Ausschreibung der Förderung von Lehr-Lern-Innovationen 2025

Gefördert werden in den Förderlinien Lehre BNE, Lehre divers, Lehre digital und Lehre international bis zu zehn Projekte zur Entwicklung und Erprobung von Lehr-Lern-Konzepten mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind Professor:innen sowie eigenständig, hauptamtlich Lehrende (zusammenmit ihren Teams), die ihre eigene Lehre bzw. einzelne Lehrveranstaltungen weiterentwickeln möchten.

Der Prorektor für Studium, Lehre und Bildung, Prof. Dr. Stefan Rumann, und die Prorektorin für Universitätskultur, Diversität & Internationales, Prof. Karen Shire (Ph.D.), laden alle Professor:innen sowie eigenständig, hauptamtliche Lehrende der UDE herzlich dazu ein, sich bis zum 21. Oktober 2024 im Programm „Lehr-Lern-Innovationen an der UDE“ zu bewerben.

Mit der Förderung werden Lehrende sowohl finanziell als auch didaktisch und kollegial unterstützt. Geförderte und ihre Teams profitieren dabei von einem Begleitprogramm, in dem sie sich mit Kolleg:innen und Expert:innen zu wichtigen Lehrfragen, wie etwa der lernergebnisorientierten Lehre, der diversitätssensiblen Gestaltung von Veranstaltungen und dem Einsatz digitaler Medien austauschen können.

Die Eckdaten und Kriterien der Förderlinien werden auf dieser Seite näher ausgeführt.

Inhaltsübersicht

Lehre BNE, Lehre divers, Lehre digital und Lehre international

Gefördert werden Lehr-Lern-Innovationen in 2025 mit bis zu 15.000 Euro.

Förderlinie Lehre BNE

Die neue Förderlinie Lehre Bildung für nachhaltige Entwicklung (Lehre BNE) adressiert die Entwicklung und Erprobung von Lehr-Lern-Konzepten, in denen der Kompetenzerwerb für nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird. Hier können z.B. Projekte beantragt werden, die das Verständnis von Wissenschaftlichkeit, ethischen Herausforderungen der Gegenwart und der demokratischen Beteiligung an gesellschaftlichen Veränderungen fokussieren.

Förderlinie Lehre divers

In der Förderlinie Lehre divers steht die diversitätsgerechte Gestaltung des Lehrens und Lernens im Vordergrund. Das könnte beispielsweise die didaktische Neugestaltung einer Lehrveranstaltung sein, in der die Heterogenität der Studierenden einbezogen wird, Konzepte für den Umgang mit unterschiedlichem fachlichen Vorwissen entwickelt werden oder auch die Umsetzung spezifischer Maßnahmen für Nicht-Muttersprachler:innen erprobt wird.

Förderlinie Lehre digital

In der Förderlinie Lehre digital wird die mediendidaktische Weiterentwicklung von Lehr-Lern-Konzepten unterstützt. Dabei sind die didaktischen Zielsetzungen wesentlich. Die Stärkung des selbstregulierten Lernens, der Ausbau von Formaten kollaborativen studentischen Arbeitens oder die Entwicklung professionsbezogener digitaler Kompetenzen oder Datenkompetenzen sind Beispiele für mögliche Schwerpunktsetzungen.

Förderlinie Lehre international

Die Förderlinie Lehre international fokussiert die Entwicklung von Lehr-Lern-Szenarien mit internationalen und interkulturellen Perspektiven. Förderfähig sind Vorhaben zur Internationalisierung von Veranstaltungen oder Modulen (z. B. virtuelle Mobilität) oder zur Entwicklung internationaler und interkultureller Kompetenzen von Studierenden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind sind Professor:innen sowie eigenständig, hauptamtlich Lehrende der UDE (zusammenmit ihren Teams)

Projektzeitraum und Finanzierung

Die Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro wird Anfang 2025 ausgeschüttet. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal zwölf Monate (1.01.2025 bis 31.12.2025). Bis zum 31.12.2025 nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.

Auswahlprozess und Kriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage der eingereichten Skizzen durch eine Jury. Ihre Interessensbekundungen werden online über unsere Eingabemaske eingereicht.

