Publikationswege im Open Access
Erstveröffentlichung
Die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Informationen im Wege des Open Access (OA) in Zeitschriften, Monografien und Sammelwerken ermöglicht den sofortigen freien und dauerhaften Zugriff auf Publikationen.
Förderung
Die UB verwaltet in Ergänzung zu den regulären Literaturmitteln einen DFG-geförderten Publikationsfonds. Ziel ist die Unterstützung von Autor:innen durch Übernahme von Publikationsgebühren (z.B. Article Processing Charges: APCs) bei Open-Access-Publikationen (Zeitschriften, Monografien und Sammelwerke).
DuEPublico
(Duisburg Essen Publications Online)
Ist der zentrale Dokumenten- und Publikationsserver der Universität Duisburg-Essen. Hochschulangehörige können mit Hilfe von DuEPublico Erst- und Zweitveröffentlichungen im Open Access vornehmen. Zusätzlich bietet DuEPublico die Möglichkeit, offen zugängliche Lehrmaterialien, OER sowie Forschungsdaten zu veröffentlichen.
Open Journal Systems (OJS)
Die UB stellt mit OJS ein System bereit, über welches redaktionelle Prozesse für die Erstellung eines Sammelbandes oder einer Zeitschrift dargestellt werden können. Mit OJS können Redakteur:innen, Gutachter:innen, Autor:innen usw. in ihren unterschiedlichen Rollen am Redaktionsprozess teilnehmen, so dass Open-Access-Publikationen reibungslos und professionell erstellt werden können.
Zweitveröffentlichung
Wissenschaftliche Bibliotheken bieten ihren Nutzern den Zugriff auf zahlreiche kostenpflichtige Online-Publikationen. Dennoch kommt es häufig vor, dass der Online-Zugriff an den „Paywalls“ der Verlage scheitert, da die Lizenzierung sämtlicher Verlagspublikationen für keine Einrichtung finanzierbar ist.
Eine Alternative zu Verlagspublikationen hinter einer Paywall ist die Zweitveröffentlichung auf Webseiten oder in wissenschaftlichen Repositorien, die auch als „Grüner Weg des Open Access“ bezeichnet wird. Dadurch wird ein freier, kostenloser Zugang, beispielsweise auf DuEPublico, ermöglicht.
Die Zweitveröffentlichung ist an rechtliche Bedingungen, Embargofristen und unterschiedliche Manuskriptversionen gebunden. Wir haben hier für Sie einige Informationen dazu zusammengestellt, wie Sie Ihre Artikel als Zweitveröffentlichung im Open Access weltweit zugänglich machen oder Zweitveröffentlichungen finden können.
Das DuEPublico-Team unterstützt Sie bei der Prüfung der rechtlichen Bedingungen und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Rechtliche Bedingungen bei Zweitveröffentlichungen von
Zeitschriftenartikeln
Die rechtlichen Voraussetzungen einer möglichen Zweitveröffentlichung können Sie im Idealfall dem Autorenvertrag entnehmen.
Einen Überblick über die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenartikeln erhalten Sie über den Jisc Open Policy Finder. Diese Hinweise sind zwar nicht rechtsverbindlich, in den meisten Fällen sind aber auch Links zu den relevanten Verlagsseiten angegeben. Die Informationen auf den Verlagsseiten bieten i. d. R. zuverlässige Hinweise, ob, ab wann, wo und mit welcher Version eine Zweitveröffentlichung möglich ist.
Hinweis: Wenn Sie noch vor dem Abschluss eines Veröffentlichungsvertrages mit einem Verlag stehen, vereinbaren Sie das Recht, eine digitale Kopie Ihres Werkes in einem institutionellen Repositorium (ggf. nach einer Embargofrist) veröffentlichen zu dürfen.
Auf Grundlage von § 38 UrhG ist die Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenbeiträgen, genauer: Beiträgen in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung, unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt.
§ 38 UrhG
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt in § 38 die Zweitveröffentlichung von Beiträgen in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung. Danach darf ein Urheber, wenn nichts anderes vereinbart ist, sein Werk (in der Version des „Author‘s Accepted Manuscript“ (AAM)) nach Ablauf eines Jahres nach Erscheinen anderweitig vervielfältigen (Abs. 1, 2 und 3). Beiträge, die aus Forschungstätigkeiten stammen, die mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, dürfen sogar dann zweitveröffentlicht werden, wenn dem Verleger ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde (Abs. 4).
Voraussetzung ist dabei, dass der Verlag einen Verlagssitz innerhalb Deutschlands hat. Dies trifft beispielsweise auf folgende Verlage zu: Springer, Wiley, Budrich, De Gruyter usw.
