Dissertationen & Habilitationen
Sie möchten Ihre Dissertation oder Habilitation veröffentlichen?
Dissertationen
Vor der Veröffentlichung
Vorgaben & Gestaltungsregelungen
Bitte informieren Sie sich in den Promotionsordnungen Ihrer Fakultät über die Vorgaben. Diese betreffen die Veröffentlichungsart und die inhaltliche Gestaltung sowie die Veröffentlichungsgenehmigungen. Möchten Sie eine kumulative Dissertation veröffentlichen, beachten Sie bitte unsere Informationsseite. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vorab an die UB.
Abhängig von der gewählten Veröffentlichungsart variiert die Anzahl der an die Universitätsbibliothek abzuliefernden Exemplare.
Für alle formalen Fragen ist ausschließlich Ihre Fakultät verantwortlich; die Universitätsbibliothek bescheinigt lediglich die Ablieferung der vorgeschriebenen Exemplaranzahl.
Checkliste Kumulative Dissertationen
Begriffsbestimmung
Als kumulativ verfasste Dissertationen (auch publikationsbasierte Dissertationen) gelten Dissertationsschriften, die aus einer Anzahl inhaltlich zusammenhängender Fachzeitschriftveröffentlichungen des/der Promovend:in bestehen. Die Artikel können bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung beim Verlag vorgesehen/eingereicht worden sein.
Rechtliche Bedingungen geprüft?
Da es sich bei einer kumulativ verfassten Dissertation um eine Zweitveröffentlichung Ihrer veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung vorgesehenen Artikel handelt, ist die Beantwortung folgender Fragen wichtig:
- Gestattet der Verlag die Weiterverbreitung der bereits veröffentlichten oder eingereichten Artikel im Rahmen/zum Zweck Ihrer Dissertation (Reprint permission)?
Wenn ja,- unter welchen Bedingungen dürfen die Artikel genutzt werden?
- welche Version Ihres Papers dürfen Sie nutzen (PrePrint, Manuskript, Verlagsversion etc.)?
- gibt es vom Verlag vorgeschriebene Embargofristen?
- darf Ihre Dissertation nur als Printversion oder auch elektronisch veröffentlicht werden?
- Erlaubt der Verlag die Veröffentlichung unter einer freien CC-Lizenz?
Ein Großteil dieser Fragen wird Ihnen in der Regel in Ihrem Autorenvertrag (Verlagsvertrag) oder auf den Webseiten des Verlags beantwortet. Dort ist auch festgelegt, ob Sie dem Verlag ein einfaches oder ein exklusives/ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt haben.
Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts ermöglicht die Zweitveröffentlichung Ihres Artikels. Beim exklusiven/ausschließlichen Nutzungsrecht verbleiben die Rechte beim Verlag, sodass Sie die Nutzung Ihrer Aufsätze zur Zweitveröffentlichung im Vorfeld gesondert abklären müssen.
Alternativ können Sie den Jisc Open Policy Finder nutzen, um einen schnellen Überblick über die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung und einen Link auf die relevanten Verlagsseiten zu erhalten.
Für viele Verlage hat die TU Berlin die geltenden Bestimmungen recherchiert und in einer Übersicht zusammengetragen.
Einverständnis der Koautor:innen
Gibt es Koautor:innen, die einer Veröffentlichung des Artikels/Papers zustimmen müssen und sind diese mit der Zweitveröffentlichung einverstanden?
Quelle der Erstveröffentlichung angeben
Oft fordern Verlage feste Vorgaben, wie Artikel bei Zweitveröffentlichung anzugeben sind. Bitte informieren Sie sich über die Verlagsvorgaben und platzieren Sie diese Angaben am Anfang des Kapitels.
Übersicht der enthaltenen Publikationen
Bitte legen Sie Ihrer Dissertation eine Übersicht der in Ihrer Arbeit abgedruckten Publikationen mit vollständigen bibliographischen Angaben und, wenn vorhanden, mit Angabe der DOI und Ihrer ORCID bei.
Einzureichende Exemplarzahl
Informationen zu der bei der UB einzureichenden Exemplaranzahl Ihrer kumulativen Dissertation erhalten Sie bei den Mitarbeiter:innen der Dissertationsstelle (dissertationen.ub@uni-due.de).
