Modul Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen zur Einwerbung von Mitteln für gezielte Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und Familienfreundlichkeit.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Emmy Noether-Programm
Das Emmy Noether-Programm (ENP) ermöglicht herausragenden Wissenschaftler*innen in der Regel spätestens vier Jahre nach der Promotion den Aufbau einer eigenen Nachwuchsgruppe für die Dauer von sechs Jahren (nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluierung), um so die Voraussetzungen für eine Berufung zu erlangen. Zudem bietet das ENP die Möglichkeit exzellente Wissenschaftler*innen aus dem Ausland für das deutsche Wissenschaftssystem (zurück) zu gewinnen.
Voraussetzungen sind mindestens zwei Jahre Erfahrung als Postdoc sowie substantielle internationale Forschungserfahrung. Von der Antragstellung ausgeschlossen ist, wer die Berufbarkeit bereits erlangt hat, bzw. diese kurz bevorsteht, sowie positiv zwischenevaluierte Juniorprofessor*innen.
Im ENP-Antrag dürfen (müssen aber nicht) mehrere Orte genannt werden, in denen die Emmy Noether-Gruppe im Bewilligungsfall angesiedelt werden soll. Jeder Ort muss jedoch gut begründet werden und zudem für jeden dem Antrag eine Erklärung der aufnehmenden Institution in Form eines Mustervertrags beigefügt werden, die von der Hochschulverwaltung unterschrieben werden muss. Um diese zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt modular; die finale Entscheidung für einen Ort muss jedoch spätestens zwei Monate nach der Bewilligung getroffen werden.
Die DFG hat auf ihren Seiten einig der wichtigsten FAQs zusammengestellt, die Sie hier finden können.
Die derzeit an der UDE geförderten Emmy Noether-Nachwuchsgruppen finden Sie hier.
Bitte nehmen Sie vor jeder Antragstellung unbedingt Kontakt zum SSC auf!
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Heisenberg-Programm
Wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen für eine Berufung auf eine unbefristete Professur vorliegen, ist das Heisenberg-Programm vielleicht ein Förderformat für Sie.
Dieses Format richtet sich an herausragende Wissenschaftler*innen, die ihre Berufbarkeit zuvor im Emmy Noether-Programm, als Nachwuchsgruppenleiter*innen, im Rahmen von DFG-Projektstellen, Forschungstätigkeiten in der Wirtschaft oder aber auf Stellen im akademischen Mittelbau erlangt haben. Ebenfalls antragsberechtigt sind positiv evaluierte Juniorprofessor*innen, Habilitierte und deutsche Rückkehrer*innnen aus dem Ausland bzw. Wissenschaftler*innen mit der entsprechenden Qualifikation aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein möchten.
Zunächst wird die Aufnahme in das Heisenberg-Programm beantragt; im Bewilligungsfall stehen dann folgende vier Varianten zur Auswahl, zwischen denen im Verlauf der fünfjährigen Förderdauer (nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluierung) z. T. gewechselt werden kann:
- Heisenberg-Stelle
- Heisenberg-Rotationsstelle
- Heisenberg-Professur
- Heisenberg-Stipendium
Die DFG hat auf ihren Seiten einige der wichtigsten FAQs zusammengestellt, die Sie hier finden können.
Die derzeit geförderten UDE-Heisenbergler*innen finden Sie hier.
Bitte nehmen Sie vor jeder Antragstellung unbedingt Kontakt zum SSC auf!
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Modul "Eigene Stelle"
Modul „Eigene Stelle“
Die Beantragung des Moduls Eigene Stelle ist im Rahmen der Sachbeihilfe für Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland jederzeit möglich und kann altersunabhängig beantragt werden.
Das Modul ermöglicht die Einwerbung von Personal- und Sachmitteln für die Stelle als Projektleiter*in für die Dauer von zunächst bis zu 36 Monaten und kann mit weiteren Modulen der Sachbeihilfe kombiniert werden. Sechs Monate vor Auslaufen der Förderung kann man einen Fortsetzungsantrag stellen. Wenngleich die eigene Stelle als Vollzeitstelle beantragt wird, kann sie im Bewilligungsfall flexibel reduziert werden.
Für die eigene Stelle ist eine institutionelle Anbindung notwendig, die mittels der so genannten Arbeitgebererklärung dokumentiert wird und von der Hochschulverwaltung unterschrieben werden muss. Um diese zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Die DFG hat auf ihren Seiten einig der wichtigsten FAQs zusammengestellt, die Sie hier finden können.
Bitte nehmen Sie vor jeder Antragstellung unbedingt Kontakt zum SSC auf!
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Walter Benjamin-Programm
Das Walter Benjamin Programm ermöglicht qualifizierten Wissenschaftler*innen in einer frühen Phase nach der Promotion für i. d. R. 24 Monate die selbständige Durchführung eines Forschungsvorhabens an einem Ort ihrer Wahl im In- und/oder Ausland. Mit dem WBP soll die in dieser Phase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung unterstützt werden.
