CC-Lizenzen
Hinweis: Zunächst einmal hat der Urheber eines Werkes das Recht eine Lizenz zu vergeben. Er kann dieses Recht jedoch mit dem Abtreten von Nutzungsrechten z.B. an einen Verlag abgeben, wodurch dieser zum Lizenzgeber wird. Im folgenden Text wird der Begriff Urheber der Einfachheit halber für Urheber und Lizenzgeber verwendet.
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Lizenzierung und Urheberrecht
Das Urheberrecht legt fest, dass Inhalte nur verbreitet und verwendet werden dürfen, wenn alle Urheber bzw. Urheberinnen dies ausdrücklich erlauben.
Es gilt daher immer „Alle Rechte vorbehalten“.
Bei einer Veröffentlichung auf einem institutionellen Open-Access-Repository wie DuEPublico ist somit erst einmal ausschließlich das Lesen, herunterladen zum persönlichen Gebrauch und die Nutzung innerhalb des Zitatrechts oder der Schrankenregelungen des Urheberrechts erlaubt.
Alle Rechte vorbehalten bedeutet:
- Jede über die Schrankenregelung hinausgehende Weiterverwendung (Weitergabe, Wiederveröffentlichung, Übersetzung, Änderungen am Dokument usw.) ist ohne die Zustimmung des Urhebers/ der Urheberin rechtswidrig.
- Die Zustimmung kann einzeln beim Urheber/ bei der Urheberin erfragt oder pauschal über Lizenzen erteilt werden.
Vergabe von freien Lizenzen für Publikationen (Creative-Commons-Lizenzen)
Freie Lizenzen sind standardisierte Tools, die es Urhebern ermöglichen, pauschale Nutzungsbedingungen für ihre Werke festzulegen und die erlaubte Nutzung kenntlich zu machen. Für Publikationen werden in der Regel „Creative-Commons-Lizenzen“ (CC-Lizenzen) verwendet. Sie basieren auf dem Urheberrecht und untergraben es nicht.
Lizenziert wird mit CC-Lizenzen stets das Werk und nicht die Werkausgabe, deshalb muss die Lizenz in der digitalen und der gedruckten Ausgabe einer Publikation vermerkt werden.
Eine einmal vergebene Lizenz kann nicht widerrufen oder verändert werden! Daher ist es wichtig, sich vor der Vergabe Gedanken über die Reichweite der Nutzungslizenzen zu machen.
Wenn ein Werk von mehreren Urhebern geschaffen wurde, müssen alle mit der Vergabe der Lizenz einverstanden sein.
Zu beachten: Eine CC-Lizenz entbindet nicht von der Zitatpflicht oder von der Pflicht, die Quelle im Rahmen eines Zitates anzugeben!
Module und Lizenzmodelle
Die Lizenzen funktionieren nach dem Baukastenprinzip und bestehen aus vier Bausteinen, die miteinander zu sechs Lizenzmodellen kombiniert werden können.
Die CC-Lizenzen gibt es in verschiedenen Versionen.
Die aktuellste Version ist 4.0, die auch auf DuEPublico empfohlen wird.
Nähere Informationen zu den CC-Lizenzen finden Sie hier: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de.
Vorsicht bei älteren Lizenzen!
Ältere Lizenzen beinhalten striktere Regeln für korrekte Angaben zum Ursprungswerk bei Nachnutzungen. So verliert etwa die Creative Commons-Lizenz CC-BY 2.0 sofort ihre Gültigkeit, wenn nicht zum Originalwerk verlinkt wird oder eine vorgenommene Veränderung (im Sinne des Urheberrechts, siehe Lizenzmodul ND) nicht angegeben wird.
Prinzipiell kann ein Nachnutzer dafür eine Abmahnung erhalten. Eine solche muss nicht zwingend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wurde jedoch auch schon für eine Gewinnerzielung mit Abmahngebühren ausgenutzt. Bei Werken mit einer älteren Lizenz ist es daher wichtig auf die genaue Zitierung zu achten.
