Verlust entliehener Medien
Wenn Sie entliehene Medien (z.B. ein Buch) verlieren oder beschädigen, sind Sie gemäß unserer Benutzungsordnung verpflichtet, Schadenersatz leisten. Die Bibliothek wird die zu erstattende Summe ermitteln bzw. festsetzen.
Melden Sie jeden Verlust sofort, um Mahnungen und Fristüberschreitungsgebühren zu vermeiden.
In jedem Fall müssen Sie nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Universitätsbibliothek an der Universität Duisburg-Essen vom 09. April 2010 die anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 € übernehmen.