Plagiate / Selbstplagiate
Verwenden Sie Teile eigener Veröffentlichungen für Ihre Dissertation, achten Sie auf die korrekte Zitation um sich nicht selbst zu plagiieren.
Auf der Webseite der UDE finden Sie gebündelt Informationen, die dazu beitragen, einer zunehmenden Verunsicherung entgegenzusteuern.
Noch Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Bitte schreiben Sie uns:
dissertationen.ub@uni-due.de
Formen der Veröffentlichung
Elektronische Veröffentlichung in DuEPublico
Bitte laden Sie Ihre Dissertation als PDF-Dokument auf unserem Dokumentenserver DuEPublico hoch. Die UB prüft die elektronische Version. Danach können sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit den für Sie zuständigen Anprechpartner:innen für die Abgabe der beiden Printexemplare (Ausnahme Medizinische Fakultät: Abgabe von drei Printexemplaren!) und des Autorenvertrages machen.
Die zwei bzw. drei Printexemplare müssen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier nach DIN-ISO 9706 (Bezugsquellen: Kopierläden, Schreibwarengeschäfte) ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden (klebegebunden, keine Spiral-, Ringbuch- oder Klemm-/Sprungrückenbindung) sein.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit drucken Sie bitte doppelseitig aus.
Die UB archiviert die elektronische Dissertation zitierfähig und dauerhaft im Sinne von Open Access und sorgt für den weltweiten Nachweis in Suchmaschinen und Datenbanken.
Hier geht es zum Publikationsserver DuEPublico mit weiteren Informationen zum Einstellen von elektronischen Dissertationen.
Verlagsveröffentlichung
Abhängig von der für Sie gültigen Promotionsordnung geben Sie 3 bis 6 Verlagsexemplare in der Dissertationsstelle der UB ab, diese sollten den Dissertationsvermerk beinhalten (Fakultät, erworbener Doktorgrad sowie die Namen der Gutachterinnen und Gutachter und das Datum der Disputation).
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den für Sie zuständigen Anprechpartner:innen.
Eigendruck
Abhängig von der für Sie gültigen Promotionsordnung geben sie zwischen 7 und 55 Exemplaren in der Dissertationsstelle der UB ab. Diese müssen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier nach DIN-ISO 9706 (Bezugsquellen: Kopierläden, Schreibwarengeschäfte) ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden (klebegebunden, keine Spiral-, Ringbuch- oder Klemm-/Sprungrückenbindung) sein.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit drucken Sie bitte doppelseitig aus.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit den für Sie zuständigen Anprechpartner:innen.
Habilitationen
Bitte informieren Sie sich in der Habilitationsordnung Ihrer Fakultät über die Vorgaben zur Veröffentlichung der Habilitationsschrift.
Gerne können Sie sich mit weiteren Fragen vor der Abgabe an die UB wenden:
dissertationen.ub@uni-due.de
Abgabe der Pflichtexemplare
Abgabezeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie Ihre Printexemplare und weitere Unterlagen abgeben. Bitte geben Sie immer die Fakultät an, zu der Sie gehören.
Unsere Servicezeiten:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
dissertationen.ub@uni-due.de
Kontakt
Campus Duisburg
Viviane Blaß
LK128
0203 / 379-1497
Sarah Morgenstern-Einenkel
LK135
0203 / 379-2015
Campus Essen
Claudia Hinze
R09 T00 M95
0201 / 183-5171
Michaela Greinert
R09 T00 M95
0201 / 183-3738
Bettina Hegemann
R09 T00 M95
0201 / 183-3942
Jessica Peto
R09 T00 M95
0201 / 183-3703
Fachbibliothek Medizin
Britta Bornhuse
0201 / 723-3332
Julia Wefers
0201 / 723-3332
Sabrina Wille
0201 / 723-3332
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Wir bitten um vorherige Absprache:
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Fachbibliothek Medizin
Universitätsklinikum
Fachbibliothek Medizin
Dissertationen
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Gender-Aspekte im Blick?
Wissenschaftliche Arbeiten berücksichtigen zunehmend Gender-Aspekte. Über die Internetplattform Gender-Portal der UDE erhalten diese Publikationen eine gebündelte Präsenz. Das Portal ist für alle Fachdisziplinen offen.
Wenn Sie in Ihrer Dissertation Gender-Aspekte berücksichtigen, würde das Gender-Portal gerne auf diese verweisen.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an:
genderportal@uni-due.de