Für die Förderentscheidung sind die folgenden Kriterien maßgeblich:

  • der Innovationsgrad des Vorhabens im eigenen Fach,
  • die Weiterentwicklung der Lehrpraxis in Bezug auf die ausgewählte Förderlinie,
  • das Transferpotential auf andere Lehr-Lern-Situationen und
  • die Plausibilität der Finanzplanung.

Förderbedingungen

Beantragt werden können sowohl Personal- als auch Sachausgaben. Beantragte technische Ausstattung bedarf besonderer Begründung. Reisekosten können nicht beantragt werden. Der mit der Interessensbekundung eingereichte Finanzierungsplan ist verbindlich und darf nur in Rücksprache mit dem Team „Lehr-Lern-Innovationen“ in geringen Umfang (Umwidmungsstopp bei 10% der beantragten Mittel) geändert werden. Die Mittel werden zweckgebunden zur Verfügung gestellt. 

Die einschlägigen Regelungen, Richtlinien und Verordnungen der UDE zur Budgetierung, Haushaltsführung und Vergabe von Aufträgen sind zu beachten.

Im Rahmen des Vorhabens entwickelte Lehr-Lern-Materialien, die sich für eine Nachnutzung durch Dritte eignen, sind unter einer entsprechenden Lizenz zugänglich zu machen.

Ihre Interessensbekundung

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit einer kurzen Skizze Ihrer Projektidee bei uns bewerben.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Interessensbekundung die neu eingerichtete Online-Maske. 

Über die  Online-Maske machen Sie zunächst Angaben zum/zur Antragssteller:in, zur Projektlaufzeit und fassen Ihre Projektidee kurz zusammen. Anhand der nachfolgenden Leitfragen beschreiben Sie anschließend Ihr Projekt und füllen abschließend den Finanzplan aus. 

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Der Umfang der Interessensbekungung wird durch Zeichenbeschränkungen in der Bewerbungsmaske limitiert (längere Texte werden entsprechend automatisch vom System gekürzt). 

Das Hochladen zusätzlicher Abbildungen, Tabellen, Dokumente etc. ist nicht möglich, um die Vergleichbarkeit der Einreichungen zu gewährleisten.

Um Ihnen das Ausfüllen der Online-Maske zu erleichtern, können Sie Ihren Antrag zwischenspeichern. Dazu auf den Button "Später fortfahren" oben rechts in der Online-Maske klicken und ein Zugangskonto einrichten.

Wir und Sie arbeiten zum ersten Mal mit der Online-Einreichung. Falls Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich gerne bei Karl-Heinz-Stammen (karl-heinz.stammen@uni-due.de).

Die Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen ist am 21.10.2024 abgelaufen.

Eckdaten des Begleitprogramms

Im Zentrum des Begleitprogramms stehen der kollegiale Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit anderen Kolleg:innen der UDE, die ebenfalls an der Umsetzung innovativer Lehrprojekte arbeiten. Darüber hinaus steht den Geförderten ein umfangreiches Angebot an Lehrhospitationen und Coachings sowie didaktischer und technischer Beratung offen. Die Förderung kann mit der Beantragung eines Lehrforschungssemesters kombiniert werden.

Auf der Netzwerkkonferenz, die im Frühsommer 2025 stattfinden wird, haben die Projektpartner:innen der neuen Kohorte Gelegenheit, Einblick in die Projekte zu geben und in Austausch mit Kolleg:innen der Vorjahreskohorten zu kommen (2018-2024).

Mit den geförderten Projekten stärkt die UDE zugleich die Sichtbarkeit guter Praxis in der Hochschulöffentlichkeit. Die Projektergebnisse werden mit Unterstützung des Zentrums für Hochschulqualitätsentwicklung multimedial aufbereitet und in das Portal Lehrwerkstatt Online (aktuell im Wiederaufbau nach dem Cyberangriff) der UDE eingestellt.

Ansprechpersonen und Betreuung

Das Programm Lehr-Lern-Innovationen an der UDE wird vom Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) betreut. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Frau Dr. Nicole Auferkorte-Michaelis,
Geschäftsführerin des ZHQE
0203 379-7006
nicole.auferkorte-michaelis@uni-due.de

Frau Annette Hintze,
0203 379-7030
annette.hintze@uni-due.de

Herrn Karl-Heinz-Stammen,
Stellvertretender Geschäftsführer des ZHQE
0203 379-7025
karl-heinz.stammen@uni-due.de