Dabei stehen zwei bzw. drei Module zur Auswahl, die auch miteinander kombiniert werden können:
- Das Modul Walter Benjamin-Stipendium beantragen Sie, wenn Sie Ihr Forschungsvorhaben im Ausland durchführen möchten. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Ort und Ihrer Lebenssituation (s. den DFG-Stipendienrechner).
- Mit dem Modul Walter Benjamin-Stelle können Sie Ihr Forschungsvorhaben in Deutschland oder an einer deutschen Institution im Ausland durchführen (hier ist ein Postdoktorand*innengehalt vorgesehen).
- Das Modul Walter Benjamin-Rotationsstelle steht promovierten Ärzt*innen und Psycholog*innen zur Verfügung, um ihnen die Mitarbeit in einem DFG-geförderten Projekt zu ermöglichen.
Sowohl bei der Förderung inner- als auch außerhalb Deutschlands wird eine Unterstützung der gastgebenden Institution vorausgesetzt.
Eine Antragstellung im Walter Benjamin-Programm ist jederzeit möglich.
Die FAQs der DFG zum Walter Benjamin-Programm finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Wissenschaftliche Netzwerke
Das DFG-Förderformat Wissenschaftliche Netzwerke richtet sich an alle promovierten Wissenschaftler*innen und bietet erweiterte Möglichkeiten zu einem intensiven ortsübergreifenden und mehrjährigen wissenschaftlichen Austausch mit einem konkreten Ziel.
Ein Wissenschaftliche Netzwerk besteht aus 10-20 Personen, zu denen auch im Ausland tätige Wissenschaftler*innen gehören können.
Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre und die DFG übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten für die Treffen der Netzwerkmitglieder sowie weiterer für das Netzwerk wichtiger Gäste, Publikationskosten und die Kosten für die Koordination des Netzwerks.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Die derzeit an der UDE geförderten Wissenschaftlichen Netzwerke finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner im SSC:
UDE-interner DFG-Erstantragsvorschuss
Sie interessieren sich für den UDE-internen DFG-Erstantragsvorschuss?
Förderberechtigung und Bedingungen
Förderberechtigt für den UDE-internen DFG-Erstantragsvorschuss sind alle promovierten Wissenschaftler*innen (außer Angehörige der Medizinischen Fakultät) der UDE, die
- die bis dahin noch keinen Antrag bei der DFG gestellt haben,
- deren Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine Laufzeit von mindestens 18 Monaten hat, und
- die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme und bis zur Einreichung des Erstantrags keine Förderung aus dem UDE-internen Postdoc Seed Funding erhalten.
Die finanzielle Unterstützung wird auf Basis eines Kurzantrags ad personam als Pauschalbetrag in Höhe von € 10.000 gewährt und erfolgt ferner unter der Bedingung, dass die Mittel ausschließlich zur Vorbereitung eines Antrags in dem DFG-Programm Sachbeihilfe mit einem Fördervolumen von mindestens € 50.000 eingesetzt werden und die Geförderten nach max. 18 Monaten die Einreichungsbestätigung der DFG als „Leistungsnachweis“ vorlegen. Erfolgt dies nicht, so sind die Mittel zurückzuerstatten.
Erfüllen Sie die aufgeführten Bedingungen und wünschen Beratung zum „DFG-Erstantragsvorschuss“? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir
- nehmen Ihren Antrag entgegen,
- prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind und
- leiten diesen dann ggf. an das Dezernat Wirtschaft & Finanzen weiter. Dort finden Sie noch weitere Informationen rund um das UDE-interne DFG-Anreizsystem.
Bitte füllen Sie das Antragsformular für den DFG-Erstantragsvorschuss vollständig aus und übermitteln es danach sowohl elektronisch als auch im Original über die Hauspost an Dr. Bastian Walter-Bogedain.
Weiterführende und nützliche Links:
- DFG-Förderportfolio
- DFG-Merkblätter und -Vorlagen
- elan-Portal der DFG
- GEPRIS - Datenbank zu DFG-geförderten Projekten
- DFG-Personalmittelsätze und Hinweise zur Bezahlung von Promovierenden
- DFG-Seite Einzelförderung – So geht´s
- Aktuelle DFG-Ausschreibungen
- Informationen und Beispiele der DFG zur Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen
- Stellungnahme der DFG zur Nachhaltigkeit im Forschungsprozess
- Stellungnahme der DFG zum Umgang mit Risiken in internationalen Kooperationen
- Homepage der DFG zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
- Stellungnahme des DFG-Präsidiums zu KI, ChatGPT und die Wissenschaften – DFG formuliert Leitlinien für Umgang mit generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung
- FIT-Newsletter
- Kalkulationstool der UDE-Verwaltung zur Berechnung von SHKs und WHKs
Informationen zu den UDE-internen Anreizsystemen:
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Ihr Ansprechpartner im SSC:
Zuletzt noch ein Hinweis:
Der DFG-Vertrauensdozent an der UDE, Prof. Dr. Michael Horn-von Hoegen, muss von Ihnen über jede Einreichung, Bewilligung oder Ablehnung Ihres DFG-Antrags formlos informiert werden und steht Ihnen vertraulich gerne bei Fragen zur Verfügung.