Für eigene Werke sollte, wenn möglich, immer die aktuellste Version 4.0 der Lizenz vergeben werden, um eine Nachnutzung zu erleichtern. Mit der Version 4.0 wurden die Regeln für Quellenangaben weiter flexibilisiert und die Möglichkeit geschaffen, Regelverstöße innerhalb von 30 Tagen zu korrigieren.
Creative Commons ermöglicht Urhebern zudem eine Neulizenzierung ihrer Werke unter der aktuellen Version der vormals gewählten Lizenz.
BY, Attribution,
Namensnennung
Dieses Modul ist Teil jedes Lizenzmodells.
Es müssen demnach stets Urheber/ Urheberin, die Quelle sowie die vorgenommenen Veränderungen angegeben werden.
SA, ShareAlike, Weitergabe unter
gleichen Bedingungen (gleicher Lizenz)
Das Modul SA besagt, dass die bearbeitete / abgewandelte Version eines Werkes unter den gleichen Bedingungen – sprich der gleichen Lizenz – veröffentlicht werden muss.
Was man unter „Bearbeitung“ oder „Abwandlung“ versteht, können Sie beim Modul ND nachlesen.
NC, NonCommercial, nicht kommerziell
Das Modul NC schließt eine kommerzielle Verwertung des Werkes durch Dritte aus. Der Urheber bzw. der Inhaber der Nutzungsrechte kann das Werk weiterhin kommerziell verbreiten.
Problem: Was ist unter „kommerzielle Nutzung“ zu verstehen?
Gemeint ist jede Nutzung, die in erster Linie auf einen geschäftlichen Vorteil bzw. auf eine geldwerte Vergütung gerichtet ist. Allerdings gibt es keine genauere Definition von Seiten Creative Commons, sodass es viele Einzelfallentscheidungen gibt und aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage Grauzonen entstehen. Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass auf werbefinanzierten Blogs Publikationen, die unter einer NC-Lizenz stehen, nicht veröffentlicht werden.
Um nicht evtl. unbeabsichtigt die Nutzung und Verbreitung auf Blogs, in freien Wissensdatenbanken und Wissenschafts-Communities einzuschränken, sollte die Vergabe dieser restriktiven Lizenz im Vorhinein sehr genau überlegt werden. Alternativ kann das Modul „SA“ gewählt werden, das eine kommerzielle Nutzung zwar nicht ausschließt, jedoch stark einschränkt.
ND, NoDerivatives, keine Bearbeitung
Das Modul ND erlaubt keine Bearbeitung bzw. Abwandlung eines Werkes.
Problem: Was versteht man unter „Bearbeitung“ oder „Abwandlung“?
Um eine Bearbeitung oder Abwandlung handelt es sich immer, wenn die Kernaussage eines Werkes sich so stark verändert, dass das neu geschaffene Werk wiederum urheberrechtswürdig wird. Darüber hinaus gelten die Übersetzungen von Texten und die Vertonung von Videos immer als Bearbeitung!
Rein technische Veränderungen, z.B. die Überführung von einem Format in ein anderes (beispielsweise Word zu PDF) zählen nicht als Bearbeitung.
Das Einfügen von Werken in Kollektionen/Sammlungen stellt keine Bearbeitung dar!
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
In einer Publikation bzw. einem Dokument existieren häufig mehrere Rechte nebeneinander:
Beispiel: Der Quellcode eines Computerprogramms kann urheberrechtlich und die zugrundeliegende Idee vom Patentrecht geschützt sein. Bei Microsoft z.B. spielt dann auch noch das Markenrecht mit, welches beachtet werden muss.
- Urheberrecht
- Verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrecht, Datenbankrecht)
- Markenrechte
- Designrechte
- Persönlichkeitsrechte
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.