Rechtliche Bedingungen bei Zweitveröffentlichungen von Monografien und Beiträgen in Monografien
Für die Zweitveröffentlichung von Monografien gibt es im Gegensatz zu Zeitschriftenartikeln leider keine gesetzliche Grundlage im Urheberrechtsgesetz. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Bedingungen pro Monografie und Verlag sehr individuell sind, so dass eine solche Liste nicht zuverlässig erstellt werden könnte.
Wenn die Beiträge bereits veröffentlicht wurden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme direkt beim Verlag, um die Konditionen zur Zweitveröffentlichung zu erfahren.
Idealerweise sollte vor Veröffentlichung des Beitrags bzw. der Monografie vertraglich die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung, beispielsweise nach einer Embargofrist, vereinbart werden!
Veröffentlichung auf DuEPublico
Folgende Informationen sollten für eine Zweitveröffentlichung vorliegen:
Darf überhaupt zweitveröffentlicht werden?
Welche Version des Artikels darf zweitpubliziert werden?
Zu welchem Zeitpunkt nach Erstpublikation auf der Verlagsseite darf die Zweitpublikation veröffentlicht werden (Embargo)?
Publikations-Workflow:
- Legen Sie ein Dokument auf DuEPublico an. Bitte geben Sie als "Information zur Erstveröffentlichung" an, in welcher Verlagspublikation der finale Artikel erscheint/erschienen ist.
- Laden Sie Ihre PDF-Datei hoch.
- Schicken Sie uns den unterschriebenen DuEPublico-Autor:innenvertrag zu.
- Falls gewünscht, unterstützt Sie das DuEPublico-Team gern bei der Prüfung der rechtlichen Bedingungen.
Das Dokument kann sofort oder ggf. nach Ablauf der Embargofrist veröffentlicht werden.
DuEPublico-Vertrag: Bei einer Zweitveröffentlichung über DuEPublico erteilen Sie der Universität Duisburg-Essen das nicht-ausschließliche Recht zur elektronischen Speicherung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung Ihrer Publikation.
Sollte ein Embargo auf der Zweitveröffentlichung liegen, können Sie gerne Ihre AAMs und den DuEPublico-Vertrag auch bereits vor dem Ende der Embargofrist auf DuEPublico hochladen bzw. dem DuEPublico-Team zusenden. Die Veröffentlichung erfolgt natürlich erst nach Ablauf des Embargos.
Das DuEPublico-Team entlastet Sie somit von der Einhaltung der jeweiligen Fristen und bietet Ihnen die schnellstmögliche Open-Access-Publikation Ihrer Forschungsergebnisse.
Manuskriptversionen
Im Verlauf des Publikationsprozesses entstehen verschiedene Versionen eines Artikels, nicht alle dürfen zweitpubliziert werden!
Preprint: beim Verlag eingereichtes Manuskript (noch nicht begutachtet).
Postprint / Authors AcceptedManuscript (AAM): Manuskript hat das Begutachtungsverfahren des Verlages durchlaufen. Der Artikel ist zur Veröffentlichung bereit, es fehlt oft nur noch das endgültige Verlagslayout.
Published Version / Version of Record (VoR): Artikel in finaler Verlagsversion.
Die Infoseite von „Open Access Button“ unterstützt Sie bei der Unterscheidung der verschiedenen Manuskriptversionen.
Sie finden dort mit „Direct2AAM“ außerdem ein Hilfsmittel für das Auffinden Ihrer Autorenmanuskripte auf den Verlagsplattformen, falls Sie die AAMs nicht lokal gespeichert haben.
Zweitveröffentlichungen finden
Wenn Sie auf der Suche nach alternativen Versionen eines hinter einer Paywall versteckten Artikels sind, gibt es bewährte kostenlose Instrumente:
Lassen Sie sich bei den Ergebnissen Ihrer Google-Scholar-Recherche „alle Versionen“ eines Artikels auflisten, so finden Sie ggf. auch Manuskriptversionen, die frei zugänglich sind.
Installieren Sie die Browsererweiterung „Unpaywall“ (derzeit verfügbar für Firefox und Google Chrome) und lassen Sie sich mit einem Klick für Sie zugängliche Artikelversionen anzeigen.
Ein weiteres Angebot von Unpaywall ist die OA-Suche per DOI im „Simple Query Tool“, bei der Sie gleichzeitig nach bis zu 1000 DOIs suchen können.
Nutzer von iOS und Safari (macOS) sowie Google Chrome können mit Hilfe der App „Open Access Helper“ OA-Versionen von Artikeln finden.
Auch auf der Seite „Open Access Button“ können Sie komfortabel nach Zweitveröffentlichungen von Artikeln suchen. Der „Open Access Button“ ist ebenfalls als Browsererweiterung für Firefox und Google Chrome verfügbar.
Kontakt
DuEPublico-Team
0203 / 379-2027
Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.